Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagebegründung erhalten

<< < (2/21) > >>

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von AKW NEE
Meine Rückfrage, ob die Begründung im Rahmen eines Mahnverfahrens und vom AG Dannenberg kam, blieb bisher unbeantwortet.
--- Ende Zitat ---
Dann musst du denjenigen fragen, an den du diese Rückfrage gestellt hast. Ich habe jedenfalls keine erhalten. Aber die Antwort ist beidesmal : Ja.

AKW NEE:
Natürlich habe ich die Rückfrage an den Absender der Mitteilung geschickt. Ich dachte, das sich dieses aus meinem Beitrag ergibt!
Natürlich hast Du keine Rückfrage von mir erhalten, dafür wäre Voraussetzung, dass Du mir eine Information geschickt hättest, hast Du aber nicht!

AKW NEE:
Öfter mal was Neues, nun weise ich auf eine Seite der IGEL  als Quelle hin!


--- Zitat ---Original von IGEL
In der Klagebegründung wird ausgeführt, dass der Kunde, obwohl E.ON-Avacon ihn mit Gas und Strom beliefert hat, eine vollständige Bezahlung (anders als die überwiegende Mehrzahl der Kunden) verweigert. Einen bemerkenswerten Satz gibt es auf Seite 6. Da heißt es: „Die Klägerin kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Widersprüche überwiegend aus sachfremden Erwägungen erhoben werden. Die Klägerin soll in eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten hineingezogen werden, die nicht nur einen erheblichen internen Aufwand, sondern auch einen substantiellen Rechtfertigungsdruck nach innen und außen mit sich bringen. Die Klägerin soll sich so verschleißen und dann doch den inhaltlich nicht begründeten Anliegen der beklagten Partei nachgeben.“ Die Absichten dürften klar sein:  E.ON-Avacon setzt darauf, dass einige Kunden es nicht zur Klage kommen lassen wollen und die vermeintliche Forderung anerkennen. Die Kunden, die das tun, sind ihr Geld los, selbst wenn das LG Hannover und evtl die weiteren Instanzen etwas anderes entscheiden.  Es steht übrigens noch gar nicht fest, ob die Amtsgerichte überhaupt zuständig sind. Da es hier (nach der Argumentation von E.ON-Avacon) um die Billigkeit der Preise geht, ergibt sich der Rechtsstreit aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach diesem Gesetz sind Versorger verpflichtet, Energielieferungen möglichst preisgünstig vorzunehmen. Für Streitigkeiten, die sich aus dem EnWG ergeben ,sind aber, unabhängig vom Streitwert, immer die Landgerichte, Kammer für Handelssachen, zuständig. Darauf sollte der Rechtsanwalt, der beauftragt wird, hingewiesen werden. Zum Nachweis der angeblichen Billigkeit der Gaspreise sind der Klagebegründung zahlreiche Anlagen beigefügt, die an zahlreichen Stellen „geschwärzt“ wurden. Der Kunde soll nicht erkennen, zu welchen Preisen E.ON-Avacon das Erdgas einkauft. Das Landgericht Hamburg hat in dem Prozess gegen E.ON-Hanse die vorgelegten Unterlagen wegen solcher Unkenntlichmachungen als nicht ausreichend betrachtet.
--- Ende Zitat ---

http://www.igel-lueneburg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=79&Itemid=58

Quint:
Guten Tag,
ich habe am 30.9.09 die Klagebegründung erhalten.
Gibt es bereits Aktivitäten zu Musterklagen, Prozesskostenbeihilfe oder anderen Unterstützungen?
Herzliche Grüße
Michael Worzyk

AKW NEE:
@ Quint

Wenn Sie die Klagebegründung über das zuständige AG bekommen haben, sind Ihnen vom Gericht fristen mitgeteilt worden.
Nach diesen Fristen müssen Sie dem Gericht mitteilen:

1. Innerhalb von 2 Wochen, dass Sie sich verteidigen wollen!

2. Innerhalb von weiteren zwei Wochen muss eine Klageerwiderung bei Gericht eingereicht werden.

Der erste Schritt kann notfalls noch ohne Anwalt gegangen werden, für den zweiten Schritt sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden.

Wenn Sie nicht zahlen wollen und sich damit im Recht fühlen, sollten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Fristen achten! Von vielen wird dazu geraten auch schon beim ersten Schritt einen Anwalt einzuschalten.

Von Musterklagen ist mir nichts bekannt, mir ist dabei aber auch nicht klar, was Sie genau damit meinen.
Die Prozesskostenbeihilfe, können Sie erhalten von:
- einer Rechtschutzversicherung
- dem Prozesskostenfond des Bundes der Energieverbraucher (wenn Sie   vorher eingezahlt haben)
- über den Anwalt, aber nur bei geringem Einkommen und der Aussicht die Klage zu gewinnen.

Am 07. 10. 2009 um 19:00 ist in Lüchow, Bergstr. 9, im DurchBlick ein Treffen der Energieverbraucher Wendland.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln