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Autor Thema: Ankündigung zur Unterbrechnung der Energieversorgung  (Gelesen 9757 mal)

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Offline inwiga

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Ankündigung zur Unterbrechnung der Energieversorgung
« am: 06. Oktober 2009, 14:56:58 »
Hallo Protestler,

heute bekam ich Post von Süwag mit der Ankündigung zur Unterbrechung der Energieversorgung.
Hintergrund für diese Ankündigung ist mein Widerspruch von Anfang November 2006 gegen die Strompreise der Süwag und der bis heute von mir berechneten und einbehaltenen Differenzbeträge.
Die Süwag argumentiert, dass meine Minderungen über den berechtigten Zurückbehaltungsbetrag hinausgehen und mahnt den entsprechenden Betrag unter Fristsetzung nunmehr an.
Die Süwag hat auf Basis des aus ihrer Sicht unstrittigen Preises die Jahresrechnungen von 2006, 07 und 08 neu berechnet und will nun Geld sehen.

Ende November 2006 habe ich für die Jahresverbrauchsrechnung 2005 (Verbrauch 08.05.04-02.05.05) und 2006 (Verbrauch 03.05.05 – 15.05.06) der Süwag eine Differenzberechnung vorgelegt, die auf den Arbeitspreis ab 01.12.2004 abstellt.

Dem gegenüber beruht die jetzige Neuberechnung der Süwag auf dem Arbeitspreis per 01.02.2005 und bezeichnet diesen Preis als unstrittig.

Dies sehe ich jedoch nicht so, da in meinem Schreiben von Ende November klar zum Ausdruck kam, dass ich künftig nur den ab 01.12.2004 gültigen Preis bezahlen werde.

Hinzu kommt, dass die Süwag auf meine Differenzberechnung in der Weise reagiert hat, als sie antwortete ………..“akzeptieren wir den Einbehalt des strittigen Differenzbetrages.“

Da die Süwag erforderlichenfalls die Energieunterbrechnung auch gerichtlich durchsetzen will, interessiert es mich natürlich, welche Vorgehensweise opportun ist.

Für einen entsprechenden Rat danke ich schon im Voraus.

Offline energie-fair

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Ankündigung zur Unterbrechnung der Energieversorgung
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2009, 16:33:40 »
Ist es so, dass Sie die Jahresabrechnungen 2005 und 2006 unbeanstandet vollständig bezahlt haben? Und etwa 6 Monate, nachdem Sie die Jahresabrechnung Mai 2006 bezahlt hatten, haben Sie dann im November 2006 Widerspruch eingelegt und nur noch den zum 1.12.2004 gültigen Preis bezahlt?

Die Verbraucherberatungsstellen werden Ihnen gegen eine geringe Gebühr dazu eine juristische Beratung geben.

 

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