Energiepreis-Protest > EWE
EWE verklagt ihre Gaskunden
jroettges:
--- Zitat ---Aus guter Quelle:
Oldenburg, 12. Dezember 2009
Die EWE ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Zuständigkeit von Amtsgerichten für ihre Zahlungsklage gegen Gaskunden durchzusetzen.
Sie hatte durch die Rechtsanwalt-Partnergesellschaft Clifford Chance begründen lassen, warum die angerufenen Amtsgerichte für das Klageverfahren zuständig seien und nicht ein Landgericht, wie es das Energiewirtschaftsgesetz (§ 102) für Handelssachen vorschreibt.
Offensichtlich wollte die EWE Urteile auf Amtsgerichtsebene erzwingen, damit bei entsprechend geringen Streitwerten keine Berufung möglich würde.
Inzwischen haben jedoch das AG Oldenburg in mindestens 13 Fällen, das AG Aurich in mindesten 3 Fällen, das AG Vechta in mindestens 2 Fällen und das AG Nordenham in mindestens 1 Fall per Hinweisbeschluss auf ihre Nichtzuständigkeit hingewiesen. In den vorliegenden Fällen dürfte dagegen die ausschließliche Zuständigkeit des entsprechenden Landgerichts und zwar der Kammer für Handelssachen gegeben sein.
Gestützt wird diese Auffassung auf mehrere Entscheidungen des LG Oldenburg vom 5. November 2009 (Az 15 O 909/09, 15 O 910/09 und 15 O 1123/09).
Damit haben gleich mehrere Amtsgerichte das Bemühen der EWE abgewatscht, mit einer „Billiglösung“ zum Ziel zu kommen, nämlich durch nicht berufungsfähige Amtsgerichtsurteile doch noch zurück behaltene Gelder aus den unberechtigten Gaspreiserhöhungen einfordern zu können.
Fazit: Der erste Streich der EWE ist völlig misslungen. Es ist zu hoffen, dass auch die weiteren fehlschlagen.
--- Ende Zitat ---
Veröffentlicht durch Rundbrief von den \"Oldenbürgern\"
:D
okieh:
Auch ich wurde von der EWE heute mittag geadelt und bin nun stolzer Besitzer einer Klageschrift, die über das hiesige AG erlassen wurde..
Daher meine Frage(n), was als nächstes sinnvollerweise zu tun ist.
Ich hab die Deckungszusage meiner RSV und auch das Angebot zur Mandatsübernahme eines (=des) Anwaltes aus dem Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher e.V.
Kann/sollte man das weitere Vorgehen nun in irgend einer geeigneten Form flankieren?
Danke&Gruß
Cremer:
@okieh,
in der gesetzten Frist muß eine Antwortdem gericht zugehen, deshalb unbedingt eine RA beauftragen.
Spielball:
Ich habe mich schon gewundert, aber nun hat es die Kanzlei geschafft, auch mir eine Klagebegründung über das AG zu kommen zu lassen.
Nun habe ich 2 Wochen Zeit anzuzeigen, ob ich mich verteidigen will oder den Anspruch annerkenne.
RA einschalten?
angeljustus:
--- Zitat ---Original von Spielball
Ich habe mich schon gewundert, aber nun hat es die Kanzlei geschafft, auch mir eine Klagebegründung über das AG zu kommen zu lassen.
Nun habe ich 2 Wochen Zeit anzuzeigen, ob ich mich verteidigen will oder den Anspruch annerkenne.
RA einschalten?
--- Ende Zitat ---
vielleicht vor dem posten einfach mal ins Forum gucken?!?
EWE verklagt ihre Gaskunden
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