Ganz so voll wie bei der Verhandlung vor dem Landgericht war der Plenarsaal dann doch nicht. Ein Problem (nicht nur beim OLG HH) ist die schlechte Akustik. Trotz vorhandener Lautsprecheranlage werden keine Mikrophone benutzt. Das mag noch gehen, wenn der Richter spricht. Er sitzt dem Publikum gegenüber. Wenn aber die Anwälte, die mit dem Rücken zu den Zuschauern sitzen, das Wort ergreifen, ist kaum noch etwas zu verstehen. Hauptsächlich wurde über ergänzende Vertragsauslegung geredet. RA Dr.Tüngler und Dr.Auer sind nach wie vor der Überzeugung, dass diese angewandt werden müsse. Die Kunden hätten sich durch ihren Widerspruch konkludent mit variablen Preisen einverstanden erklärt. Sie hätten damit erklärt, Preise zahlen zu wollen, die der Billigkeit entsprechen. Da dies bei Eon-Hanse der Fall ist, dürften sie sich jetzt nicht auf eine unwirksame Klausel berufen. Der Richter gab zu verstehen, das er bei seiner Auffassung aus dem Hinweisbeschluß bleiben wolle. Ein wenig Angst macht die Bemerkung des Richters, dass er sich vorstellen könne, bei zukünftigen Individualprozessen eine ergänzende Vertragsauslegung zuzulassen.