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Autor Thema: Gaspreis- Urteil des LG Köln vom 29.04.2009 in Sachen rhenag  (Gelesen 6607 mal)

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Offline RR-E-ft

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Zum Gaspreis- Urteil des LG Köln vom 29.04.2009 siehe hier.

Offline bolli

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Gaspreis- Urteil des LG Köln vom 29.04.2009 in Sachen rhenag
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2009, 22:33:51 »
Nun, dass LG Köln scheint sich ja zu einem Anhänger des konkludenten Anerkenntnisses zu mausern.
Siehste hier siehste auch hier .
Bericht eines Beobachters siehste hier (vn-mini) .

Wie schon mal geäußert: Jeder Richter ist mindestens ein kleiner König, wenn nicht noch mehr. Und wir sind die willfährigen Diener. Danke !  X(

Offline DieAdmin

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Gaspreis- Urteil des LG Köln vom 29.04.2009 in Sachen rhenag
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2009, 11:46:40 »
das Urteil als PDF zum Download in der Entscheidungssammlung: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2560/

Offline berghaus

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Gaspreis- Urteil des LG Köln vom 29.04.2009 in Sachen rhenag
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2009, 02:48:54 »
Zitat
Zitat von bolli:     
Nun, dass LG Köln scheint sich ja zu einem Anhänger des konkludenten Anerkenntnisses zu mausern.

…Zitat aus dem Urteil des LG Köln vom 29.04.09:…….Preisanpassungen, welche zu Terminen vor dem 01.01.2005 vorgenommen wurden. Aus den bereits zu Ziff. I niedergelegten Gründen ist anzunehmen, dass der Kläger diese Preisanpassungen widerspruchslos hingenommen hat, so dass er aus der begehrten Feststellung insoweit keine Rechte herleiten kann.


Hierzu die theoretische Frage:

Würde (nach der Rechtsaufassung der Kölner Richter) bei einem Sondervertrag von 1990 wohl (wenigstens) der Gaspreis  von 2000 gelten, wenn der Kunde gegen die Jahresrechnung von 2001 Widerspruch mit den Worten eingelegt hat: „…Das ist eine Erhöhung von 45 % in einem Jahr. Das halte ich für Wucher unter Ausnutzung einer Monopolstellung. Ich bitte die Rechnung zu überprüfen und angemessene Arbeitspreise zugrunde zu legen.“, hierauf keine Antwort erhalten  und erst ab 2006 wieder regelmäßig Widerspruch gegen die Jahresrechnungen eingelegt hat.

berghaus 31.10.09

Offline bolli

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Gaspreis- Urteil des LG Köln vom 29.04.2009 in Sachen rhenag
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2009, 18:26:55 »
@berghaus
Zum einen ist ja noch nicht raus, ob sich die Ansicht des LG Köln, dass man nur bei aktivem Widerspruch keiner Preisanpassung zugestimmt hat, auch letztinstanzlich durchsetzt. Bisher werden bei unterschiedlichen OLG ja unterschiedliche Entscheidungen gefällt.
Zum zweiten ist natürlich problematisch, wenn man zwischendurch nicht gegen Abrechnungen protestiert hat. Denn dadurch könnte nach der LG-Löln-Ansicht ein Anerkenntnis des Preises zustande gekommen sein, was vermutlich auch den alten Preis der 2000er Abrechnung mit umfassen würde.

Aber nochmals gesagt, ich finde die Meinung des konkludenten Anerkenntnisses schon merkwürdig, da ich zum Zeitpunkt des Abrechnungszugangs ja garnichts von der unwirksamen Preisklausel wusste, da dieses ja erst später festgestellt wurde. Mir dann da eine stillschweigende Anerkennung unterzujubeln ist schon arge Rechtsverdreherei.

 

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