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Autor Thema: AG Göppingen v. 20.05.09 - Az: 2 C 2052/08  (Gelesen 13925 mal)

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Offline bolli

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AG Göppingen v. 20.05.09 - Az: 2 C 2052/08
« Antwort #15 am: 29. September 2010, 07:48:43 »
Zitat
Original von Neo
Der Anwalt setzt sich selbst mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung und verhandelt mit dieser.
Warum verhandeln? Ich dachte Ihr Anwalt braucht kein Extrahonorar. Demzufolge gibt die RVG i.V.m. dem Streitwert doch das zu zahlende Honorar vor.

Zitat
Original von Neo
Ihr Staranwalt ist wohl so erfolgreich, daß er ein Extrahonorar für selbstverständlich hält.
Aufgrund oftmals geringer Streitwerte (teilweise im 3-stelligen Bereich) und auf der anderen Seite einer komplexen und aufwendigen Materie gibt es tatsächlich eine ganze Reihe von Anwälten, die nur mittels Extra-Honorar-Vereinbarung tätig werden. Und das sind beileibe nicht nur STARANWÄLTE. Aber irgendwovon muss der Anwalt halt auch leben und seine Brötchen bezahlen. Und als Verbraucheranwalt kommt er halt nicht an die Gewinne der Versorger ran.

 

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