Energiepreis-Protest > EWE

EWE verklagt ihre Gaskunden

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Heizer:
Auch ich habe gerade die Nichtzuständigkeitsrüge bzw. Klageerwiderung für ein Amtsgericht in Brandenburg in Arbeit.
Ich denke, wer bis hierher gegangen ist, sollte jetzt nicht einknicken. Auch ich habe keine Rechtschutzversicherung und werde jetzt nicht den \"billigsten\" Weg wählen, sondern mich verteidigen bzw. verteidigen lassen. Es geht auch um so etwas (ein komisches Wort heute) wie Gerechtigkeit oder Widerstand gegen dreiste Abzocken.

Solaris:
EWE reicht 40 Klagen beim Amtsgericht ein

Beim Delmenhorster Amsgerichtgericht sind zur Zeit ca. 40 Klagen der EWE gegen deren Kunden anhängig.

In der Vergangenheit hatten Kunden gegen die EWE wegen überhöhter Preise geklagt.

Die EWE klagt nun von jedem einzelnen angeblich säumigen Kunden die ausstehenden Zahlungen ein. Beim Delmenhorster Amtsgericht seien bereits zahlreiche Erwiderungen gegen die Klagen der EWE eingegangen, so Amtsgerichtsdirektor Hanspeter Teetzmann. Von den Beklagten wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts gerügt wie auch der Zeitpunkt der Klagen der EWE. Viele Kunden würden sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg berufen, von der vor allem Sondertarifkunden der EWE profitieren dürften. Das OLG-Urteil wird z. Zt. beim Bundesgerichtshof angefochten.

Die zuständigen Richter des Amtsgerichts Delmenhorst haben  noch nicht  entschieden, ob sie evtl. eine der anhängigen Klagen im Rahmen eines Musterprozesses entscheiden werden.

Solaris:
Am Amtsgericht Delmenhorst sind etwa 40 Klagen gegen Sondertarifkunden anhängig.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass nur Sondertarifkunden Erfolgschancen hätten, da nur sie sich darauf berufen könnten, dass die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)“ in ihre Verträge nicht wirksam einbezogen sei. Sie müssten jedoch für jede der angezweifelten Erhöhungen einen wirksamen Widerspruch nachweisen.

In Wilhelmshaven hatte der Versorger die Verfahren beim Landgericht Oldenburg anhängig gemacht, mit der Folge, dass die Berufung vor dem OLG beim Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz durchgeführt werden kann. Für die Verfahren in Delmenhorst ist eine Revision an das OLG in Oldenburg zu richten.

bolli:

--- Zitat ---Original von Solaris
Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass aus seiner Sicht nur Sondertarifkunden Erfolgschancen hätten, da nur sie sich darauf berufen könnten, dass die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)“ in ihre Verträge nicht wirksam einbezogen sei. Sie müssten jedoch für jede der angezweifelten Erhöhungen einen wirksamen Widerspruch nachweisen.

--- Ende Zitat ---
Das das OLG Oldenburg ein Verfechter des \"stillschweigenden Anerkenntnisses\" von höheren Preisen in SV-Verhältnissen als vereinbarte Preise ist, ist ja bekannt.
Aber was bedeutet \"...dass aus seiner Sicht nur Sondertarifkunden Erfolgschancen hätten,...\" ? Warum haben Grundversorgungskunden \"keine Chance\" wenn sie sich auf § 315 BGB berufen ? Hat der Richter schon alle notwendigen Daten für solch eine Prüfung zusammen oder hat er einfach nur \"den großen Durchblick\" ?

DieAdmin:
@Solaris,

eine Frage zu Ihren beiden Beiträgen: Sind Sie der Verfasser dieser Artikel oder woher stammt das?

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