Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neumarkt
Stadtwerke zahlen freiwillig Geld zurück????
Loki13:
Auf der Homepage der Stadtwerke Neumarkt fand ich folgenden Bericht:
Stadtwerke Neumarkt zahlen freiwillig Steuer an Kunden zurück.
Die Stadtwerke Neumarkt erstatten für Wasserhausanschlussrechnungen, die in der Zeit vom August 2000 bis 2008 mit dem vollem Umsatzsteuersatz gestellt wurden den Teil der zuviel berechneten Umsatzsteuer zurück.
Da ich zu diesen Kreis der Hausbesitzer gehöre, möchte natürlich auch ich mein Geld zurück.
Näheres unter folgendem Link:
http://www.swneumarkt.de/news-details.html?&tx_ttnews[tt_news]=118&tx_ttnews[backPid]=152&cHash=f9e167f708
Da ich bei den Stadtwerken für Gas den Nachweis der Biligkeit eingefordert habe und ich deshalb diverse Probleme mit den Stadtwerken habe, stellen sich für mich folgende Fragen:
- Freiwillig, was bedeutet das? Die Stadtwerke haben noch nie etwas freiwillig getan.
- Für den Fall, das die Stadtwerke mir tatsächlich den Betrag erstatten würden, dürfen diese den Betrag mit den von mir zurückbehaltenen Beträgen für Gas verrechnet werden? Den Preis für Trinkwasser habe ich niemals angezweifelt.
- Ist es auch möglich die Steuer direkt vom Finanzamt zurückzubekommen?
Es werden mit Sicherheit noch weitere Fragen hinzukommen.
Kann mir jemand bei dem Thema helfen?
Hat jemand schon Erfahrung mit diesem Thema?
MfG
Loki13
Cremer:
@Loki13,
Für die Herstellung von Hausanschlüssen für Wasser wurde der volle Mehrwertsteuersatz berechnet.
Dies ist unzulässig wie es der Bundesfinanzhof entscheiden hat. Es darf nur der verminderte Steuersatz berechnet werden.
http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/ust/wasseranschlus-34484
Deshalb erstatten die Stadtwerke diesen Differenzbtrag zurück.
das hat mit Gas und Strom überhaupt nichts zu tun.
bolli:
Aufgrund von 2 Gerichtsurteilen wurde festgestellt, dass das Trinkwasser mit der ermäßigten Umsatzsteuer von 7% statt dem vollen Umsatzsteuersatz von 17 bzw. 19% zu besteuern ist, wie dieses das Finanzministerium wollte.
Daher haben die Stadtwerke die Möglichkeit, sich die zuviel gezahlte USt vom Finanzamt zurückerstatten zu lassen, müssen diese aber an die Kunden zurückerstatten. Allerdings sind sie nicht verpflichtet, diesen Antrag ans Finanzamt zu stellen.
Da es sie aber nichts kostet, tun sie dieses natürlich gerne, da sie den Kunden (oftmals ja auch Strom- und/oder Gaskunden) an dieser Stelle mal was gutes tun können ohne das es, wie gesagt, sie selbst was kostet.
Untersagen Sie den Stadtwerken eine entprechende Verrechung, am besten schriftlich, dann dürfen die dieses auch nicht tun.
Direkt vom Finanzamt können Sie die zuviel gezahlte Steuer nicht zurück bekommen, da Steuerschuldner ja auch die Stadtwerke und nicht Sie waren. Genausowenig könnten Sie selbst eine Rückerstattung beim Finanzamt beantragen, wenn die Stadtwerke es nicht machen würden. Auch hier geht der Weg nur über die Stadtwerke.
Loki13:
erstmal möchte ich mich für die schnelle Antwort von Cremer und bolli bedanken.
@Cremer
Die Gründe für die Rückerstattung sind mir soweit klar.
Ich habe nur deshalb meinen Gasvertrag mit ins Spiel gebracht, weil ich
bei diesem den Nachweis der Billigkeit eingefordert und somit meinen Gaspreis eingefroren habe. Ich bekomme deshalb seit 2008 keine Abrechnung für Gas und Wasser. Die Stadtwerke sind deshalb der Meinung ich schulde Ihen viel Geld.
So wie ich meine Stadtwerke kenne, werden diese evtl. versuchen, ihr Geld auf diese Weise zu bekommen.
@bolli
Das mit dem Untersagen der Verrechnung werde ich nun einfach mal versuchen. Da aber offensichtlich keine Verpflichtung für die Stadtwerke besteht, befürchte ich, das die Stadtwerke für mich diesen Antrag gar nicht stellen werden.
Nochmals vielen Dank an beide, mir ist nun klar wie ich weiterverfahre.
Loki13
Cremer:
@Loki13,
ich glaube da verwechseln Sie etwas.
Der Mehrwertsteuersatz bei Wasserbezug war sc hon immer vermindert.
Es geht,wie ich geschrieben habe, um die Herstellung von Hausanschlüssen für Wasser. Also, die Leitung, die von der Straße ins Haus gelegt wird, zahlt ja bekanntnlich der Besitzer des Grundstückes. Da wurde seinerzeit der normale Mehrwertsteuersatz berexchnet, een man nun zurückfordern kann.
Das hat also mit dem Wasserverbauch nichts zu tun.
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