Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas  (Gelesen 15609 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Inge

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« am: 23. Juli 2005, 12:54:22 »
Ich habe nun unsere Jahresabrechnung 2004/2005 erhalten. (Verbrauchszeitraum 25.06.04 - 22.06.05)

Der Arbeitspreis pro kWh betrug vom 25.06.04-30.09.04 3,750 ct.

Der Preiserhöhung zum 01.10.04 auf 3,950ct/kWh widersprach ich mit der Forderung  des Nachweises zur Berechtigung der einseitigen Preisanpassung und dem Hinweis auf Unbilligkeit lt. §315 BGB.

Die Reaktion des Versorgers war das übliche BLA BLA BLA Ölpreisbindung usw. mit der Ankündigung für eine weitere Erhöhung.

Der Preiserhöhung auf 4,720 ct/kWh zum 01.01.2005 folgte das gleiche Prozedere.

Nach meiner Rechnung beträgt die Preiserhöhung für den o. g. Zeitraum 13,40 %.

Nun haben wir unseren Energieverbrauch durch einen Kamin und Sparsamkeit um 8000 kWh verringert.

Somit ergibt sich ein Guthaben.

Der monatliche Abschlagsbetrag veringert sich aber durch die zweifache Preiserhöung im Laufe des Abrechnungsjahres nur geringfügig.

Ich habe nun unseren tatsächlichen Verbrauch (8000 kWh weniger) mit dem kWh-Preis vor der Preiserhöhung zum 01.10.2004 und vor meinem Widerspruch also mit 3,750 ct/kWh errechnet und durch 12 Monate geteilt sowie die MwSt von 16 % dazugerechnet.

Dieser Betrag wäre meine neue Abschlagssumme.

Ist meine Rechnung richtig ?? Oder sollte ich jeweils 2% Billigkeitszuschlag dazurechnen ??


Danke im Voraus für Eure Einschätzung.

Offline Graf Koks

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 239
  • Karma: +3/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #1 am: 23. Juli 2005, 19:45:54 »
@Inge:

Ich würde persönlich lieber nur 11/12 der voraussichtlichen Gesamtforderung zahlen; allerdings sollte auch der Grundpreis berücksichtigt werden. Wenn die Summe der Abschläge 90 % der Jahreskosten erreicht, ist das vollkommen ausreichend. Einmal angenommen, es kommt ein milder Winter oder Ihr Verbrauch sinkt aus anderen Gründen noch weiter, wäre ein nur nach dem ALTEN Preis gegebenes Guthaben WEG, Sie wären wegen der überzahlten Beträge auf den Rückforderungsprozess angewiesen. Das sollten Sie vermeiden.

Die Nichtfälligkeit des Erhöhungsbetrages i.F. von § 315 BGB erfasst auch die Abschlagszahlung nach § 25 AVBGasV.  Es ist also Ihr gutes Recht, bei gesunkenen Verbrauch eine Anpassung nach unten zu verlangen; auf Ihre Interessen muss der Versorger Rücksicht nehmen.
Schreiben Sie ihm also, dass Sie mit einem deutlich gesunkenen Verbrauch rechnen bzw. weisen Sie auf Ihren Widerspruch und das Ergebnis der letzten Abrechnung hin.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Inge

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #2 am: 24. Juli 2005, 12:45:15 »
Erstmal Danke für Ihre schnelle Reaktion.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass ich zu meiner Senkung des zukünftigen Anbschlages auch nur für 11/12 der laut Hochrechnung zu erwarteten Gasmenge zahlen soll ???

Das würde ja bedeuten, dass ich nur 11 Monate als Grundlage für die Berechnung nehme und auf einen noch geringeren Abschlag komme.

Viele Grüsse von Inge

Offline Graf Koks

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 239
  • Karma: +3/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #3 am: 24. Juli 2005, 12:51:22 »
@Inge:

Ich bin selbst der Meinung, dass Abschläge nur 90 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages abdecken sollten. Dann wäre die Restforderung aus der Abrechnung praktisch die 12. Zahlung.  Eine klare Aussage hierzu ist § 25 AVBGasV nicht zu entnehmen.  

Anyway: Bemessen Sie Ihre Abschläge so, dass auf jeden Fall eine Nachforderung bleibt.  

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline jbxc

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #4 am: 24. Juli 2005, 18:48:58 »
@Inge,

was mich interessiert ist wie Sie jetzt mit Ihren Guthaben verfahren, welches aus der Jahresabrechnung und Ihrer gekürzten Rechnung entstanden ist?

Viele Grüsse jbxc

Offline Inge

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #5 am: 25. Juli 2005, 12:34:56 »
Danke für Ihren Hinweis bzw. Ihre Frage.

Mir ging es bei meiner Anfrage im Forum um den künftigen Abschlag. Aber Sie haben Recht. Es bildet sich ja allein aus der einseitigen, von mir nicht akzeptierten Preiserhöhung ein Guthaben.

Ich habe mal gerechnet und komme hier schon auf einen Wert von 144,76 Euro, also die Differenz aus geforderter Summe einschl. der Erhöhungsbeträge und des von mir ermittelten Betrages ohne Preiserhöhung.

Hier mal meine Beispielrechnung:

Gesamtbetrag lt. Versorger ohne Arbeitspreis und Mineralölsteuer sowie MwSt :                  1626,31 Euro

Summe der Erhöhungsbeträge seit 01.10.2004 wie oben:

                            144,76 Euro

also: 1626,31 Euro minus 144,76 Euro ergibt 1481,55 Euro

Ist meine DENKE richtig, wenn ich diese 1481,55 Euro durch 12 Monate teile und die MwSt. sowie Arbeitspreis dazurechne, ich auf meinen neuen Abschlag komme.

Dann setzt sich der neue Abschlag nach meiner Rechnung wie folgt zusammen:

-   123,46 Euro Gas incl. erhöhter Mineralölsteuer
-     10,19 Euro Arbeitspreis
-     21,38 MwSt
-   155,04 Euro Gesamtsumme
    ========  


Danke und Gruß Inge.

Offline jbxc

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #6 am: 25. Juli 2005, 15:22:37 »
@Inge

schön und gut, aber meine Frage ist damit nicht beantwortet. Es ist richtig, dass Sie so die Abschläge kürzen, um bei der nächsten Abrechnung eine Nachzahlung zu erreichen. Denn dann können Sie die Differenz aus der Jahresabrechnung und Ihrer Abrechnung mit der geforderten Nachzahlung verrechnen und zahlen nur den Nachzahlungsbetrag nach Ihrer Rechnung.

Jedoch dürfen Sie nicht das Guthaben von 144,75€ mit der ersten Abschlagszahlung verrechnen.

Viele Grüsse jbxc

Offline Inge

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #7 am: 25. Juli 2005, 17:54:07 »
jbxc:


Es stimmt, Ihre Frage bezog sich ausschließlich auf das entstandene Guthaben, welches sich durch meine Berechnung mit dem kWh-Preis vor der Erhöhung ergeben hat.

Ich werde die sozusagen zuviel gezahlten 144,76 Euro auf 12 Monate aufteilen und nochmals von meinem errechneten Abschlag abziehen.

also: 144,76 : 12 = 12,06 Euro + 16% = 13,99 Euro/ Monat

Dies ergibt einen monatlichen Abschlag von 141,05 Euro.
Fraglich ist jetzt nur ob diese Vorgehensweise rechtens ist.


Was sagen Sie dazu ??

m.f.G. Inge

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #8 am: 26. Juli 2005, 07:29:00 »
Hallo Inge,

Richtig, die Abschläge müßten weiter eingekürzt werden.
 
Interessant ist, was Ihr Versorger dazu meint.

Ich schließe mich auch der Argumdentation von Graf Koks an, dass nur etwa 90% der Abschläge einer Jahresrechnung im Voraus geleistet werden sollten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline jbxc

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #9 am: 26. Juli 2005, 09:45:44 »
hallo Inge,

man darf das Guthaben nicht mit den Abschlägen aufrechnen, das werden die Rechtsexperten hier im Forum bestätigen. Das Guthaben kann nur durch einen Rückforderungsprozess eingeklagt werden.

Gruß jbxc

Offline Inge

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #10 am: 26. Juli 2005, 18:58:25 »
Hallo jbxc,

also belasse ich es bei meinem geminderten Abschlag ??

meine Rechnung war 155,04 Euro

Ich habe schon gelesen, dass der Versorger aufrechnen darf, uns als Kunden dies aber nicht möglich ist. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass es auf den Versuch ankommt. Nachgeben kann man ja im Ernstfall immer noch, oder liege ich hier falsch ?

Ich könnte mir vorstellen das der Versorger seinerseits mein Guthaben zur Aufrechnung verwendet, da ich ja \"eigenmächtig\" den Abschlag mindere. Also Retourkutsche.

Kann ich eigentlich den monatlichen Abschlag weiter senken, wenn ich davon ausgehe, dass unser Gasverbrauch im kommenden Abrechnungsjahr weiter drastisch sinken wird ??( Nutzung eines Kamins )

Die bisherige Einsparung bei halber Wintersaison lag bei 8000 kWh, so dass ich hier schon noch Potenzial sehe.


Danke für Eure Reaktionen,  Inge

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #11 am: 26. Juli 2005, 22:39:20 »
Hallo Inge,

bin Ihrer Meinung bzgl. des ersten Absatzes.

Kürzen Sie auf einen glatten Betrag ab, z.B. 135 € um damit auf der sicheren Seite zu liegen.

Machen Sie Ihrem Versorger klar, dass Ihr Verbrauch weiter sinkt und die Abschläge deshalb reduziert werden müssen, bzw. wenn der Versorger nicht mitspielt, Abschläge reduzieren. Nach § 25 AVBGasV ist nicht festgelegt, wer die Abschlagshöhe bestimmt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline jbxc

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #12 am: 27. Juli 2005, 09:35:09 »
hallo Inge,

ich werde bei der nächsten Abrechung vor den gleichen Problemen stehen, weil ich eventuell auch mit einen Guthaben rechne. Da wir erst letztes Jahr unser Haus bezogen haben, kann ich etwa nur abschätzen wie hoch mein Verbrauch bis Ende des Jahres sein wird. Aber ich denke ich werde das dann ebenso machen und mit dem ersten Abschlag gegen rechnen.

Viele Grüsse jbxc

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #13 am: 27. Juli 2005, 13:00:20 »
Hallo jbxc,

der Verbrauch läßt sich anhand der Gradtagzahlen bzw. prozentualen Monatswerten (hatte ich bereits hier bekannt gemacht am 19.7. siehe: http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?p=4254&highlight=#4254) recht genau hochrechnen aus den vergangenen Monaten zu den noch verbleibenden Monaten. Damit kann man erkennnen, ob eine Nachzhalung oder eine Erstattung erfolgen wird.

Bei der Wahrscheinlichkeit einer Erstattung sollte man mit triftigen Gründen gegenüber dem Versorger den Abschlag minimieren.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline jbxc

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
« Antwort #14 am: 27. Juli 2005, 13:29:11 »
Hallo Cremer,

Sie haben Recht ich weiß auch in etwa wie hoch mein Verbrauch sein wird, aber wie schon gesagt nur in etwa. Also habe ich mich mal hingesetzt, Excel angeworfen und ein bischen Rechnen lassen. Es könnte sein, dass sich ein kleines Guthaben aus der Differenz der Jahreasabrechnung und meiner Rechnung ergeben könnte. Ich sage mal um die 20€. Es sei denn, die kalte Jahreszeit beginnt etwas früher. Meine Abschlag hatte ich erst letzte Woche gekürzt und dies dem Versorger mitgeteilt. Ab nächstes Jahr werde ich aber auch die Abschlage auf 90% der Rechnung kürzen, um definitiv eine Nachzahlung zu erreichen.

Viele Grüsse jbxc

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz