Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Avacon will ErdgasClassic einstellen

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bolli:

--- Zitat ---Original von Blau Bär
Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Wo findet man jetzt die (zukünftigen) Preisänderungen bei Erdgas Classic?

Das ist ganz wichtig für zukünftige Widersprüche!!! Wie soll man sonst einer Preiserhöhung oder Höhe der Preissenkung widersprechen.

--- Ende Zitat ---
Nun, wenn der Classic wieder Erwarten durch höhere Rechtssprechung doch ein Vertrag in der gesetzlichen Grundversorguing sein sollte, gilt die Veröffentlichungs- bzw. Bekanntmachungspflicht gemäß GasGVV (§ 5 Abs. 2). Verstößt er dagegen, sind die Preise nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht und daher wohl unwirksam (allerdings muss natürlich spätestens der Abrechnung widersprochen werden.

Ist der Classic ein Sondervertrag, gelten die vertraglichen Bestimmungen, die oft ähnlich den gesetzlichen ausgestaltet sind. Üblicherweise gibt\'s auch da einen Brief, zumindest bei uns. Spätestens aus der Rechnung sind aber dann die geänderten Preise ersichtlich und können somit ebenfalls angefochten werden, zumal für die Forderungsentstehung wohl eh das Rechnungsdatum und nicht das Mitteilungsdatum über die Preisänderung maßgeblich sein dürfte. Zumindest wird  man sich im Klagefalle und einer Nichtveröffentlichung darauf berufen können.

Christian Guhl:
Es wird beim ErdgasClassic keine geänderten Preise mehr geben. Wer keinen neuen Vertrag unterschreibt, kommt in die Grundversorgung (ErdgasTarif). Ein Datum, ab wann das geschieht, wurde noch nicht mitgeteilt. Für zukünftige Abrechnungen im Classic setzt man die Preise vom 01.10.2003 an. Alles was hinterher kam, ist lt. LG Hannover unwirksam. Egal ob und wann Widerspruch eingelegt wurde. Sollte dann die Umstufung in die Grundversorgung erfolgen, wechselt man den Anbieter. Das könnte Eon-Avacon ca. 230.000 Gaskunden kosten ! (Wenn die Masse nicht so träge wäre.)

Bors:
@ Christian Guhl

Ich kürze momentan auf den Preis von 2005, da ich gegen die Rechnung 2005-2006 erstmalig Einspruch erhoben habe, bzw. zu diesem Zeitpunkt den Vertrag bekommen habe.  Macht es Sinn, jetzt noch auf die Preise von 2003 zu gehen? Dann müsste ich ja eigentlich alle Rechnungen ab 2005 neu erstellen und an Avacon schicken, um dann von da an die Differenz zwischen 2003 und 2005 noch über Abschlagskürzungen hereinzubekommen?

Gruß  

Bors

Christian Guhl:
@Bors
Warum soll man alle Rechnungen neu erstellen und an Eon-Avacon schicken ? Wir wollen doch nicht die Rechenarbeit für die Versorger machen. Ich würde einfach den Verbrauch seit dem 01.10.2003 mit den damaligen Preisen berechnen (Achtung, MwSt.-Änderung beachten) und das mit den tatsächlich gezahlten Beträgen vergleichen. Die Differenz ist der Erstattungsanspruch und kann event.über Abschlagkürzungen einbehalten werden. Aber noch nicht ausgeben ! Das Urteil ist nicht rechtskräftig, daher den Ausgang der Berufung abwarten ! Keinen Sinn macht es, die Preise von 2005 als Grundlage zu nehmen. Im Urteil steht, das es unerheblich ist, ob und wann Widerspruch eingelegt wurde.

bolli:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Keinen Sinn macht es, die Preise von 2005 als Grundlage zu nehmen. Im Urteil steht, das es unerheblich ist, ob und wann Widerspruch eingelegt wurde.
--- Ende Zitat ---
Nun, wie der interessierte Leser weiss, ist gerade diese Sichtweise vor den Obergerichten umstritten. OLG Frankfurt und Oldenburg erkennen Rückzahlungsansprüche erst ab Widerspruchsbeginn an, während das OLG Hamm der Meinung ist, dass ein stillschweigendes Anerkenntnis ablehnt und daher die Preise zu Vertragsbeginn als vereinbarten Preis ansieht und entsprechende Rückforderungsansprüche bejaht. Hier wird wohl eine Entscheidung des BGH abgewartet werden müssen. Das nur noch mal zur Vervollständigung.

Gleichwohl ist man natürlich in der besseren Position, wenn man nichts mittels Klage zurückfordern muss, weil man vorher schon ausreichend einbehalten hat, ggf. auch über Aufrechnung. Solange man dieses noch kann, da der Versorger noch der Anspruchsgegner ist (wenn man halt nicht schon wegen einer Kündigung gewechselt ist), würde ich das wohl auch machen.

Zu erwähnen ist noch, dass der Zeitpunkt 01.10.2003 für die Preisermittlung nur deshalb hier drin steht, weil der Classictarif erst ab da bestand und sich die Klage auch nur gegen die Preiserhöhungen ab 2004 richtete. Sollten Verträge also älter als 2003 sein, würde eben auch ggf. ein früherer Preisstand gelten.

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