Energiebezug > Fernwärme
Fernwärmeabrechnung - Preiserhöhung von 35 %
bjo:
Hallo,
was soll wir unter einer zu hohen Leistung verstehen?
- ist der Grundpreis zu hoch oder ?
Der Nebenkosten für die Heizung können sich auf die verschiedenste Art zusammensetzen!
- Personen, m2 Schlüssel
- Verbrauch nach Zähler je Wohneinheit
- usw..
superhaase:
--- Zitat ---Original von bjo
was soll wir unter einer zu hohen Leistung verstehen?
- ist der Grundpreis zu hoch oder ?
--- Ende Zitat ---
Ja.
Wenn man eine zu hohe Leistung vereinbart, zahlt man auch einen zu hohen Grundpreis, der sich i.A. in einem Betrag xx €/kW·a auf der Rechnung ausdrückt.
Also zahlt man für jedes kW Anschlussleistung einen bestimmten festen Betrag im Jahr, auch wenn man diese Leistung nie voll ausschöpft bzw. nicht benötigt.
Hier wird oft viel Geld verschenkt.
Wenn der Versorger nicht auf Wunsch die Heizleistung herabsetzt, muss man das wohl einklagen. Mit einem Gutachten stehen die Chancen dafür wohl nicht schlecht.
ciao,
sh
Cremer:
@Zuckermaus,
Ihre Angaben sind unzulänglich. Da kann man keine qualifizierte Aussage treffen und helfen.
Da sollten Sie nähere Angaben machen.
tangocharly:
--- Zitat ---Original von superhaase
--- Zitat ---Original von bjo
was soll wir unter einer zu hohen Leistung verstehen?
- ist der Grundpreis zu hoch oder ?
--- Ende Zitat ---
Ja.
Wenn man eine zu hohe Leistung vereinbart, zahlt man auch einen zu hohen Grundpreis, der sich i.A. in einem Betrag xx €/kW·a auf der Rechnung ausdrückt.
Also zahlt man für jedes kW Anschlussleistung einen bestimmten festen Betrag im Jahr, auch wenn man diese Leistung nie voll ausschöpft bzw. nicht benötigt.
Hier wird oft viel Geld verschenkt.
Wenn der Versorger nicht auf Wunsch die Heizleistung herabsetzt, muss man das wohl einklagen. Mit einem Gutachten stehen die Chancen dafür wohl nicht schlecht.
ciao,
sh
--- Ende Zitat ---
Hierzu ist ergänzend auf BGH, 21.04.10, Az: VIII ZR 97/09, Tz.: 14, 15 hinzuweisen, zur Frage der Billigkeit einer einseitigen -ablehnenden- Entscheidung des Versorgers und ergänzend zur Frage nach der Existenz von Schutz- und Rücksichtnahmepflichten zu Gunsten des Verbrauchers.
Zuckermaus:
Hallo,
ich suche das Gutachten raus und schreibe demnächst Näheres hierzu.
Der Grundpreis ist durch viele Leerstände im Häuserblock seit Jahren zu hoch.
Als Anhaltspunkt gebe ich an, dass wir für 60 m2 2008 1000 EURO Heizkosten + Warmwasser extra zahlten. Es sind 30 % Grundkosten und 70 % nach Wärmemengenzähler. Die Hausverwaltung hat auf die beiden zugesandten Gutachten von CO2 nicht reagiert.
Hallo tangocharly,
in Deinem Link geht es leider nicht um Fernwärme, sondern um Wasserzähler. Das passt leider nicht auf unseren Fall.
Dorothea
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