Guten Tag,
Ich habe seit 01.02.2013 einen Vertrag mit Stromio (Grünwelt Energie), Tarif grünstrom 12 mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum 31.1.2014.
Im Dezember 2013 erhielte ich eine Mitteilung (Preisinformation 13.12.2013), in der Stromio eine zweistellige Erhöhung des Arbeitspreises und des Grundpreises zum 01.02.2014 angekündigt hat. Bzgl. Sonderkündigungsrecht heißt es in der Preisinformation wörtlich "Aufgrund der Preisanpassung zum 01.02.2014 haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen."
Daraufhin habe ich am 20.01.14 den bestehenden Stromliefervertrag mit Verweis auf mein Sonderkündigungsrecht per E-Mail und Fax (mit Sendebestätigung) schriftlich gekündigt und um eine entsprechende Kündigungsbestätigung gebeten.
Eine Bestätigung erhielte ich nicht. Statt dessen teilte mir mein neuer Stromlieferant mit, dass er leider von Stromio informiert wurde, dass ich noch bis zum 31.01.2015 an meinen derzeitigen Vertrag gebunden sei und es aus diesem Grund leider nicht möglich wäre, meinen Auftrag zur Belieferung anzunehmen. Stromio hat sich dann am 24.1.2014 mit einer Kündigungsbestätigung aufgrund der Anfrage des neuen Lieferanten zum 31.1.2015 gemeldet, also ignoriert Stromio meine Sonderkündigung zu, 31.1.2014 weiterhin.
Daraufhin habe ich meine Kündigung am 24.1.2014 nochmals per E-Mail und Fax gegenüber Stromio erneuert, und am 25.1. mit Einschreiben mit Rückschein. Eine Rückmeldung der Stromio GmbH liegt nicht vor.
Ich habe meinen Fall bei der ReclaBox geschildert und auch bereits die Schlichtungsstelle Energie e.V. eingeschaltet. Ich werde am Montag einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren (zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung).
Ich nehme allerdings an, dass sich die Sache hinziehen wird also wird Stromio sicher versuchen, auch in Februar 2014 Abschläge aus meinem Konto abzubuchen. Soll ich die Abschläge bis zur endgültigen Klärung zurück buchen? Was können Sie mir sonst noch empfehlen, um mich erfolgreich zu wehren?
Vielen Dank!
Caterina Lazzarini