Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gaspreiserhöhung  (Gelesen 13055 mal)

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Offline stephan57

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Gaspreiserhöhung
« am: 24. Juli 2005, 07:49:00 »
guten morgen
habe gestern aus den medien erfahren das mein gasanbieter den gaspreis zum 1.8.2005 erhöht aber zur gleichen zeit die grundgebühr senkt(höhe noch nicht bekannt).Meine frage ist ein einspruch gegen die erhöhung trotzdem möglich?Danke

Offline Cremer

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Gaspreiserhöhung
« Antwort #1 am: 24. Juli 2005, 19:36:38 »
@stephan57,

im Prinzip ja.

Teilen Sie bite mal mit, um wieviel die Grundgebühr gesenkt wurde (alter Betrag, neuer Betrag)
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Gaspreiserhöhung
« Antwort #2 am: 25. Juli 2005, 11:36:10 »
@stephan57

Die Grundpreissenkung nehmen Sie mit, sind mit dieser also einverstanden.


Gegen die Erhöhung des Arbeitspreises wenden Sie die Unbilligkeit ein.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline stephan57

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Gaspreiserhöhung
« Antwort #3 am: 05. August 2005, 09:49:37 »
Jetzt sind Einzelkeiten bekannt.
Gaspreis steigt in meinem Tarif um 0,5 cent pro kWh und der Grundpreis sinkt um 50 cent pro Monat.Habe jetzt Einspruch erhoben und warte auf Antwort der Stadtwerke.

Offline stephan57

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Gaspreiserhöhung
« Antwort #4 am: 11. August 2005, 16:11:10 »
Zu Meinem Einspruch bekam ich heute folgenden Brief der Stadwerke.

Erhöhung unserer Gaspreise

Sehr geehrter Herr kropf,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 01.08.2005. Aufgrund gestiegener Bezugskonditionen für Erdgas ist eine Anpassung unserer Gaspreise leider erforderlich geworden.

Infolge des drastischen Preisanstieges an den internationalen Rohölmärkten sind auch die deutschen Heizölnotierungen kontiuierlich angestiegen. Unsere an die Heizölpreise gebundenen Bezugskonditionen unserer Vorlieferanten folgen dieser Entwicklung mit mehrmonatiger Verzögerung, so dass unsere Bezugspreise deutlich angestiegen sind. Eine entsprechende Preisanpassung zum 01.08.2005 war daher unumgänglich.

Es wäre interessant zu erfahren, wie Sie eine Erhöhung von 2 % als angemessen erachten können, obwohl der Erdgasmarkt eine wesentlich andere Preisentwicklung aufzeigt.

Wir erkennen den Einwand der Unbilligkeit nicht an. Unsere Preise sind durch die übergeordnete Behörde genehmigt, so dass von unserer Seite her kein Anlass besteht in anderer Weise zu reagieren. Die vorgenimmene Preiserhöhung dient nicht zur Renditesteigerung unseres Unternehmens, sondern ist wirtschaftlich erforderlich und spiegelt lediglich unsere erhöhten Bezugskosten wider.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Jahresabrechnung nach § 30 AVBGasV nur bei offensichtlichen Fehlern gekürzt werden darf. Soweit der Kunde die Billigkeit des Gaspreises im Sinne von § 315 BGB bestreiten, muss er daher seine Rechte in einem Rückforderungsprozess geltend machen.

Ihre Abschlagszahlungen werden ab August 2005 entsprechend angepaßt. Sollten Sie die Abbuchung der neuen Pauschale künftig in bisheriger Wiese trotz unserer Ausführungen nicht wünschen, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung.

Wir sind als kommunales Unternehmen stets gehalten, die Preise für unsere Kunden und Bürger der Stadt Schwarzenbach/ Saale so moderst wie möglich zu gestalten. Es liegt uns immer daran, das das richtige Maß bei der Preisgestaltung zu finden und hoffen auch bei Ihnen auf Verständnis.  
mfg
Stadtwerke Schwarzenbach/Saale


Wie soll ich mich nun verhalten.
danke im voraus

Offline Cremer

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Gaspreiserhöhung
« Antwort #5 am: 11. August 2005, 16:24:53 »
@stephan 57

Begrenzen Sie die Einzugsermächtigung oder überweisen Sie per Dauerauftrag

Weisen Sie auf das Urteil Heilbronn und auf das BGH Utreil v. 5.7.05, Az. X ZR 60/04 hin

Neue BGH- Urteile zu § 315 BGB

Demnach steht nach § 315 BGB eine Begrenzung auf die alten Preise dem kunden zu, der versorger muss die Billigkeit nachweisen.

Alles andere war schon hier des öfteren gesagt worden, bitte unter \"Fragen und Antworten\" nachlesen, sowie bei den anderen Threads.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline stephan57

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Gaspreiserhöhung
« Antwort #6 am: 02. Januar 2006, 16:18:12 »
anfrage an hr.cremer
nach der gaspreiserhöhung vom 1.8.2005 folgt nun die nächste erhöhung zum 1.2.2006.Nun zu meiner frage:muss ich nun wieder einspruch einlegen oder nicht?
danke und freunliche grüsse
stephan

Offline rlc

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Gaspreiserhöhung
« Antwort #7 am: 02. Januar 2006, 18:47:46 »
Jeder einzelnen Preiserhöhung muss widersprochen werden. Also per 1.1.2006 wiederum. Zählerstand per 1.1.2006 festhalten und mitteilen.

 

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