Hallo, alle zusammen, und danke an Herrn RA F. und die anderen für detaillierte Erläuterungen zu den \"neuen AGB\" von Mitgas bzw. die Übermittlung der Pressemitteilung der VZSA.
Sofern ich die Ausführungen von Herrn RA F. richtig verstanden habe, ist es erforderlich, den mitgeteilten \"neuen AGB\" zu widersprechen, wenn man nicht möchte, daß sie wirksamer Bestandteil des bestehenden Vertrages werden. Das verhindert zwar keine Kündigung seitens Mitgas, die auch bei Nichtreagieren erfolgen kann, aber mein Vertrag bleibt bis zu einer eventuellen Kündigung erstmal so wie er ist. Und das will ich ja eigentlich. Also bleibt für mich nur - Widerspruch oder Abmahnung nach dem UKlaG. Kann man Letzteres selbst machen oder ist dazu nur ein RA in der Lage? Gibt es irgendwo Hilfestellung zu den Formalitäten?