Energiepreis-Protest > WEVG Salzgitter

Verfahren vor dem LG Braunschweig fortgesetzt

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RR-E-ft:
Verfahren vor dem LG Braunschweig fortgesetzt

Der Versorger beleiefert nicht nur Standardlastprofilkunden, sondern auch leistungsgemessene Kunden wie Industriekunden.

Aus der Gewinn- und Verlustrechnung der gesamten Gassparte, die bisher Gegenstand einer Beweisaufnahme war,  lässt sich deshalb nicht ersehen, ob die Deckungsbeiträge am konkreten Vertragspreis zu Lasten der betroffenen Kunden erhöht wurden. Es kommt indes auf die Entwicklung der konkreten Deckungsbeiträge am konkreten Vertragspreis an.

Black:
LG Braunschweig weist Klage von Widerspruchskunden ab

tangocharly:
Zitat aus der PM zu den Erwägungen des Gerichts:

--- Zitat ---Die Tatsache, dass die Zeugen, die vom Landgericht gehört wurden, für die WEVG arbeiten oder im Auftrag des Energieversorgers die Zahlen geprüft haben, war für das Gericht kein Grund, an ihrer Glaubwürdigkeit zu zweifeln. Zusammenfassend hält das Gericht in der Urteilsbegründung fest, dass die WEVG mit der Preiserhöhung keinen zusätzlichen Gewinn gemacht habe, sondern lediglich versucht habe, die Minderung des Gewinns mit der Preiserhöhung zu vermeiden.
--- Ende Zitat ---

Dass die Damen und Herren Richter lesen und hören können, wenn sie die Aussagen der Salzgitter-Zeugen und den Klägervortrag bewertet haben, ist sicher zu unterstellen. Und dass die Damen und Herren Richter auch die Grundrechenarten beherrschen, ebenso.

Ob diese Entscheider aber im Urteil auch dargelegt haben, wie sie mit \"eigener Sachkunde\" die GuV ausgewertet und schließlich bewertet haben, um dann zu der Schlußfolgerung zu gelangen, dass die WEVG \"keinen zusätzlichen Gewinn gemacht habe, sondern lediglich versucht habe, die Minderung des Gewinns mit der Preiserhöhung zu vermeiden\", das möchte ich gerne mal in den schriftlichen Urteilsgründen lesen.

Wenn die Damen und Herren Entscheider in den Urteilsgründen nur das Gehörte von Zeugen nachbeten, die nichts anderes bekunden, als das Ergebnis ihrer Herren, dann können wir bei Gericht genauso gut auch würfeln .....

Black:
@tangocharly

Worüber regen Sie sich auf? Dass das Gericht die Zeugen zugelasssen hat? Dazu war es verpflichtet, nachdem der BGH in seiner Entscheidung vom 19.11.2008 ausdrücklich klargestellt hat, dass der Zeugenbeweis im Rahmen des § 315 BGB zuzulassen ist.

Oder darüber, dass das gericht den Zeugen geglaubt hat? Das steht im Ermessen des Gerichtes. Würde man jede Zeugenaussage von vornherein als Lüge abstempeln, nur weil der Zeuge eine Verbindung zur besagten artei hat, dann dürfte generell keiner Aussage von Lebenspartnern, Kindern, Freunden, Arbeitskollegen, Angestellten etc. mehr gelaubt werden.

reblaus:
Wenn denn die Sparten GuV vorgelegen hat, dann ist daraus doch zumindest näherungsweise festzustellen, ob die Behauptung des Versorgers die Kosten seien um einen bestimmten Betrag gestiegen, zutrifft oder nicht. Das sollte auch der Verbraucheranwalt berechnen können.

Der Streit kann dann nur noch darum gehen, ob bei der Kostensteigerung die gesamten Bezugskosten maßgeblich sind, oder aber nur die Kosten für das Kommunalgas. Wobei letzteres ziemlich weltfremd wäre. RR-E-ft betreibt da wieder einmal das Geschäft der Gegenseite.

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