Energiepreis-Protest > EWE

EWE verklagt ihre Gaskunden

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RR-E-ft:
Es wird beim BGH darum gehen, ob überhaupt Preisänderungsklauseln innerhalb von  AGB in die betreffenden Verträge einbezogen wurden. An dieser Frage wird EWE wohl in einem Verfahren scheitern. Damit ist indes nicht gesagt, ob bei anderen Kunden Preisänderungsklauseln innerhalb von AGB einbezogen wurden.... Das ist eine Frage jedes Einzelfalles. Bei zwei Verfahren geht es um AGB, bei welchen insbesondere die Wirksamkeit der ab 01.04.07 verwendeten Preisänderungsklausel sehr zweifelhaft ist (vgl. BGH VIII ZR 326/08]. Gleichwohl könnte der Senat eine vor dem 01.04.07 verwendete Preisänderungsklausel für wirksam erachten, wenn er nicht von seiner bisherigen Linie abgeht.... Sollte er nicht davon abgehen, könnte es hinsichtlich einzelner Preisänderungen auf eine gerichtliche Billigkeitskontrolle ankommen, die bisher noch nicht erfolgt ist und deshalb ggf. nach Zurückverweisung erst vom Berufungsgericht vorgenommen werden müsste. Das Ergerbnis einer solchen Billigkeitskontrolle ließe sich aus bekannten Gründen nicht ohne weiteres auf andere Verfahren übertragen.

angeljustus:
@bolli

Ich beuge mich in meiner Überheblichkeit dem Glauben an ein erfolgreiches Ende!

Gut das wir hier im Forum Leute wie bolli haben......... :tongue:

bolli:
:D

Spielball:
Nach dem die EWE über C. u. C. Klage beim hiesigen Amtsgericht eingereicht hat, blieb mir der Gang zum Rechtsanwalt nicht erspart.

Wir haben dem Amtsgericht die Nichtzuständigkeit angezeigt.

Jetzt kam die 59 seitige Schriftsatzerwiderung von C. u. C., in der sie auf die Preise von Gas und Strom eingehen.

Nun habe ich nur dem Gaspreis wiedersprochen, denn die EWE ist schon lange nicht mehr mein Stromlieferant.

uwes:
Wieso nur 59 Seiten? Der aktuelle Schriftsatz in Sachen EWE enthält 68 Seiten!

In der Tat wird auch langatmig über die Rechte und Pflichten aus dem Strovertrag beschrieben, obwohl es den Parteien hier nur um die Gaspreise geht.

Nehmen Sie\'s gelassen.

Das Amtsgericht Delmenhorst hat auch wieder zuerst der Presse mitgeteilt, dass es sich nicht zuständig fühle. Siehe hier:
Es zeigt einmal mehr auf, dass dem Gericht einfach der Stil fehlt. Wie kann man das ohne vorherige Information der Prozessparteien denn einfach veröffentlichen?

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