Original von vn-mini
Tatsächlich war ich während der - kurzen - Verhandlung die \"gesamte Öffentlichkeit\" im Saal.
Tatsächlich war ich wiederum während der - ausführlichen - Verhandlung die \"gesamte Öffentlichkeit\" im Saal.
Bekanntlich scheiterten erstinstanzlich die Rückforderungen daran, dass die Klägerseite keine (zeitnahen) Widersprüche gegen die damaligen Preisanhebungen vorgetragen hatte. In der zweiten Instanz wurden klägerseits Widersprüche vorgetragen, die voraussichtlich - soweit sie unstreitig sind - zu einer teilweisen Abänderung des erstinstanzlichen Urteils führen werden.
Der Senat führte dazu konjunktivisch, vorbehaltlich besserer Erkenntnisse und der internen obligatorischen Beratung aus:
Wiedergabe im Telegrammstil:
- Ohne einen zeitnahen Widerspruch/Zahlungsvorbehalt gelten die erhöhten Preise als vereinbart. Eine \"Dauerwirkung\" des einmal erhobenen Widerspruchs sieht er nicht. Zur Zeitkomponente scheint er dahin zu tendieren, sechs Wochen als ausreichend zu betrachten, drei Monate aber nicht.
- Worauf sich allerdings der Widerspruch bezog (Billigkeit/Klausel), sei wiederum gleichgültig.
- Der Senat befasst sich nicht mit dem öffentlichen Aufruf der Gasgesellschaft aus 2005, auf Massenproteste zu verzichten, \"weil man ohnehin alle gleich behandeln wolle\". Dieser Aufruf war nicht Prozessgegenstand in Köln.
- Die von Beklagtenseite vorgetragene, angeblich anspruchsbeseitigende Entreicherung (§ 818 III BGB) scheitere aus Rechtsgründen, namentlich wegen fehlender Kausalität.
- Den Verwirkungseinwand ließ der Senat ebenfalls aus Rechtsgründen nicht zu.
- Der Senat befasst sich nicht mit der Klärung der - im Prozess nicht relevanten - Frage, ob zur Ermittlung des Rückforderungsbetrages auf den Arbeitspreis bei Vertragsabschluss zururückgegegriffen werden kann. Der Kläger hatte nachvollziehber - wohl um Verwirkungseinwänden entgegenzuwirken - in das Rechenschema den Arbeitspreis aus Ende 2005 eingestellt (womit auch eine gewisse Synchronisierung mit der Forderungsverjährung einhergeht).
Fazit: Selbst wenn man das erwartete Urteil als regional maßgeblich erachtet, bleiben immer noch einige wichtige Fragen ungeklärt.
Warten wir mal ab, was der nächste Dienstag bringt, dort bin ich nicht \"Öffentlichkeit\".

Gruß aus dem Oberbergischen, vn-mini