Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Klageabwendung durch \"sofortige Anerkenntnis\"
a315ma:
Hallo,
mich interessiert dieses Thema auch, da ich in ähnlicher Lage bin.
Gibt es keine Antworten auf den vorigen Beitrag / die gestellten Fragen ?
Grüße von
a315ma
bolli:
--- Zitat ---Original von AnJo
Wenn ich Herrn Landers richtig verstanden habe, muß ich im ungünstigsten Fall bei einer sofortigen Anerkenntnis 1/3 von 1248,58 € also ca. 420,00 €
zzgl. des Sreitwertes von 1300,00 € zahlen.
Ist das so richtig ?
--- Ende Zitat ---
Fakt ist mal, dass der Streitwert kein Wert ist, den Sie überweisen müssen sondern lediglich ein Rechenwert, der als Basis für die Berechnung der Kosten und Gebühren, ggf. auch noch des Rechtsweges, genutzt wird. Überweisen müssen Sie diesen nicht.
Die Kosten des Mahnbescheides sowie der Prozesskosten können durchaus hin kommen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aber RA-Kosten fallen auch nur dann an, wenn ein solcher eingeschaltet wird. Wenn Sie also anerkennen sollten, haben Sie möglicherweise eben keinen RA eingeschaltet. Ob der Antragsgegner für den Mahnbescheid einen RA beauftragt hat, weiss man auch erst hinterher.
Wie schon Pedro schrieb: Im Regelfall sollte man eher optimistisch in solche Auseinandersetzungen gehen oder es lieber gleich bleiben lassen (letzteres sage ich). Man darf nicht erwarten, dass der Versorger freiwillig auf sein Geld verzichtet und muss VORHER seine Chancen abwägen, auch unter wirtschafgtlichen Gesichtspunkten.
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