Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Fernwärmeabrechnung - Preiserhöhung von 35 %  (Gelesen 7564 mal)

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Offline beeni

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Fernwärmeabrechnung - Preiserhöhung von 35 %
« am: 18. Oktober 2009, 11:14:06 »
Habe in den letzten Tagen meine Fernwärmeabrechnung für die Heizperiode vom 01.06.08 - 31.05.09 erhalten.

Nachdem ich nun den ersten Schock überstanden habe bin ich jetzt dabei das Ganze zu analysieren...

In einem beigefügten Blatt geht mein Anbieter auf die Preisentwicklung ein. Die Preisänderung im Vergleich zum Vorjahr hat es echt in sich:

Grundpreis Heizung + 10,7 %
Grundpreis Warmwasser + 8,2 %
Arbeitspreis + 35,6 % !!!!
Messpreis + 4,4%

Diese Erhöhung tut echt weh!

Das was mich am meisten stört ist eigentlich das ich eigentlich gar nicht weis was jetzt heute die \"Einheit\" kostet. Denn erst in der Abrechnung wird mir ja erst der \"gültige\" Preis genannt.

Ich weis irgendwie noch gar nicht so richtig wie ich damit umgehen soll. Können die das so einfach machen ??

Was habt Ihr für Erfahrungen ???

Offline Zeus

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Fernwärmeabrechnung - Preiserhöhung von 35 %
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2009, 11:39:45 »
@beeni
So eine Erhöhung kommt ja nicht ohne Vorankündigung. Lesen Sie zunächst das was hier beim Bund der Energieverbraucher über Fernwärme und Vorgehen bei Preiserhöhungen der Fernwärme veröffentlicht ist.

Offline Zuckermaus

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Fernwärmeabrechnung - Preiserhöhung von 35 %
« Antwort #2 am: 12. April 2010, 13:27:39 »
Hallo,

auch wir heizen mit Fernwärme.

Wo finde ich die Infos aus dem vorherigen Beitrag hier im Forum?

Für 1 Link danke ich im voraus.

Gruß
Dorothea

Offline Sukram

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Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
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LVZ: Mit was Heizen Sie Herr Minister?

BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

Offline Zuckermaus

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Fernwärmeabrechnung - Preiserhöhung von 35 %
« Antwort #4 am: 13. Juli 2010, 13:47:52 »
Hallo,

auch wir heizen mit Fernwärme.

Der Vermieter hat leider eine zu hohe Leistung in Hannover für unser Haus bestellt.

Habe alles versucht, sogar ein Heizgutachten hingeschickt, es tut sich nichts und wir zahlen.

Auch der Mieterverein und die Verbraucherzentrale versuchten zu helfen, aber auch die erreichten nichts.

Gruß
Dorothea

Offline bjo

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Fernwärmeabrechnung - Preiserhöhung von 35 %
« Antwort #5 am: 13. Juli 2010, 17:42:11 »
Hallo,
was soll wir unter einer zu hohen Leistung verstehen?
- ist der Grundpreis zu hoch oder ?

Der Nebenkosten für die Heizung können sich auf die verschiedenste Art zusammensetzen!
- Personen, m2 Schlüssel
- Verbrauch nach Zähler je Wohneinheit
- usw..

Offline superhaase

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Fernwärmeabrechnung - Preiserhöhung von 35 %
« Antwort #6 am: 13. Juli 2010, 18:02:29 »
Zitat
Original von bjo
was soll wir unter einer zu hohen Leistung verstehen?
- ist der Grundpreis zu hoch oder ?
Ja.
Wenn man eine zu hohe Leistung vereinbart, zahlt man auch einen zu hohen Grundpreis, der sich i.A. in einem Betrag xx €/kW·a auf der Rechnung ausdrückt.
Also zahlt man für jedes kW Anschlussleistung einen bestimmten festen Betrag im Jahr, auch wenn man diese Leistung nie voll ausschöpft bzw. nicht benötigt.

Hier wird oft viel Geld verschenkt.

Wenn der Versorger nicht auf Wunsch die Heizleistung herabsetzt, muss man das wohl einklagen. Mit einem Gutachten stehen die Chancen dafür wohl nicht schlecht.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Cremer

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Fernwärmeabrechnung - Preiserhöhung von 35 %
« Antwort #7 am: 14. Juli 2010, 07:33:56 »
@Zuckermaus,

Ihre Angaben sind unzulänglich. Da kann man keine qualifizierte Aussage treffen und helfen.

Da sollten Sie nähere Angaben machen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline tangocharly

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Fernwärmeabrechnung - Preiserhöhung von 35 %
« Antwort #8 am: 16. Juli 2010, 17:43:03 »
Zitat
Original von superhaase
Zitat
Original von bjo
was soll wir unter einer zu hohen Leistung verstehen?
- ist der Grundpreis zu hoch oder ?
Ja.
Wenn man eine zu hohe Leistung vereinbart, zahlt man auch einen zu hohen Grundpreis, der sich i.A. in einem Betrag xx €/kW·a auf der Rechnung ausdrückt.
Also zahlt man für jedes kW Anschlussleistung einen bestimmten festen Betrag im Jahr, auch wenn man diese Leistung nie voll ausschöpft bzw. nicht benötigt.

Hier wird oft viel Geld verschenkt.

Wenn der Versorger nicht auf Wunsch die Heizleistung herabsetzt, muss man das wohl einklagen. Mit einem Gutachten stehen die Chancen dafür wohl nicht schlecht.

ciao,
sh

Hierzu ist ergänzend auf BGH, 21.04.10, Az: VIII ZR 97/09, Tz.: 14, 15 hinzuweisen, zur Frage der Billigkeit einer einseitigen -ablehnenden- Entscheidung des Versorgers und ergänzend zur Frage nach der Existenz von Schutz- und Rücksichtnahmepflichten zu Gunsten des Verbrauchers.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Zuckermaus

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Fernwärmeabrechnung - Preiserhöhung von 35 %
« Antwort #9 am: 03. August 2010, 13:26:14 »
Hallo,

ich suche das Gutachten raus und schreibe demnächst Näheres hierzu.

Der Grundpreis ist durch viele Leerstände im Häuserblock seit Jahren zu hoch.

Als Anhaltspunkt gebe ich an, dass wir für 60 m2 2008 1000 EURO Heizkosten + Warmwasser extra zahlten. Es sind 30 % Grundkosten und 70 % nach Wärmemengenzähler. Die Hausverwaltung hat auf die beiden zugesandten Gutachten von CO2 nicht reagiert.

Hallo tangocharly,

in Deinem Link geht es leider nicht um Fernwärme, sondern um Wasserzähler. Das passt leider nicht auf unseren Fall.

Dorothea

 

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