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Rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis - Sanktionsmoratorium

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reblaus:
@eislud

Wer eine Exprostituierte dazu zwingt erneut der Prostitution nachzugehen, wendet den § 31 SGB II vorsätzlich falsch an. Da können Sie das Gesetz so oft ändern wie Sie wollen, dieser Beamte wird jedes geänderte Gesetz weiter vorsätzlich falsch anwenden.

Das ist das Problem an Ihrer ganzen Argumentationskette. Sie bringen derart krasse angebliche Gesetzesverstöße als Grund für eine Gesetzesänderung vor, damit auch noch dem gleichgültigsten Menschen die Notwendigkeit klargemacht werden kann, an dieser Unterschriftenaktion teilzunehmen. Damit erreichen Sie aber das genaue Gegenteil. Sie legen offen, dass das Gesetz gar nicht das Problem ist, sondern der Behördenmitarbeiter, der es einfach nicht anwenden will.

Wenn Sie an der rechtswidrigen Sanktionspraxis daher etwas ändern wollen, müssen Sie die Mitarbeiter zwingen, das Gesetz richtig anzuwenden. Aber darüber verlieren Sie keinen Ton, weil Sie viel lieber das Gesetz ändern wollen. Ob es Ihnen persönlich darum geht, oder ob Sie die Methode der Initiatoren nicht durchschauen, kann ich nicht beurteilen. In jedem Fall ist das Ziel dieser Aktion nicht Behördenwillkür zu bekämpfen, sondern ein missliebiges Gesetz zu beseitigen.

Missliebig ist der § 31 SGB II nur für diejenigen, die lieber zuhause bleiben statt zu arbeiten, für jene die sich mit der angeblichen Ungerechtigkeit unseres Sozialsystems profilieren wollen und für solche die sich naiv vor anderer Leute Karren spannen lassen, ohne deren höchst eigennützige Motive zu durchschauen.

Ich kann Ihnen daher nur raten machen Sie die Augen auf, fangen Sie an, über die Sache richtig nachzudenken, und wandeln Sie sich vom Gutmenschen zu einem guten Menschen.

eislud:
@reblaus

--- Zitat ---Wenn Sie an der rechtswidrigen Sanktionspraxis daher etwas ändern wollen, müssen Sie die Mitarbeiter zwingen, das Gesetz richtig anzuwenden.
--- Ende Zitat ---
Eben, und solange das nicht in Aussicht steht, gehört der § ausgesetzt.

reblaus:
Und wie verhindern Sie dann, dass die Verwaltung weiterhin rechtswidrige Sanktionen erlässt.

Sie könnten schließlich auch Art. 78 GG oder §§ 1, 14 Hühnereierverpackungsverordnung solange aussetzen. In diesen Gesetzen steht ebenso wenig wie in § 31 SGB II, dass Hartz IV Empfänger zur Prostitution gezwungen werden dürfen.

Wenn Sie § 31 SGB II aussetzen, heißt das nichts anderes, als dass Sie sich gegen Sanktionen für Drückeberger wenden. Wir sind ein freies Land. Eine solche Forderung dürfen Sie getrost erheben. Sie sollten es aber sagen, dass jedermann weiß, um was es geht, bevor er unterschreibt.

Oder wollen Sie arglose Mitbürger täuschen, um sich deren Zustimmung zu erschleichen?

eislud:
@reblaus
Es ist wie mit der Internetzensur, mit der Vorratsdatenspeicherung und genrell mit der Einschränkung von Bürgerrechten. Nur weil es schwarze Schafe gibt, kann es nicht gerechtfertigt sein einfach alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen und die Bürgerrechte zu untergraben.

So ist es auch hier. Nur weil es ohne Frage Drückeberger gibt und man diese auch alle erwischen möchte, nimmt man es gerne in Kauf, daß auch Unschuldige sanktioniert werden. Macht ja nix, die können ja klagen gehen.

Ein Aussetzen des § würde dazu führen, daß sich die \"schlauen Köpfe\" in unserem Land Gedanken darüber machen müssen, wie man die Drückeberger besser von den anderen unterscheiden kann. Und wenn dann eine bessere Methode in Sicht ist, dann kann man ja zu einer neuen, gerechteren und reiferen Sanktionspraxis übergehen.

reblaus:
@eislud
Sie beantworten meine Frage nicht. Was wollen Sie gegen die Verwaltung tun, die unberechtigte Sanktionen gegen Hartz IV Empfänger verhängt, nachdem § 341 SGB II ausgesetzt wurde? Man könnte solche Sanktionen auch damit begründen, dass für den Bezug von Hartz IV eine Bedürftigkeit vorliegen müsse, an der es fehle, wenn der Bezieher einer Tätigkeit nachgehen könne, und dies aus freien Stücken nicht mache.

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