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Wie setze ich einen günstigen Tarif durch?

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echtgut:
Hallo liebe Foristen,

vor einigen Jahren hat mir mein Stromversorger einen Tarif zugeteilt (hätte ich da eigentlich gleich widersprechen müssen oder kann ich das immer noch?).
Und zwar ist es einer der teuersten Tarife dieses Anbieters. Zähneknirschend habe ich gezahlt, weil billigere Tarife, die ich eigentlich gerne hätte, eine Einzugsermächtigung erfordern. Ich will aus verschiedenen Gründen keine erteilen.
Daher die Frage: Kann ich das irgendwie umgehen?
Ich habe hier was von der gesetzlichen \"Billigkeitsregelung\" gelesen. Bedeutet das, ich könnte einfach einen anderen Tarif verlangen auch ohne Einzugsermächtigung?

jroettges:
@echtgut

Beim Strom gibt es inzwischen wirklich einen offenen Markt. Viel wechseln seit Jahren immer mal wieder zu einem Anbieter, der ihnen besser zusagt , als der, den sie zuvor hatten.

Verschiedene Wechselportale offerieren verschiedene Angebote und die zugehörigen Geschäftsbedingungen, das Kleingedruckte also, in dem auch die Zahlungsbedingungen ausgewiesen sind.

Wer heutzutage seinen Stromanbieter nicht wechselt, ist entweder mit dem bisherigen zufrieden oder selber schuld, wenn er nicht am Markt teilnimmt.

Es ist erstaunlich, wieviele Leute täglich die bunten Reklamebroschüren verschlingen und weite Wege auf der Jagd nach Schnäppchen zurücklegen, aber noch nie ihren Stromanbieter gewechselt haben.

Es steht niemand im Dunkeln und er Kühlschrank taut auch nicht ab, wenn man wechselt. Der gesetzliche Schutz ist umfassend, der Markt ist da!

Zeus:
@echtgut

Die Empfehlung von jroettges ist sicherlich richtig. Nur loest sie möglicherweise nicht Ihr Problem,  weil die meisten überregionalen Versorger eine Einzugsermächtigung als Bedingung für den Abschluss eines Vertrages verlangen. Wenn Sie dies nicht wollen, können Sie auch den Versorger nicht zwingen Sie nach einem bestimmten Tarif, der die Einzugsermächtigung als eine der Lieferbedingungen beinhaltet, zu Versorgen..

echtgut:

--- Zitat ---Original von Zeus
@echtgut

Die Empfehlung von jroettges ist sicherlich richtig. Nur loest sie möglicherweise nicht Ihr Problem,  weil die meisten überregionalen Versorger eine Einzugsermächtigung als Bedingung für den Abschluss eines Vertrages verlangen. Wenn Sie dies nicht wollen, können Sie auch den Versorger nicht zwingen Sie nach einem bestimmten Tarif, der die Einzugsermächtigung als eine der Lieferbedingungen beinhaltet, zu Versorgen..
--- Ende Zitat ---
Und wenn es nur eine Tarifumstellung und kein Wechsel des Versorgers ist?
Demnach auch kein neuer Vertragsabschluss.

bolli:
@echtgut
Sprechen Sie mal mit Ihrem Versorger darüber, am besten schriftlich an den örtlichen Geschäftsführer. Sagen (schreiben) Sie ihm klar, dass Sie sich derzeit nicht unbedingt gut bei ihm aufgehoben fühlen, da Sie das Gefühl haben, man wolle Sie \"über den Tisch ziehen\". Sie seien bereit, bei ihm (dem Versorger) zu bleiben, aber nur in einem günstigeren Tarif und ohne Einzugsermächtigung. Wenn Sie diese sowieso erteilen müssten, um in den Genuss des günstigeren Tarifs zu kommen, könnten Sie auch gleich zu einem NOCH GÜNSTIGEREN Anbieter wechseln. Vielleicht möchte man Sie ja als Kunde gerne halten.

Ansonsten sieht es im Sondervertragskundenbereich wohl schlecht aus mit der Möglichkeit, einen Vertrag ohne Einzugsermächtigung zu fordern.

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