Danke für Ihren Hinweis bzw. Ihre Frage.
Mir ging es bei meiner Anfrage im Forum um den künftigen Abschlag. Aber Sie haben Recht. Es bildet sich ja allein aus der einseitigen, von mir nicht akzeptierten Preiserhöhung ein Guthaben.
Ich habe mal gerechnet und komme hier schon auf einen Wert von 144,76 Euro, also die Differenz aus geforderter Summe einschl. der Erhöhungsbeträge und des von mir ermittelten Betrages ohne Preiserhöhung.
Hier mal meine Beispielrechnung:
Gesamtbetrag lt. Versorger ohne Arbeitspreis und Mineralölsteuer sowie MwSt : 1626,31 Euro
Summe der Erhöhungsbeträge seit 01.10.2004 wie oben:
144,76 Euro
also: 1626,31 Euro minus 144,76 Euro ergibt 1481,55 Euro
Ist meine DENKE richtig, wenn ich diese 1481,55 Euro durch 12 Monate teile und die MwSt. sowie Arbeitspreis dazurechne, ich auf meinen neuen Abschlag komme.
Dann setzt sich der neue Abschlag nach meiner Rechnung wie folgt zusammen:
- 123,46 Euro Gas incl. erhöhter Mineralölsteuer
- 10,19 Euro Arbeitspreis
- 21,38 MwSt
- 155,04 Euro Gesamtsumme
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Danke und Gruß Inge.