Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
BGH, Urt. v. 28.10.2009, Az. VIII ZR 320/07 unwirksame Gas- Preisänderungen (swb Bremen)
RR-E-ft:
Man muss es nicht unbedingt an einer reinen Monopolstellung festmachen. Für die Preisprüfung nach GWB genügt zum Beispiel eine marktbeherrschende Stellung, die bereits bei einem Marktanteil von einem Drittel auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt gem. § 19 II GWB - widerlegbar - gesetzlich vermutet wird. Bei der Abgrenzung des sachlich und räumlich relevanten Marktes gehen die Kartellbehörden mit dem Kartellsenat des BGH und auch mit dem VIII. Zivilsenat des BGH nunmehr konform, anders noch bei BGH VIII ZR 36/06.
tangocharly:
Ja, schon richtig. Aber beim Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung wird es dann wieder richtig interessant.
Übrigens würde sich aus dem Begründungssatz des BGH in der genannten Entscheidung ableiten, dass ihm diese 30%-Grenze egal ist.
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