Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Berichtigte Rechnungen  (Gelesen 8304 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Heinz K.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 11
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Berichtigte Rechnungen
« am: 02. November 2009, 19:15:20 »
Hallo an alle.

Ich habe vor einiger Zeit meine Verbrauchsabrechnung bekommen. Diese habe ich berichtigt mit meinem billigen Arbeitspreis,wie schon seit 2005. Ich habe die Rechnung nun also mit meinen Zahlen korrigiert und den bisherigen Preiserhöhungen widersprochen ( wie im Musterbrief ).

Nun schickt mir die EMB nach einigen Wochen wieder eine nun von Ihnen korrigierte Rechnung.

Ich widerspreche dieser Rechnung natürlich nicht mehr, weil ich ja schon der ersten Rechnung widersprochen habe.

Versucht die EMB damit etwa der Verjährung, der schon damals weniger gezahlten Beiträge, zu entgehen ?

Muss ich mich hier etwa wieder schriftlich wehren, oder verhalte ich mich richtig ?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Heinz

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Berichtigte Rechnungen
« Antwort #1 am: 02. November 2009, 19:20:25 »
@Heinz K.,

Ihre Angaben sind leider etwas zu knapp, man kennt den Hintergrund nicht.

Ich rate auf alle Fälle wiederum Widerspruch einzulegen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Heinz K.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 11
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Berichtigte Rechnungen
« Antwort #2 am: 02. November 2009, 21:13:11 »
Also nochmal.

Ich bekomme meine Jahresverbrauchsabrechnung jedes Jahr im Oktober von der EMB.
Ich widerspreche schriftlich den Arbeitspreiserhöhungen und korrigiere die Rechnung der EMB und stelle die Rechnung mit meinem Arbeitspreis schriftlich dar. So, das die EMB meine Zahlungen nachvollziehen kann.
Weiterhin bezahle ich den evtl. nach meiner Rechnungslegung anfallenden Betrag und zahle danach zu den von der EMB festgelegten Zeiten meine nach meiner Rechnungslegung von mir in der korrigierten Rechnung  festgelegten Abschlagszahlungen.
Einige Wochen später bekomme ich von der EMB eine neue Rechnung zugesandt, in der mein tatsächlich bezahlter Betrag, den ich vorher selbst festgelegt und auch bezahlt habe, abgezogen wurde. Dieser neue Rechnungsbetrag wird erneut eingefordert und neue Abschlagszahlungen festgelegt.
Dieser neuen Rechnung widerspreche ich natürlich nicht, da ich der EMB bereits in der ersten Jahresverbrauchsabrechnung meinen Widerspruch schriftlich klar dargelegt habe.

Ich denke, alle Kunden der EMB, die den Preiserhöhungen der EMB widersprochen haben und ihre Zahlungen dahingehend gekürzt haben, bekommen diese zweiten Rechnungen.

Was macht ihr ?

Heinz

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Berichtigte Rechnungen
« Antwort #3 am: 03. November 2009, 12:52:10 »
@Heinz K.,

ich rate zum erneuten Widerspruch.

EMB erstellt neue Rechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten (gekürzten) Abschläge. Damit bewahrt sich die EMB ihren Zahlungsanspruch.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Heinz K.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 11
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Berichtigte Rechnungen
« Antwort #4 am: 03. November 2009, 16:12:21 »
Das heisst also, das sie meinen Widerspruch ignorieren.

Nun muss ich also erneut einen Widerspruch gegen diese neue Rechnung einlegen.

Gibt es dafür Musterbriefe oder kann ich das formlos bewerkstelligen ?

Heinz

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Berichtigte Rechnungen
« Antwort #5 am: 03. November 2009, 17:03:23 »
@Heinz K.
Warum lassen Sie es so weit kommen, kostet Zeit, Nerven und verursacht unnötigen Aufwand.

Kürzen Sie im Vorausund springen Sie dem EVU nicht dauernd hinten nach. Sie könnten beispielsweise nur noch das Bezahlen, was Sie tatsächlich monatlich verbrauchen, ggf. verfügen Sie über einen Sondervertrag und können den Preis bis auf das Niveau des Vertragsbeginns drücken!?

Jedenfalls haben Sie zu erkennen gegeben, dass Sie der Preisgestaltung widersprechen. Dies ist in angemessener Frist nach Erhalt der Jahresabrechnung gegenüber dem EVU zum Ausdruck zu bringen. Nach m.E. haben Sie Ihrer Pflicht genügt und ihren Widerspruch eindeutig zum Ausdruck gebracht. Sie werden mit dem EVU ohne gerichtliche Auseinandersetzung wohl nicht mehr zu einer gemeinsamen Abrechnungsgrundlage gelangen  :rolleyes:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Berichtigte Rechnungen
« Antwort #6 am: 03. November 2009, 17:03:59 »
@ Heinz K

Natürlich  m ü s s e n   Sie jeglicher Rechnungs-Neukonstruktion widersprechen.
Das muss kein großartiger Aufsatz sein, sondern einfach der Verweis auf Ihre bisherigen Widerspruchsschreiben, die uneingeschränkt für bisherige und auch künftige Auslegungen von Ab- und Berechnungen gültig sind und bleiben.

Dass Ihr EVU jegliche Widerspruchsschreiben ignorieren, ist doch wohl aus deren Sicht selbstverständlich und sollte nicht dazu führen, dass Sie die Angelegenheit schleifen lassen.

Und übrigens sollte jeglicher Widerspruch gegen die Handlungen Ihres EVU alle Mühe wert sein, oder?

Offline Heinz K.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 11
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Berichtigte Rechnungen
« Antwort #7 am: 03. November 2009, 17:17:57 »
Natürlich habe ich meine Zahlungen an die EMB seit 2005 gekürzt. Ich habe auch damals sofort diesen Neuberechnungen widersprochen und das auch auf künftige Neuberechnungen bezogen.

Mir war nur bisher unbekannt, das ich in jedem Jahr den jeweiligen Neuberechnungen der EMB widersprechen muss.

Kann es sein, das dadurch die Verjährungszeiten nicht wirksam werden ?

Heinz

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Berichtigte Rechnungen
« Antwort #8 am: 04. November 2009, 09:49:36 »
Zitat
Original von Heinz K.
Kann es sein, das dadurch die Verjährungszeiten nicht wirksam werden ?
Heinz
Das kommt auf die Art der Abrechnung an. Wenn Sie jährlich eine Abrechnung über Ihren verbrauch und darauf basierend die Nennung der zu leistenden Zahlung bekommen OHNE das in dieser Rechnung die früheren Zahlungen (oder eben auch Nichtzahlungen) erwähnt werden, also man Ihre Altforderungen nicht jedesmal mitführt, so hat diese auf jeden Fall mal keine Auswirkungen auf die Verjährung.
Wie es sich bezüglich der Verjährung verhält, wenn man diese Altforderungen in jedem Jahr Ihnen gegenüber mittels der aktuellen Rechnung neu geltend macht, kann ich nicht genau sagen, meine aber, dass auch hier eine Verjährung eintritt, sofern diese \'Alt\'Forderungen nicht mittels Mahnbescheid/Gerichtsverfahren geltend gemacht werden.

Jede Rechnung/Abrechnung stellt für sich genommen eine forderungsbegründende Grundlage dar, der Sie am Besten auch jedesmal expliziet widersprechen sollten. Ob Sie bei dem 2. Widerspruch (also wenn auf Ihren Widerspruch gegen die Jahresabrechnung nochmals eine Rechnung kommt) nochmals ausführlich widersprechen oder einfach auf Ihren ltzten Widerspruch verweisen, dürfte egal sein. Aber widersprechen halte ich für wichtig, um sicher zu gehen. Wer weiss, was das Gericht sonst später in irgendwelche \'Nichthandlungen\' reininterpretiert.
Da gibt\'s schon interessante Beispiele für die kreativen Gedanken der Richter/-innen.

Offline Heinz K.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 11
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Berichtigte Rechnungen
« Antwort #9 am: 04. November 2009, 14:16:20 »
Dann widerspreche ich dieser Neuberechnung und verweise auf meine korrigierte Rechnung, die ich nach der ersten Jahresverbrauchsabrechnung in diesem Jahr der EMB habe zukommen lassen.
So bin ich wahrscheinlich auf der sicheren Seite.

Heinz

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz