Nach Ankündigung der Preiserhöhung seitens der Stadtwerke habe ich entsprechend dem Musterschreiben die Preiserhöhung von 6,5 % nicht anerkannt und auf Nachweis der Billigkeit bestanden.
Folgende Antwort im Auszug:
„ Unsere letzte Erdgaspreisanpassung erfolgte am 1. Juli 2003. Unsere aktuellen Preise ab 1. Jan 2005 zeigen, dass wir eine sehr moderate Preisstruktur haben - liegen die Arbeitspreise bundesweit bei 4,59 Cent je Kilowattstunde für eine Erdgasheizung betragen sie bei uns brutto 4,18 Cent je Kilowattstunde. Im regionalen Vergleich liegen wir damit im unteren Mittelfeld. Unsere Preise entsprechen damit der Billigkeit, so dass wir als lokales Unternehmen keiner weiteren Nachweispflicht unterliegen. „
Frage: Reicht die o.a. Argumentation als Nachweis der Billigkeit gem. § 315 BGB oder wie kann ich gegenhalten ?
Bei Kürzung der Abschlagszahlungen wurde mit gerichtlicher Beitreibung gedroht !
Vielen Dank schon mal für Tipps und Hinweise.
Gruß
Klaus