Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Änderung Geschäftsbedingungen  (Gelesen 28633 mal)

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Offline energie-fair

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #15 am: 13. Oktober 2009, 23:24:49 »
Zitate aus der Stellungnahme der Verbraucherzentrale Sachsen-Anahlt vom 12.10.2009:

Zitat
Mit den neuen AGB versucht Mitgas offensichtlich auch ein Preisänderungsrecht an die jüngste Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes anzupassen.

Zitat
Sondervertragskunden müssen damit rechnen, dass der Versorger diese Verträge zu den vereinbarten Fristen ordentlich kündigen kann und laut Aussage am Kundendiensttelefon dies auch so beabsichtigt.

Zitat
Die AGB - Änderungen sollten die Mitgas-Kunden deshalb zum Anlass nehmen, bewusst zu prüfen, ob mit einem Anbieterwechsel gegebenenfalls Geld gespart werden kann.

Offline Gare

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« Antwort #16 am: 14. Oktober 2009, 11:26:08 »
da nun die schreiben der vzsa an die betroffenen rausgegangen sind und hier einiges zu lesen ist, möchte ich dem zuständigen ra nicht vorweggreifen und die weitergehenden text hier veröffentlichen.
nur den abschlussatz...

Zitat
Wir hoffen, dass wir Ihnen in Kürze zum Stand des Verfahrens neue Informationen von Herrn RA übermitteln können.

man muss sich eben entscheiden, ob man unterschreibt oder sich kündigen lässt und vorerst in der grundversorgung aushart......und wartet was dann kommt oder auch nicht.

Offline gastrom

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« Antwort #17 am: 14. Oktober 2009, 19:30:36 »
@Gare,

\"da nun die schreiben der vzsa an die betroffenen rausgegangen sind ...\":

jetzt bin ich aber echt überrascht:

Ich glaubte bisher ein \"Betroffener\" zu sein, denn ich habe ja die AGB, Stand 1.10.09 zur Unterschrift vorgelegt bekommen. Aber ein \"schreiben der vzsa an die betroffenen\" konnte ich bisher nicht in meinem Briefkasten finden. Wie denn auch? Die \"vzsa\" hat meine MITGAS-Daten (Name, Anschrift, Vertrag usw.) gar nicht. Hoffe jedenfalls, dass mit dem Datenschutz alles in Ordnung geht.

Grüße von gastrom

Offline hantschmann

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« Antwort #18 am: 15. Oktober 2009, 08:46:57 »
Hallo, alle zusammen, und danke an Herrn RA F. und die anderen für detaillierte Erläuterungen zu den \"neuen AGB\" von Mitgas bzw. die Übermittlung der Pressemitteilung der VZSA.

Sofern ich die Ausführungen von Herrn RA F. richtig verstanden habe, ist es erforderlich, den mitgeteilten \"neuen AGB\" zu widersprechen, wenn man nicht möchte, daß sie wirksamer Bestandteil des bestehenden Vertrages werden. Das verhindert zwar keine Kündigung seitens Mitgas, die auch bei Nichtreagieren erfolgen kann, aber mein Vertrag bleibt bis zu einer eventuellen Kündigung erstmal so wie er ist. Und das will ich ja eigentlich. Also bleibt für mich nur - Widerspruch oder Abmahnung nach dem UKlaG. Kann man Letzteres selbst machen oder ist dazu nur ein RA in der Lage? Gibt es irgendwo Hilfestellung zu den Formalitäten?
ha

Offline Cremer

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« Antwort #19 am: 15. Oktober 2009, 09:55:51 »
@hantschmann,

Zitat
Sofern ich die Ausführungen von Herrn RA F. richtig verstanden habe, ist es erforderlich, den mitgeteilten \"neuen AGB\" zu widersprechen, wenn man nicht möchte, daß sie wirksamer Bestandteil des bestehenden Vertrages werden. Das verhindert zwar keine Kündigung seitens Mitgas, die auch bei Nichtreagieren erfolgen kann, aber mein Vertrag bleibt bis zu einer eventuellen Kündigung erstmal so wie er ist. Und das will ich ja eigentlich.

so ist es ;)
MFG
Gerd Cremer
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Offline hantschmann

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« Antwort #20 am: 15. Oktober 2009, 11:10:20 »
@cremer,
danke und noch eine Frage: Darf ich als juristischer Laie bei einem Widerspruch die in den o. gemachten  Ausführungen von Herrn RA F. verwendeten Angaben (genannte Textpassagen und Bezüge) so nutzen?
ha

Offline bolli

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« Antwort #21 am: 15. Oktober 2009, 13:15:51 »
Warum wollen Sioe als juristischer Laie dieses tun. Gehen Sie mal davon aus, dass es an der Reaktion der MITGAS nichts ändern wird, ob Sie der Einbeziehung der neuen AGB in den alten Vertrag \"nur\" widersprechen oder auch noch ausführlich begründen, warum Sie diesen widersprechen.
Also einfach Widersprechen und warten, was passiert. Keine unnötige Munition liefern oder aus dem Fenster lehnen.

Wir sind \"juristische Laien\"!!! Warum sollen wir uns anders aufspielen. Dafür haben wir ggf. später einen studierten Rechtsanwalt.  =)

Offline gastrom

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« Antwort #22 am: 15. Oktober 2009, 13:53:12 »
@Cremer

[/QUOTE] so ist es ;) [/quote]


Wieso soll es so sein?

Wenn ich nicht möchte, dass sich an meinem bisherigen Vertrag etwas ändert, dann sage ich bezüglich der von MITGAS begehrten AGB-Einbeziehung nischt (wie der Sachse zu sagen pflegt). Denn wie meinte Herr RA Fricke am 06.10.2009, 23:21:

[/QUOTE]Stimmt man der Einbeziehung neuer AGB nicht zu, bleibt der Vertrag bis zur ordnungsgemäßen Kündigung des einen oder anderen Vertragsteils in dem Zustand bestehen, in dem er sich inhaltlich bisher befand.[/quote]

Also kann es doch gar nicht so verkehrt sein, nicht zu unterschreiben aber auch keinen Widerspruch einzulegen. Auch wenn man Widerspruch äußert, das Ergebnis dürfte am Ende dasselbe (oder das Gleiche?) sein.

Offline hantschmann

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« Antwort #23 am: 15. Oktober 2009, 15:47:21 »
@ gastrom
Da bin ich nicht Ihrer Meinung: Wenn ich nicht möchte, daß sich an meinem bisherigen Vertrag etwas ändert, muß ich sagen (oder schreiben), daß ich das nicht möchte; also schriftlich Widerspruch dagegen einlegen.
Wenn ich nichts sage, stimme ich den neuen AGB stillschweigend zu.
So verstehe ich das Zitat.
ha

Offline Cremer

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« Antwort #24 am: 15. Oktober 2009, 16:04:06 »
@hantschmann,
@gastrom,

ich kenne den genauen Wortlaut nicht des Schreibens nicht, nur als Zitat von H. Hantschmann

Zitat
\"WICHTIG: Zur Annahme der neuen Geschäftsbedingungen und damit zur ordnungsgemäßen Fortführung des bestehenden Vertrages ist Ihre Zustimmung erforderlich. Bitte unterschreiben Sie das beiliegende Formular und schicken Sie es in dem adressierten Rückumschlag innerhalb von 14 Tagen an uns zurück.\"

dazu H. Fricke:

Zitat
Mitgas hat realisiert, dass es zur wirksamen Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedarf

Also, wer nicht antwortet, wird auch nicht in den neuen Vetrag übernommen.

Es ist aber unschädlich, wenn man Mitgas schreibt, dass man den neuen vertrag nicht akzeptiert und im alten verbleiben will.
MFG
Gerd Cremer
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Offline gastrom

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« Antwort #25 am: 15. Oktober 2009, 23:18:50 »
@hantschmann

G.Cremer hat den Nagel fast auf den Kopf getroffen, indem er Herrn Fricke zitiert:

„Mitgas hat realisiert, dass es zur wirksamen Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedarf“

Nur die Schlußfolgerung trifft`s nicht ganz, wenn er sagt:

\"Also, wer nicht antwortet, wird auch nicht in den neuen Vetrag übernommen.\"

Ich verstehe Herrn Fricke so:

Wenn ich (Kunde) nicht ausdrücklich meine Zustimmung zur  Einbeziehung der AGB in den (bestehenden Sonder-) Vertrag erteile, bleibt alles wie gehabt, d.h. bei dem bisherigen Vertrag.

Widerspruch ist zwar „unschädlich“ (Cremer), aber auch nicht notwendig. Das Porto spare ich mir.

(Wie ist das eigentlich mit \"Schweigen\" und \"stillschweigender Zustimmung\" bei nicht \"ordentlichen Kaufleuten\"? Oder bringe ich da etwas durcheinander?)

Grüße von gastrom

Offline Cremer

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« Antwort #26 am: 15. Oktober 2009, 23:44:44 »
@gastrom,

da war ich zu schnell, natürlich muss das \"nicht\" raus.

Aber siehe hier.

Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Offline bolli

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #27 am: 16. Oktober 2009, 08:49:01 »
Zitat
Original von gastrom

Widerspruch ist zwar „unschädlich“ (Cremer), aber auch nicht notwendig. Das Porto spare ich mir.

(Wie ist das eigentlich mit \"Schweigen\" und \"stillschweigender Zustimmung\" bei nicht \"ordentlichen Kaufleuten\"? Oder bringe ich da etwas durcheinander?)

Grüße von gastrom
Das mit dem Schweigen ist möglicherweise leider das Problem. Es gibt ja mittlerweile einige Gerichte, die ein Stillschweigen bei Änderungen als Zustimmung werten und somit dann neue Vertragsbedingungen zustande kommen.

Um da sicher zu gehen und nicht HINTERHER verwundert festzustellen, dass man besser nicht nur geschwiegen hätte, würde ich immer was schreiben, aber eben minimal. Und das auch nicht zehnmal im Jahr sondern ausschließlich bei angeblichen neuen Vertragsregelungen und bei Abrechnungen. An den paar Euro soll das Verfahren nicht scheitern.  :D

Offline hantschmann

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #28 am: 18. Oktober 2009, 15:13:32 »
@ alle
Danke für die rege Diskussion zum Thema, die mich nun zu dem Entschluß geführt hat, Widerspruch einzulegen und auf Fortführung des bestehenden Vertrages zu dringen.
Ich harre nun der Dinge, die da kommen, und werde Neues gern berichten.
ha

Offline reblaus

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #29 am: 18. Oktober 2009, 16:13:53 »
Zitat
Original von bolli Das mit dem Schweigen ist möglicherweise leider das Problem. Es gibt ja mittlerweile einige Gerichte, die ein Stillschweigen bei Änderungen als Zustimmung werten und somit dann neue Vertragsbedingungen zustande kommen.

Durch Schweigen kann ein Nichtkaufmann niemals eine vertragliche Vereinbarung eingehen, oder ändern. Was Sie meinen ist die konkludente Zustimmung, die durch schlüssiges Handeln erfolgt.

 

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