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EWE verklagt ihre Gaskunden

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briste:
Hallo zusammen,

hat es Sinn, dass ganze auch ohne Rechtschutzversicherung durchzuziehen? Anwalt nehmen etc.?
Ich habe nämlich auch eine Klageschrift vom örtlichen AG mit 2 wöchiger Frist bekommen, aber keine RSV.
Dem Mahnbescheid vom AG Uelzen haben wir widersprochen.

Vielen Dank für euren Rat.

Gruß
briste

bolli:
Besser ist die Angelegenheit sicher bei einem Anwalt aufgehoben, zumal Sie dann auch ggf. einen Verweisungsantrag ans Landgericht als zuständiges Gericht stellen könnten. Hier herrscht nämlich Anwaltszwang. Vor dem AG könnten Sie sich noch selbst verteidigen. Ob dieses aber unbedingt angeraten ist, zumal auf der anderen Seite oft große Kanzleien sitzen, ist eher zweifelhaft.

Bei einem Sondervertrag sehe ich aber das Kostenrisiko als beherrschbar an, da die Meinung des LG und OLG zu EWE-Verträgen ja schon bekannt sind. Aber sicher ist natürlich nichts und meines Wissens liegt so ein Fall ja derzeit beim BHG als Revisionsfall. Sollte der die Preisanpssungen nicht als unwirksam einstufen, nützen einem die wohlwollenden Meinungen der Untergerichte auch nichts mehr.

Also, umsonst ist halt nichts.

RR-E-ft:
Zum Verfahren am BGH.

Cremer:
@briste,

es ist ratsam sich sofort einen Anwalt zu nehmen, sonst könnten schon im Ansatz Fehler gemacht werden. Die Gegenseite sollte man nicht unterschätzen, zumal diese sehr gute Erfahrungen hat.

RR-E-ft:
Die Kollegen auf der Gegenseite haben sehr viele Erfahrungen.
Ob das dann auch immer gute sind, steht wieder auf einem völlig anderen Blatt.

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