Energiepreis-Protest > Stadtwerke Homburg Saar

Rechtsschutzversicherung

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KlausH:
Hallo,

Mein Widerspruch bei den Stadwerken dümpelt vor sich hin, spannend wird es wohl erst am Jahresende bei der Schlussabrechnung.

Hat eigentlich schon mal jemand versucht seine Rechtsschutzuversicherung gegen die Gaspreiserföhung in Anspruch zu nehmen?  Macht es sinn sich jetzt schon mal um eien Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu kümmern oder muß da erst der Versorger klagen ???

Gruß Klaus

Harry01:

--- Zitat ---Hat eigentlich schon mal jemand versucht seine Rechtsschutzuversicherung gegen die Gaspreiserföhung in Anspruch zu nehmen?
--- Ende Zitat ---

Ja!  Ich habe sie für eine einstweilige Verfügung gegen eine Sperrandrohung sicherheitshalber in Anspruch genommen, um bei einer für mich nachteiligen Entscheidung nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Ist aber glatt gegangen. Die Übernahme weiterer Kosten in dem Unbilligkeitsverfahren wurde mir auch schon zugesichert.


--- Zitat ---Macht es sinn sich jetzt schon mal um eien Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu kümmern oder muß da erst der Versorger klagen ???
--- Ende Zitat ---

Macht durchaus Sinn. Auf die Klage des Versorgers muß man nicht warten, das wird wohl nie passieren.

Cremer:
@KlausH,

ich würde empfehlen, sich mit seiner Rechtschutzversicherung in Verbindung zu setzen und im Vorfeld klären, für den Fall einer Klagec durch den Versorger, ob eine Deckungszusage erfolgen wird

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