Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagebegründung erhalten

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Harry01:

--- Zitat ---Original von Quint
Die erste Klage umfasste die Zeit von Februar 2006 bis Januar 2008 über 330€.
--- Ende Zitat ---
Warum werden denn in der Klage mehrere Jahresverbräuche zusammengefaßt? Jeder Jahresverbrauchszeitraum, für den eine Abrechnung erstellt wurde, ist ein eigener Vorgang und müßte vom Versorger einzeln eingeklagt werden. Die gängige Masche von E.ON Avacon, die rückständigen Beträge aus dem Vorjahr einfach in den nächsten Zeitraum zu übertragen und auf der nächsten Abrechnung wieder mit aufzuführen reicht nicht aus, um alles zusammen einzuklagen. Das wurde hier im Forum schon des Öfteren diskutiert.

Black:

--- Zitat ---Original von Harry01
Jeder Jahresverbrauchszeitraum, für den eine Abrechnung erstellt wurde, ist ein eigener Vorgang und müßte vom Versorger einzeln eingeklagt werden.
--- Ende Zitat ---

Blödsinn

Quint:
Es wurde nicht alles zusammengefasst.
Die Klage hat nur einen geringen Teil des angemahnten Betrags erfasst, allerdings über mehrere Jahre.
Ich habe gehört, dass dieses Vorgehen methodisch ist, um die Anwaltskosten, die abhängig vom Wert sind, gering zu halten. Dadurch können Anwälte, die sich damit auseinandersetzen gemessen am Aufwand nicht genug verdienen und es wird nicht lukrativ, sich darauf einzulassen.
In meinem Fall betrug der Klagewert 330€, meine Anwaltskosten lägen bei 400€, also ein Verlustgeschäft unabhängig vom Ausgang.
Wäre gleich der ganze Betrag eingeklagt worden, hätte ich im Fall eines für mich positiven Ausgangs einen finanziellen Gewinn gehabt.
Eine Diskussion im Forum hilft mir nichts.
Herzliche Grüße

Harry01:
@Black
Sehr aufschlußreich, Ihr Beitrag.  :evil:


--- Zitat ---Original von Quint
Ich habe gehört, dass dieses Vorgehen methodisch ist, um die Anwaltskosten, die abhängig vom Wert sind, gering zu halten. Dadurch können Anwälte, die sich damit auseinandersetzen gemessen am Aufwand nicht genug verdienen und es wird nicht lukrativ, sich darauf einzulassen.
--- Ende Zitat ---
Nein, das kann nicht der Grund sein. Anwälte sind an keine Höchstkosten gebunden. Die können ihr Honorar selbst bestimmen. Die Gebührentabelle nach RVG ist da nur ein Richtwert, jedoch berechnen die meisten Anwälte danach das Honorar.

--- Zitat ---In meinem Fall betrug der Klagewert 330€, meine Anwaltskosten lägen bei 400€, also ein Verlustgeschäft unabhängig vom Ausgang.
--- Ende Zitat ---
Da kann was nicht passen. Der Klagebetrag ist meist auch der Streitwert, wonach die Gebühren berechnet werden. Offensichtlich wurde bei Ihnen aus irgendeinem Grund ein höherer Streitwert zugrundegelegt oder Ihr Anwalt hätte ein Honorar abweichend von der RVG-Gebührentabelle berechnet. Bei einem Streitwert von 330 Euro und Vertretung im Klageverfahren würde incl. Gerichtskosten eine Gebühr von ca. 260 Euro anfallen, wenn man dem Internetrechner etwas Glauben schenken darf. Es ist zwar auch nicht unbedingt ein Nullgeschäft, aber daß die Gebühr höher ist als der Streitwert, ist m.E. eher selten.

Cremer:
@Quint,

Bei einem streitwert von ca: 1000 € erstinstanzlich schlagen ca. 800 € Gerichtkosten zu buche, zuzzügl. Anwaltk.

Bei Splittung je Jahrfesverbrauch ist das risko für den Versorger zu verlieren und 3 x 800 € zu zahlen viel zu groß

Deshalb Blödsinn, alles zu teilen.

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