@Christian Guhl,
da wäre zu prüfen, ob dies nicht gegen den § 82 der EU-Verfassung verstößt.
Die SWKH hatten nämlich 2005 ein ähnliches Angebot.
Nur wer im Energieclub ist, kann Stadtstrom (Sondervertrag) beziehen, 10% Rabatt auf den Arbeitspreis, und kann dann auch Stadtgas (Sondertarif), beziehen. Also eine Koppelung von Strom und Gas. Deshalb leitete die Landeskartellbehörde im Januar 2006 ein Kartellverfahren ein.
Nachdem die SW KH vors Wirtschaftministerium zitiert wurde, einigte man sich. Die SW KH verzichteten dann zum 30.6.09 auf diese Bindung, machten einen neuen Stromtarif und zum 1.10.09 auch einen Gastarif.
Denn im Versorgungsbereich der SW KH, wo diese nur Gas anbieten können, konnten die Kunden den Sondertarif \"Kreuznacher Stadtgas\" nicht wahrnehmen und waren benachteiligt.
Heute kann man \"Kreuznacher Stadtstrom\" beziehen gemäß Strompreisblatt und/oder nur \"Kreuznacher Stadtgas\" der immer fix mit 0,42 Cent/kWh günstiger ist als im Sondertarif A.