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Autor Thema: Nachweis der Billigkeit § 315 wie ???  (Gelesen 5878 mal)

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Offline KlausH

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Nachweis der Billigkeit § 315 wie ???
« am: 08. Januar 2005, 17:21:18 »
Nach Ankündigung der Preiserhöhung seitens der Stadtwerke habe ich entsprechend dem Musterschreiben die Preiserhöhung von 6,5 % nicht anerkannt und auf Nachweis der Billigkeit bestanden.

Folgende Antwort im Auszug:

„  Unsere letzte Erdgaspreisanpassung  erfolgte am 1. Juli 2003. Unsere aktuellen Preise ab 1. Jan 2005 zeigen, dass  wir eine sehr moderate Preisstruktur haben - liegen die Arbeitspreise bundesweit  bei 4,59 Cent je Kilowattstunde für eine Erdgasheizung betragen sie bei uns brutto 4,18  Cent je Kilowattstunde. Im regionalen Vergleich liegen wir damit im unteren Mittelfeld. Unsere  Preise entsprechen damit der Billigkeit, so dass wir als lokales Unternehmen keiner weiteren Nachweispflicht unterliegen.  „

Frage: Reicht  die o.a. Argumentation als Nachweis der Billigkeit gem. § 315 BGB  oder wie kann ich gegenhalten ?

Bei  Kürzung der Abschlagszahlungen wurde mit gerichtlicher Beitreibung gedroht !

Vielen Dank schon mal für Tipps und Hinweise.

Gruß
Klaus

Offline RR-E-ft

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Nachweis der Billigkeit § 315 wie ???
« Antwort #1 am: 10. Januar 2005, 13:00:26 »
Zu der Frage wurde hier im Forum schon oft Stellung genommen.

Ihr Versorger hat diesen Nachweis bisher nicht erbracht.


Freundliche Grüße


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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