Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse  (Gelesen 42010 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #15 am: 20. November 2009, 19:35:47 »
Na Logo,

da geht ein Jahr ins Land, bis über die entschieden ist und solange setzt man noch ein paar Widerständler mit angeblich einschlägigen Urteilen \"unter Druck\" bzw. verunsichert sie so, dass sie doch bezahlen und da hat man die Kosten schnell wieder raus.

Offline Macinally

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 55
  • Karma: +0/-0
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #16 am: 21. November 2009, 19:08:50 »
aber immerhin gibt es Vergünstigungen im Legoland, naa, wenn das mal kein \"Totschlagargument\" ist...
Welche Versorger bietet schon so etwas? Endlich mal sachliche Argumente für die viel zu hohen Preise...

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #17 am: 23. November 2009, 18:23:59 »
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline flotex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 37
  • Karma: +0/-0
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #18 am: 25. November 2009, 08:18:55 »
@Macinally:
Bei EON immer in das Kleingedrucke sehen:  

\"Bei Vorlage der E.ON Hanse Kundenkarte erhält jeweils ein Kind (3 -11 Jahre) in Begleitung je eines an den Kassen vor Ort im LEGOLAND Billund voll zahlenden Erwachsenen eine kostenlose Kinder-Tageskarte für den gleichen Tag.\"

Das trifft für mich nicht zu. Ich müsste den vollen Preis bezahlen. Ich werde also nicht in das günstige IdealGas-Paket wechseln. Sorry EON ..  :P

Aber mal im Ernst, eine gute Zusammenfassung gibt es hier:
http://www.hh-heute.de/eon-hanse-im-krieg-mit-seinen-kunden/

zitat:
\"Dabei erfährt E.on bei den Amtsgerichten derzeit eine Abfuhr nach der anderen, so in Bergedorf, Blankenese und zuletzt in Reinbek. Das dortige Amtsgericht ist angesichts der 400 vorliegenden Verfahren jetzt dazu übergegangen, die E.on-Anwälte in einem Standardschreiben unmissverständlich auf die Aussichtslosigkeit ihrer Klagen hinzuweisen. Darin heißt es: „geht das Gericht davon aus, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist und (E.on Hanse) nur die Tarife zustehen, die bis zum Widerspruch erhoben wurden“.\"

Gruss von flotex

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #19 am: 25. November 2009, 12:45:58 »
@flotex


........  sind das die \"Prozessfluten\", die der VIII. Senat - und mit ihm der Gesetzgeber (?) - vermeiden wollten (oder anders ausgedrückt: wo wären die Proteste der Gasrebellen, wenn es diese Fluten nicht gäbe) ?
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline faun

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 67
  • Karma: +0/-0
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #20 am: 28. November 2009, 11:57:23 »
Habe heute mein Angebot bekommen, in den Sondervertrag IdealGas Tarif zu wechseln, denke wenn ich es in einem gewissen Zeitraum nicht tue, wird wohl eine Klage folgen, oder was meint ihr ?
2004 war der Preis bei 3,42 cent pro kWh, das Angebot liegt bei 5,431 Cent/kWh Arbeitspreis.
Am besten ist der Zusatz im Vertrag : Ich bevollmächtige hiermit E.ON Vertrieb, soweit erforderlich, den für die vorgenannte Verbraucherstelle derzeit bestehenden Liefervertrag
zu kündigen und die erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen.
Bin gespannt was da noch kommt.
Gruss
faun

Offline reblaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.055
  • Karma: +0/-0
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #21 am: 28. November 2009, 12:36:15 »
@tangocharly
Wo ist denn Ihr Kopf?

@faun
Hat man Ihnen für den Fall, dass Sie dieses neue Angebot nicht annehmen die Kündigung angedroht, oder hat man den alten Vertrag bereits gekündigt?

Sobald der alte Vertrag gekündigt wurde, sollten Sie sich über Verivox.de einen günstigeren Lieferanten suchen. Mit Preisen von 5,431 Cent/kWh bringt die E.on allenfalls eine trügerische Hoffnung zum Ausdruck, dass sie immer noch über ein Monopol verfüge, was sie dazu berechtige Mondpreise zu verlangen. Mein aktueller Preis liegt bei 4,29 Cent/kWh und 15 € Grundgebühr. Das ist soweit von Ihren Tarifen aus 2004 nicht entfernt.

Offline faun

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 67
  • Karma: +0/-0
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #22 am: 28. November 2009, 13:30:36 »
@reblaus

Kündigung ist noch nicht erfolgt, eine Androhung ist ebenfalls, bis jetzt nicht erfolgt.

Offline zensus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #23 am: 02. Dezember 2009, 11:47:54 »
Moin,

E.off wird es sich ganz genau überlegen, ob sie ab dem 01.01.2010 für die \"Unterschriftsverweigerer\" die Kündigungen aussprechen.

Ich als Zahlungsverweigerer habe natürlich auch den Neuvertrag still dankend abgelehnt und mich schon mal bei Verivox über Alternativen informiert.

Interessant ist auch , dass die Verbraucherzentrale Hamburg im Fragebogen zu ihrer neuen Aktion \"Sammelklage der Vorbehaltszahler gegen E.on Hanse\" die Frage nach dem Interesse an einer Gas-Einkaufsgemeinschaft stellt.

Als Lokalpatriot hoffe ich allerdings auf ein gutes Angebot von \"Hamburg-Energie\".

Offline zensus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #24 am: 02. November 2010, 09:58:48 »
Es sieht gut aus !!!


(29.10.2010) Hanseatischer Hinweis für E.on Hanse: Niederlage steht bevor

In einem Hinweisbeschluss hat das Hanseatische Oberlandesgericht jetzt seine Rechtsauffassung im Sammelklageprozess dargelegt. In allen wesentlichen Punkten folgt das Gericht der Auffassung der klagenden Verbraucher. Die mündliche Verhandlung am 17. November 2010 (Sievekingplatz, Saal 201, öffentlich) verspricht einen weiteren Sieg der Verbraucher.

http://www.vzhh.de/energie/30047/eon-hanse-geld-zur%C3%BCck-f%C3%BCr-vorbehaltszahler.aspx

http://www.vzhh.de/energie/95009/OLG_Hamburg_Eon_Hinweisbeschluss.pdf

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #25 am: 02. November 2010, 10:55:55 »
Mich würde durchaus mal interessieren, wie die Formulierung der Widerspruchsschreiben der Klg. (Anlagenkonvolut B120) gelautet hatte.

Nur weil dort womöglich nicht stand: \"Wir akzeptieren 2%, vorausgesetzt die Preisprüfung bestätigt diese Anhebung\", sollen diese 2% schon wieder vereinbart sein (sil.: Angebot des Abnehmers, welches vom Versorger angenommen wurde), obgleich der Widerspruch gegen den Gesamtpreis existiert ?

Dieser Textvorschlag (Preise des Jahres X zzgl. 2%) hat doch zwischenzeitlich eine weite Verbreitung gefunden.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #26 am: 02. November 2010, 13:23:57 »
Der Hinweisbeschluss ist auch in der Entscheidungssammlung:

Hinweisbeschluss Hanseatisches OLG v. 12.10.10 - Az: 31 U 211/09
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2730/

Die PDF ist mit 263 kB etwas \"leichter\" und als \"Text\" abgespeichert.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #27 am: 16. November 2010, 17:09:25 »
Öffentliche Verhandlung am Hanseatischen OLG Hamburg am 17.11.10 um 10.00 Uhr

Zitat
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich und stößt auf großes Interesse bei Gaskunden. Die Verbraucherzentrale erwartet einen vollen Plenarsaal. Die Verhandlung findet am 17. November um 10 Uhr im Saal 201 im Hanseatischen Oberlandesgericht am Sievekingplatz statt

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #28 am: 17. November 2010, 21:44:01 »
Ganz so voll wie bei der Verhandlung vor dem Landgericht war der Plenarsaal dann doch nicht. Ein Problem (nicht nur beim OLG HH) ist die schlechte Akustik. Trotz vorhandener Lautsprecheranlage werden keine Mikrophone benutzt. Das mag noch gehen, wenn der Richter spricht. Er sitzt dem Publikum gegenüber. Wenn aber die Anwälte, die mit dem Rücken zu den Zuschauern sitzen, das Wort ergreifen, ist kaum noch etwas zu verstehen. Hauptsächlich wurde über ergänzende Vertragsauslegung geredet. RA Dr.Tüngler und Dr.Auer sind nach wie vor der Überzeugung, dass diese angewandt werden müsse. Die Kunden hätten sich durch ihren Widerspruch konkludent mit variablen Preisen einverstanden erklärt. Sie hätten damit erklärt, Preise zahlen zu wollen, die der Billigkeit entsprechen. Da dies bei Eon-Hanse der Fall ist, dürften sie sich jetzt nicht auf eine unwirksame Klausel berufen. Der Richter gab zu verstehen, das er bei seiner Auffassung aus dem Hinweisbeschluß bleiben wolle. Ein wenig Angst macht die Bemerkung des Richters, dass er sich vorstellen könne, bei zukünftigen Individualprozessen eine ergänzende Vertragsauslegung zuzulassen.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
« Antwort #29 am: 18. November 2010, 00:02:42 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Der Richter gab zu verstehen, das er bei seiner Auffassung aus dem Hinweisbeschluß bleiben wolle. Ein wenig Angst macht die Bemerkung des Richters, dass er sich vorstellen könne, bei zukünftigen Individualprozessen eine ergänzende Vertragsauslegung zuzulassen.

???  Wie soll das denn gehen ? Heute sagt er, dass die ergänzende Vertragsauslegung nicht zum tragen kommt und bei gleichem Sachverhalt sagt er morgen, er lässt sie zu. Und das gegen die Auffassung des BGH aus dem Urteil vom 14.07.2010 - VIII. ZR 246/08 ?  Sehr merkwürdig, euer Ehren !!!  Das sollte er mal erläutern.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz