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Original von RobiZSeit 2006 habe ich meine Gasrechnungen n. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB mit Ihren Musterbriefen gekürzt.Dabei habe ich als Preisbasis wurde der zum Zeitpunkt 09/2004 gültige Arbeitspreis von 3,2524 Ct/kW h jeweils zugrunde gelegt.Soll ich diesen Arbeitspreis weiterhin anwenden ?
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