Energiepreis-Protest > EWE

EWE verklagt ihre Gaskunden

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Schützin:
Rechtskundige Quelle = Anwalt (alles andere ist mir in dieser Situation zu spekulativ).
(@h.terbeck: warum übrigens dieser zynische Ton?)

Ist davon auszugehen dass sich die Erfolgschancen für den beklagten Gaskunden per se verringern, wenn der Streitfall am Amtsgericht verhandelt wird, und nicht wie empfohlen, an der entsprechenden Kammer beim Landgericht?

Gibt es bereits aktuelle Erfahrungen von anderen Betroffenen hierzu in Brandenburg?

RuRo:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
Selbst ohne entspr. Hintergrundwissen dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

--- Ende Zitat ---

Ist das wirklich so? Die Rechtsprechung sieht es wohl anders:

LG Göttingen, Beschluss vom 27.06.07, 3 O 90/07
LG Ravensburg, Urteil vom 13.03.08, 4 O 350/07
LG Augsburg, Urteil vom 27.01.09, 2 HK O 1154/08
OLG München, Beschluss vom 15.05.09

darkstar:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

--- Ende Zitat ---

Begründung? Jedes Amtsgericht ist an schneller für sich selbst wirtschaftlichster Fallerledigung und Arbeitsersparnis interessiert, insbesondere wenn Nebensatz 3 zutrifft  :rolleyes:

Cremer:
@darkstar,

das glaube ich nicht immer :evil:

bolli:

--- Zitat ---Original von darkstar

--- Zitat ---Original von h.terbeck
dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

--- Ende Zitat ---

Begründung? Jedes Amtsgericht ist an schneller für sich selbst wirtschaftlichster Fallerledigung und Arbeitsersparnis interessiert, insbesondere wenn Nebensatz 3 zutrifft  :rolleyes:
--- Ende Zitat ---
Da kennen Sie aber die \"Königlich Bayerischen Amtsgerichte\" nicht. Die setzen sich, wie hier nachzulesen ist, äußerst häufig über solch lästige Nebengeräusche (Fragen der Zuständigkeit) hinweg, getreu nach dem Motto \"Wir sind der König !!!\"  ;)


--- Zitat ---Original von Schützin
Ist davon auszugehen dass sich die Erfolgschancen für den beklagten Gaskunden per se verringern, wenn der Streitfall am Amtsgericht verhandelt wird, und nicht wie empfohlen, an der entsprechenden Kammer beim Landgericht?
--- Ende Zitat ---
Nicht generell. Das hängt oft von jeweiligen Richter des jeweiligen Gerichtes ab. Einige haben Ahnung, andere nicht. Einige sind bereit sich einzuarbeiten, andere nicht. Einige fällen daraufhin das richtige Urteil, andere nicht.  :D
Das gilt im Grundsatz zwar für beide Instanzen, jedoch ist Zuständigkeit der Kartellsenate bei den LG ja gerade in den § 102 EnWG reingeschrieben worden, um die teilweise komplexe Thematik im Energierecht an fachlich versierte Richter zu geben (so zumindest die Theorie  :D).
Letztlich muss man die jeweilige Situation bei sich vor Ort analysieren und am besten schauen, ob man Vergleichsfälle findet, dfie schon verhandelt wurden, dann kann man ggf. seine Chancen vor der jeweiligen Ebene besser abschätzen.
Örtliche Anwälte haben hier aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen, vor allem, wenn sie auch noch in diesem Bereich tätig sind, klare Vorteile.  ;)

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