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Autor Thema: Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?  (Gelesen 47952 mal)

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Offline hko

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #15 am: 10. November 2009, 18:46:41 »
Hallo,

eine Frage an die Fachleute:

Würde eine Rechtsschutzversicherung im Falle des Unterliegens auch die Kosten dieses teuren Gutachtens übernehmen?

An sich sollte die Handelskammer (!!!) des LG Frankenthal doch fachlich kompetent sein, solche Prüfungen selber durchzuführen und die Sachlage auch zu beurteilen.

Gruß hko

Offline Stubafü

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #16 am: 10. November 2009, 20:39:07 »
@reblaus

 
Zitat
In § 305 BGB steht nicht wörtlich drin, dass bei einem schriftlich abgeschlossenen Vertrag die AGB in Schriftform beiliegen müssen. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung. An diese ist das LG Frankenthal nicht gebunden. Was im Grundsatz auch richtig ist.
 

In § 305 BGB steht:

§ 305
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag (1)

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.

 (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.Es geht hier nicht um das wie des Vermittelns, sondern dass es dem anderenVertragsteil vermittelt worden ist; wie kann ich mich mit den AGB der Pfalzgas respektive deren Geltung einverstanden erklären, wenn ich diese bei der Vertragsverhandlung/beim Vertragsabschluss nie zu Gesicht bekommen habe.Ich habe keine Einwendungen, dass die ansonsten so \"förmelnden\" Juristen hier keinen Wert auf die Form der Übermittlung Wert legen, meinetwegen hätten Sie es mir per Rauchzeichen oder Wandmalerei vermitteln können, aber selbst dieses haben sie nicht getan.Ich kann daher ihrem letzten Beitrag keine Ernsthaftigkeit unterstellen und dies ist eigentlich schade, angesicht der in dieser Sache von Ihnen bislang beigesteuerten, konstruktiven Vorschläge.Zu Ihrem wohl etwas kühnen Beispiel im Hinblick auf die von \"bolli\" vertreteneMeinung hinsichtlich des Bestehenes eines Sondervertragsstatus, erlaube ich mir ein weiteres beizusteuern und dies hinsichtlich Ihres grenzenlosen Vertrauens in die Rechtsprechung des pfälzischen Obergerichtes:Stellen Sie sich einmal vor, ich würde alle meine Statischen Berechnungen mit der Sorglosigkeit aufstellen wie Ihr Vertrauen in die deutsche Justiz ist, also frei nach dem Motto: Führt eine hiervon durch meine fehlerhafte Lastannahme zu Schäden am Gebäude, der Baumeister an der Baustelle wirds richten und wieder aufbauen und der Bauherr trägt die Kosten. So kann das Miteinander wohl nicht funktionieren.Nun noch zu Ihrer Kommentierung des Beitrags von Gaspreisprotest-Kamerad Lothar Gutsche mit der ernsthaften Frage an Sie:Was würden Sie von der pfälzischen Justiz halten die Ihnen1. In der ersten Instanz einen Amtsrichter beschert, der sie im Termin beleidigt, sie hiergegen Befangenheitsantrag stellen, er in der richterlichen Stellungnahme noch nicht einmal soviel Rückgrat besitzt, zu seinen Äußerungen zu stehen, sein Richterkollege in schützt und demzufolge auch den Antrag abschmettert,2. dem gegnerischen Anwalt, die Sache an das LG Frankenthal (nicht dem meinigen, der 1 Jahr zuvor gestellt worden ist) stattzugeben mit der Folge. dass die Sache nun mit Anwaltszwang, sprich kostenintensiver für mich, weiterverfolgt wird,3. Die Rechtssache an die Handelskammer des LG Frankenthal verwiesen wird, derenRicherin im 1. Terim der Auffassung war, ich hätte den Sachvortrag der Klägerin nicht wirksam bestritten, obgleich jeder meiner Schriftsätze grundsätzlich den unwahren Sachvortrag der Klägerseite mit Nichtwissen bestritten hat und erst auf massiven Protest meinerseits sich bequemt hat, auf diese abenteuerliche prozessuale und leicht durchschaubare Finte zu verzichten,4. der Zorn der LG-Justiz sich dann in dem subtilen Zweizeiler-Beschluss (s.o. 2. Beitrag) dahingehend manifestiert, in dem ein \"Gutachter\" beauftragt wird, dessen Honorar Bundestagsabgeordneten-Diäten vergleichbar ist, mit dem Ziel, bei mir Prozessrisiko-Schockzustände auszulösen5. dieser \"Gutachter\" mit Wissen des Gerichtes gleichzeitig Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens der Klägerin ist und für dessen \"Unabhängigkeit\" ich keinen Pfifferling verwetten würde6. das Gericht dennoch auf die offensichtlich rechtswidrige Erstellung dieses Gutachtens besteht (warum wohl, es darf 3x geraten werden)7. mit der Erstellung dieses Gutachtens dem Beklagten offensichtlich das rechtliche Gehör verweigert wird (denn wie kann man auf ein Gutachten Stellung nehmen, dessen prozessrelevanten Teile mit Billligung des Gerichts unter Verschluss gehalten werden)8. die Einholung des \"Gutachtens \" prozessirrelevant ist, da ich aktenkundig Sonderkunde und nicht Tarifkunde bin, dies jedoch vom Gericht mit abenteuerlicher,offensichtlich wahrheitswidriger Argumentation ignoriert wird,diese Frage werden Sie mir wohl nie beantworten, zumindest nicht so lange Sie \"Organ der Rechtspflege\" sind, wovon ich ausgehe. Vielleicht sollten Sie, um etwas mehr von den \"hohen Weihen\" der BRD-Justiz abzurücken und in die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit zurückzukehren, die Schlussbilanz eines \"langen Richterlebens\" des Landesrichters Frank Fahsel a.D., des OLG-Richters a.D. Dr. Egon Schneider und des Verfassungsrichters a.D. lesen. Mein Bedarf an der deutschen Rechtsprechung ist schon lange gedeckt, wie ich dies in meinem bisherigen fast 40-jährigen Berufsleben, auch persönlich erfahren durfte.

Offline Cremer

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #17 am: 11. November 2009, 00:09:49 »
@Stubafü,

die Vorlage der AGB bei Vertragsabschluss einfach mit Nichtwissen bestreiten. Die nachweispflicht liegt dann beim Versorger
MFG
Gerd Cremer
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Offline Stubafü

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #18 am: 11. November 2009, 10:18:21 »
@Gerd Cremer

Hab ich schon zu Beginn meines \"Leidensweges\"  beim AG
Speyer, mithin erstinstanzlich und danach in der Zusammenfassung des LG-Sachvortrages getan. Was aber kann man tun, wenn Sie es mit einer
argumentationsresisteten, Beweisurkunden negierenden
Handelskammer des LG Frankenthal zu tun haben?

Gruss aus der Vorderpfalz
Stubafü

Offline Black

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #19 am: 11. November 2009, 10:19:12 »
Zitat
Original von Stubafü
Habe da ein aktuelles Problem mit der widerborstigen Handelsrichterin, die mich partout zum Tarifkunden machen will, obgleich ich es nach Aktenlage und aktuell dazu ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechnung (VIII ZR 320/07) evidenterweise nicht bin.

Ich dachte Richter, die eigene Meinungen vertreten (notfalls abweichend vom BGH), werden hier als \"mutig\" angesehen? Die höchstrichterliche rechtsprechung hat also entschieden, dass SIE evidenterweise kein Tarifkunde sind?


Zitat
Original von Stubafü
(...) Was würden Sie von der pfälzischen Justiz halten die Ihnen1. In der ersten Instanz einen Amtsrichter beschert, der sie im Termin beleidigt, sie hiergegen Befangenheitsantrag stellen, (...).

Ach...Sie hatten schon einmal einen Befangenheitsantrag gegen den Richter beim AG gestellt? Und erwägen nun einen weiteren Befangenheitsantrag gegen das LG?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline kamaraba

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #20 am: 11. November 2009, 10:48:31 »
@stubafü

Zitat
dass die Sache nun mit Anwaltszwang, sprich kostenintensiver für mich, weiterverfolgt wird

Dies erweckt bei mir den Anschein dass Sie die Sache vor dem AG ohne Anwalt angegangen sind, quasi Bungeespringen ohne Seil?
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline reblaus

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #21 am: 11. November 2009, 16:39:59 »
@Stubafü
Wie soll denn Ihrer Ansicht nach eine überholte ständige Rechtsprechung beseitigt werden, wenn der Richter, der dies erkennt, damit rechnen muss von einer Partei als befangen abgelehnt  und mit einem Strafverfahren wegen Rechtsbeugung überzogen zu werden.

Die Rechtswissenschaft ist keine so präzise Wissenschaft wie die Mathematik. Wenn sie statische Berechnungen anstellen, oder Baupläne vorgeben, dann ist ein Säulenumfang von 30 cm eben 0,3 m und nicht 25 cm. Eine solch eindeutige Lösung kennt die Rechtswissenschaft nicht. Dort geht es darum das Gesetz auszulegen. Wenn sich über die Zeitläufte die Umstände oder auch nur die allgemeinen Ansichten ändern, so muss deshalb nicht sofort das Gesetz angepasst werden, denn es reicht meistens aus, das Gesetz neu zu interpretieren. Das lernen Juristen mit dem ersten Semester. Es gibt ein juristisches Problem und zwei unterschiedliche Meinungen wie das Gesetz auszulegen ist.

Der Gang vor Gericht ist aus diesem Grund immer mit einer Unwägbarkeit verbunden. Denn weder Sie noch Ihr Gegner entscheiden, was Recht und was Unrecht ist, sondern ein unabhängiger Richter. Wenn dieser eine Auslegung wählt, die Ihnen nicht passt müssen Sie in die nächste Instanz. Wenn die letzte Instanz auch nicht so entscheidet, wie Sie es für richtig halten, haben Sie Pech gehabt.

Ob Sie dieses System gut oder schlecht finden ist solange unerheblich, als Sie nicht ein besseres System vorschlagen.

Ich bin von unserem Rechtssystem überzeugt, nicht notwendigerweise von jeder Entscheidung, die es hervorbringt. Im übrigen gestatte ich mir, meine eigene Meinung auch auf die Gefahr hin zu vertreten, dass diese anderen Diskussionsteilnehmern nicht passt.

Dass Sie sich in einer misslichen Lage befinden, verstehe ich. Ich habe Ihnen aber gleich zu Anfang einen Weg benannt, aus dieser Sache mit einem blauen Auge herauszukommen, bevor die Gutachterkosten zuschlagen. Erkennen Sie den Anspruch der Gegenseite sofort an, wenn Ihnen das Chance-Risiko-Verhältnis zu ungünstig erscheint.

Offline Black

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #22 am: 11. November 2009, 16:52:35 »
Wenn ich mir die Entscheidung LG Frankenthal, Urt. v. 10.09.09, Az. 2 HK O 90/09 so anschaue, dann sieht es wirklich nicht gut aus.
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Offline reblaus

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #23 am: 11. November 2009, 17:22:23 »
Es sieht sogar noch schlechter aus, nachdem die Kammer von ihrer eigenen Auffassung abgerückt izu sein scheint, nachdem treuwidrig handelt, wer trotz bestehender Wahlmöglichkeit seinem Versorger abverlangt, die Preise nur in billiger Weise erhöhen zu dürfen. Damals wurden wenigstens keine Gutachten für 10.000 € eingeholt.

Da hilft nur eines ab in die nächste Instanz. Irgendwann wird der Pfalzgas diese Richterin einfach zu teuer werden.

Atemberaubend ist dieser Schwachsinn schon, den diese Kammer verzapft. Die Vorsitzende Richterin will sicher nichts mehr werden, und wird auch nichts mehr.

Offline Cremer

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #24 am: 11. November 2009, 17:49:25 »
@reblaus,

Zitat
Atemberaubend ist dieser Schwachsinn schon, den diese Kammer verzapft. Die Vorsitzende Richterin will sicher nichts mehr werden, und wird auch nichts mehr.

sag ich doch !

man sollte dies der vorgesetzten Dienststelle, nicht OLG, sondern dem Justizministerium melden, am besten ein Schreiben direkt an Herrn Minister, was sich da eine kleine Richterin an einem LG so erlaubt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Black

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #25 am: 11. November 2009, 18:26:21 »
Zitat
Original von Cremer

man sollte dies der vorgesetzten Dienststelle, nicht OLG, sondern dem Justizministerium melden, am besten ein Schreiben direkt an Herrn Minister, was sich da eine kleine Richterin an einem LG so erlaubt.

Schon mal was von der richterlichen Unabhängigkeit gehört?

Wie sagt es der deutsche Richterbund:

Zitat
Die vom Grundgesetz garantierte richterliche Unabhängigkeit soll die Rechtsprechung vor jeglicher Einflussnahme durch Exekutive und Legislative schützen.
Die Verfassungsgarantie der richterlichen Unabhängigkeit fordert, die Abhängigkeit der Richter von der Justizverwaltung so gering wie möglich zu halten. Es soll jede Einflussnahme auf die Rechtsstellung der Richter unterbleiben, die vermeidbar ist, weil sie nicht aus Gründen der Funktionsfähigkeit der Justiz erforderlich ist (BVerwG ZBR 2006, 349, 350).
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Offline Stubafü

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« Antwort #26 am: 11. November 2009, 20:50:23 »
@kamaraba

sicher habe ich die 1. Instanz selbst ausgefochten; aber es war kein \"Bungeespringen ohne Seil\". es war vielmehr ein \"Dorfrichter Adam\" Spektakel, das ging so 2 Jahre bis terminiert wurde, dann heftiger Wortwechsel und Schlagabtausch, Dorfrichter Adam in der Versenkung und nach -erfolglosen Befangenheitsantrag- Verweisung der Sache an die Handelskammer des LG Frankenthal auf Antrag des Gegner-Rechtsanwaltes.
Im Prinzip ist die Sache jetzt vor dem LG FT mit Rechtsanwalt die gleiche wie ohne beim AG Sp, mit dem kleinen kommerziellen Unterschied: ich mache meine Schriftsätze immer noch selbst, mein RA reicht Sie nach Überprüfung ein, ist zwar eine etwas unbefriedigende Arbeitsteilung aber jetzt kostet es die Rechtschutzversicherung Geld.

Offline Stubafü

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #27 am: 11. November 2009, 23:26:04 »
@black

Zitat
Schon mal was von der richterlichen Unabhängigkeit gehört?
:D

In § 305 BGB steht:

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und

2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.


Nun hat der Verwender mir freundlicherweise in seiner Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt, dass die AVBGasV bei Vertragsabschluss schlicht nicht vorgelegen hat und dass er sie mir -sofern ich Bedarf habe- nachträglich per Post zur Verfügung stellen wird.

Jetzt frage ich Sie mal allen Ernstes: Was hat dies mit \"richterlicher Unbahängigkeit zu tun, wenn ein Richter in seinem Beschluss -qua per ordre mufti- feststellt, dass es -entgegen dem vorzitierten Gesetzeswortlaut- gar nicht darauf ankommt, ob der Klauselverwender seine Klauseln bei Vertragsschluss mir vorgelegt hat, sondern dass es meine verdammte Pflicht und Schuldigkeit sei, die Klauseln des Verwenders bei Vertragschluss beizuschaffen.


Da mir schon der \"Vertragsinhalt\" vor \"Vertragschluss\" unbekannt war, wie soll ich dann wissen, was ich zum Vertragschluss beibringen soll ??


Wenn solche hahnebüchenen Vorfälle in deutschen Justizpalästen Alltag sind, und es gängige Praxis ist, dies mit der \"richterlichen Unabhängigkeit\" auch noch wegzubügeln, dann finis germania und sie können die gesamte Rechtsprechung in die Tonne kloppen!

Denn die richterliche Unabhängigkeit enthebt den Richter auch nicht von der Bindung an das Gesetz.


\"Le juge ne que la bouche qui prononce les règles de lois\" (Montesquieu).


Dies einmal grundsätzlich, die gottähnlichen Juristen-Attituden sollten wir hier in diesem Forum aussen vor lassen. Dann kommuniziert es sich besser.


Richterliche Unabhängigkeit gibt es realiter nicht, auch wenn das mancher nicht wahrhaben will.


Natürlich ist ein Richter in Deutschland unabhängig, dies bezieht sich aber lediglich aufs finanzielle und beamtenrechtliche, wobei hinsichtlich der abgelieferten richterlichen Gegenleistungen Anspruch und Wirklichkeit -wie das der Bürger tagtäglich erfährt- sehr weit auseinanderklaffen.


Unabhängig ist der deutsche Richter / die deutsche Richterin natürlich auch nicht. Einerseits gibt es eine auch richterlich nicht zu ignorierende öffentliche Meinung und zum anderen will zumindest der ehrgeizige und zielstrebige Richter auch mal befördert werden, z. B. zum Landgericht oder Oberlandesgericht und da gilt es schon neben der perfekten Beherrschung von Paragrafen auch die richtige Meinung zu haben, die von den Beförderungsgremien (meist von den Schwachmaaten in der \"Politik\";) gewünscht wird.

Unabhängig ist der Richter auch deshalb nicht, weil sein Urteil mittels Beschwerde anfechtbar ist und dann vor dem Oberlandesgericht bestand haben muss. Der Richter weiß aber schon bei seiner Urteilsfindung, welche Meinung am Oberlandesgericht vorherrscht und welche Urteile er prompt wieder auf seinen Schreibtisch zurückbekommt.

Und da er sich doppelte Arbeit sparen will, liegt die Versuchung nahe, das Ersturteil gleich so zu machen, dass Beschwerde nur in den Fällen eingereicht werden, die ohnehin keinen Erfolg beim OLG haben werden. Soweit meine Auffassung, werter Herr reblaus und meine Einschätzung von der Praxis der Obergerichte in unserem Ländle.

Unabhängig ist der Richter, insbesondere in ländlichen und kleinstädtischen Bereichen auch nicht, denn er ist dort sozial eingebunden, hat eventuell seine Kinder auf der Waldorfschule, in der auch eine der am Verfahren beteiligte Rechtsanwältin ihre Tochter hat und -Allmächtiger- da muss man schon über manchen Unsinn, den sie im Termin und beim Schriftsatzwechsel verzapft, zum Nachteil der Gegenpartei hinwegsehen und all dies begründet mit der \"richterlichen Unabhängigkeit\".

Richterliche Unabhängigkeit ist demzufolge ein Ziel und eine ständige Aufgabe, der sich der Richter in seiner Arbeit versuchen kann, anzunähern, notfalls auch auf Kosten seiner Karrierechancen, was er aber in den meisten Fällen -für ihn verständlicherweise- nicht tut.

Die Gewaltenteilung zwischen Justiz, Parlament und Regierung soll Buergerinnen und Buerger vor Willkuer schuetzen. Mit diesen drei Staatsgewalten konkurrieren laengst Medien und Lobbyismus. Wie ist es um deren Legitimation bestellt? Kommt das Machtgefuege aus der Balance? Veraendert sich die Rolle der Justiz?

Da gibt es ein schönes Büchlein, das sich über den Staatsjuristen-Beförderungsalltag sehr ausführlich auslässt, ebenfalls sehr lesenwert und sogar von einem leiblichen Richter, allerdings einem a.D. :

\"Schwarze Roben, weiße Westen. Richterkarriere contra richterliche Unabhängigkeit\"
Werner Stichs, Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe
So jetzt habe ich mir meinen Frust von der Seele geschrieben und nun ein bonmot
zum Abschluss:

Ein hoher Politiker, der betrunken 2 Arbeiter überfahren hat, fragt seinen Parteifreund, der Richter am Amtsgericht ist, was denn nun bei der Gerichtsverhandlung passieren würde. \"Mach dir keine Sorgen, das kriegen wir schon hin\", meint der Richter.

\"Der eine, der durch deine Autoscheibe flog, der kriegt ein Verfahren wegen Einbruch. Und der, der bei dem Zusammenstoß 15 Meter durch die Luft flog, den verfolgen wir wegen Unfallflucht \"

So weit zur \"richterlichen Unabhängigkeit\"

Schönen abend, ihr beiden, \"black\" und \"reblaus\", wünscht euch Stubafü- trotz manchen Spasses, den ihr hier im Forum manchmal verzapft oder nehmt ihr die Mehrheit eurer Beiträge wirklich ernst?;)

Offline Cremer

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« Antwort #28 am: 12. November 2009, 00:40:57 »
@black,

ist im Prinzip schon richtig, aber hier in diesem Fall bestimmt nicht.

Da muss man einfach die Richterin beim JM \"anschwärzen\" :D :D :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline reblaus

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Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
« Antwort #29 am: 12. November 2009, 09:26:18 »
@Stubafü
Sie können den § 305 BGB zitieren so oft Sie wollen. Den Satz, \"bei schriftlich abgeschlossenen Verträgen müssen die AGB der Hauptvertragsurkunde bei Vertragsschluss beiliegen\", werden Sie nicht finden. Dies hat die ständige Rechtsprechung durch Auslegung festgelegt.

Die Vorsitzende Richterin hat ebenso Anspruch auf eine sperrige und uneinsichtige Rechtsauffassung wie Sie. Es ist nicht Ihr persönliches Privileg, Ansichten vertreten zu dürfen, die einer verständigen und ausgewogenen Würdigung der Gesamtumstände zuwiderlaufen.

In Ihrem Fall krachen einfach zwei Betonköpfe mit voller Wucht gegeneinander.

Bei Ihrer Forderung, der Richter müsse bei seiner Beurteilung die öffentliche Meinung berücksichtigen, stellen sich mir alle Haare zu Berge. Gerade in der Pfalz gab es mit dem Wormser Kinderschänderprozess doch das grausige Beispiel, was passiert, wenn Staatsanwälte einem geifernden Mob mit psyochologischem Feierabendsachverstand folgen, statt ihren eigenen Verstand zu benutzen. Es ist einem unabhängigen Richter, der sich nur vom Gesetz und nicht von der öffentlichen oder veröffentlichten Meinung leiten ließ, zu verdanken, dass es nicht zu einem fürchterlichen Justizirrtum gekommen ist.

Wer so eklatant und mit so einfältiger Begründung wie das LG Frankenthal die ständige Rechtsprechung missachtet, wird sich von einer weiteren Karriere bereits innerlich verabschiedet haben. Das LG Frankenthal widerlegt somit Ihre Auffassung, dass sich der Richter nur von Karrieredenken leiten ließe.

Sie werden einem Juristen sicherlich zugestehen, dass er mit ein wenig handwerklichem Geschick eine Gartenlaube auch selbst zusammenzimmern kann. Vermutlich werden Sie beide Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn Sie erfahren, dass der selbe Jurist ein achtgeschossiges Hochhaus in Eigenregie erstellen möchte.

Ich glaube, dass Sie einen eindeutigen Zahlungsanspruch im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens ohne fremde Hilfe werden durchsetzen können. Nachdem Sie aber noch nicht einmal der Unterschied zwischen einer Beschwerde und einer Berufung bzw. Revision zu kennen scheinen, würde ich Ihnen dringend raten, die weiteren Schriftsätze in Ihrem Verfahren von Ihrem Anwalt abfassen zu lassen. Hier sind nämlich durchaus kniffelige Probleme zu lösen, die auch gestandenen Anwälten und Richtern Probleme machen, wie man aus den widersprüchlichen Urteilen der Instanzgerichte erkennen kann.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, frage ich mich warum Sie diese ganze Diskussion eröffnet haben, dann haben Sie doch gar kein Prozesskostenrisiko.

 

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