Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
LG Frankenthal, Urt. v. 10.09.09, Az. 2 HK O 90/09 \"Unbilligkeitseinrede rechtsmissbräuchlich\"
tangocharly:
Wie wahr, wie wahr.
Wenn man nach Lektüre von 50 Seiten noch weiß, was auf Seite 10 ausgeführt wurde, dann muß man über einen Kopf wie ein Mammut und über die Geduld wie ein Lamm verfügen.
Aber, finden Sie nicht auch, dass die Kenntnis des, im BGB überhaupt nicht versteckten 315, zum Allgemeingut des Richters zählt. Und wenn er sich dann noch der Mühe unterziehen sollte, quasi nach Weglegen der 50-sten Seite, den Wortlaut des 315 Abs.1 BGB durchzulesen, dann zeigt ihm die knappe und bündige Formulierung den Weg. Denn erst wird er die ermessensgebundene Einseitigkeit finden. Und wenn er dann vielleicht noch bis zu 315 Abs. 3 gelangt, dann findet er die Billigkeit.
Also, so schwer ist BGB, Zweites Buch, Abschnitt Drei, Titel Eins, Untertitel Vier, in diesem Fall auch wieder nicht (allenfalls die Neutralisierung der eventuell eintretenden Verbildung durch Kommentatoren, die sich darüber Gedanken machen, wie man die Billigkeit totschlägt).
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln