Energiepreis-Protest > EWE

EWE verklagt ihre Gaskunden

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darkstar:
1. Das geht Sie nichts an

2. On Topic bleiben bitte
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Die \"Unübersichtlichkeit\" haben also Sie mit Ihrem Off-Topic Posting zu vertreten.

Emsländer:

--- Zitat ---Original von darkstar
1. Das geht Sie nichts an

2. On Topic bleiben bitte
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29
--- Ende Zitat ---

Ich plädiere für löschen....\"Darkstar\" wollen wir hier sicherlich nicht!

userD0010:
@briste
\"\"Wenn ich jetzt ein Anerkenntnisurteil beim Gericht einreiche\"\"

Ist das eine noch unbekannte Form der Rechtsprechung oder wer produziert dieses angebliche Anerkenntnisurteil, das Sie bei Gericht einreichen wollen???

briste:
Heißt das vielleicht Schuldbekenntnis?

RR-E-ft:
Man kann als Beklagter dem Gericht ein Anerkenntnis hinsichtlich der Klageforderung erklären  und wird dann im Wege eines Anerkenntnisurteiles verurteilt, ohne dass es dafüür einer mündlichen Verhandlung bedarf.

Eine besondere Form ist das sofortige Anerkenntnis mit besonderer Kostenfolge des § 93 ZPO. Dafür ist ein sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast erforderlich.

Siehe hier.

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