Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagebegründung erhalten

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AKW NEE:
Bis auf die E.On Avacon sind zumindest hier fast alle Deiner Meinung.

bolli:

--- Zitat ---Original von Blau Bär
Erdgas Classic

D. h. lt. Vertrag (uralt):

\"Standard-Sondervertrag\" (So steht es oben auf dem Vertrag.)

Also von Sondervertrag gehe ich hier schon aus?! Andere auch?

--- Ende Zitat ---
Nun, der Name des Vertrages muss nicht zwingend richtig sein. Wie einige Gerichte mittlerweile enbtschieden haben, kommt es vielmehr auf den Inhalt an. Da muss, damit es ein Sondervertrag ist, eine Regelung drin stehen, die von den gesetzlichen Regelungen abweicht.

Aber wenn ich es richtig verstanden habe, wird es da ja Anfang Dezember eine gerichtliche Entscheidung geben. Also Anwalt nehmen, Klageentgegnung schreiben und am besten um Aussetzung bis zur Entscheidnung in Hannover bitten.

Ich würde aber in jedem Fall entgegnen, sonst ist eine pätere Antwort verfristet und Sie haben den schwarzen Peter. Auch eine Fristverlängerung zur Klageerwiderung käme in Betracht, erscheint aber bei 2 Monaten bis zum Gerichtstermin was lang.

Lili:
Hallo,

wir haben heute die Klagebegründung bekommen.Mein Gott ist das ein dicker Umschlag.Keine Ahnung wieviel Seiten die Klage hat,jedenfalls kommen da die Seiten eines Buches mit.Ich bin gespannt wie das ganze ausgeht.Wird wohl jetzt für jeden einzeln entschieden.Wenn vor dem 01.12.09 ein Termin bei unserem Gericht stattfindet,gilt dann der Gerichtsspruch den der Anwalt spricht?Was ist wenn am 01.12.09 anders entschieden wird?
Wir haben auch Erdgas Classic.

Gruß Kerstin

Cremer:
@lili,

schon einen Anwalt kontaktiert?

Rechne mal erst im neuen Jahr mit einem Termin.

Christian Guhl:
@lilli
Schon mal die Klagebegründung durchgelesen ? Teilweise recht amüsant. Ich glaube nicht, dass ein Termin vor dem 01.12. gemacht wird. Bei Klagen, die Kunden gegen Eon-Avacon angestrengt haben, hat es mehrere Jahre bis zur mündlichen Verhandlung gedauert. Übrigens wäre es äußerst vorteilhaft, wenn das gelten würde, was Ihr Anwalt spricht. Leider hat bei Gericht der Richter das letzte Wort. Wenn das nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt, bleibt die Berufung (wenn die Streitsumme ausreicht). Die gesamte Klagebegründung fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen, wenn herauskommt, das der ErdgasClassic ein Sondervertrag ist. Dafür spricht zur Zeit alles : Die Richter am LG Hannover haben in einem Kundenanschreiben eine Preisänderungsklausel gefunden, die von der GVV abweicht und tendieren daher zum Sondervertrag. Im Classic wurde eine Bestabrechnung vorgenommen und im Zusammenhang mit Strom wurde ein Rabatt auf den Preis gewährt (EnergieDuett). Alles Indizien für Sondervertrag. Das einzige Argument der Gegenseite : \"Wir haben nichts Schriftliches, also muss es die Grundversorgung sein.\"
@Cremer
Da sind die Anwälte bei uns schneller.

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