Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Preiserhöhungen trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel – kann das einen Betrugsverdacht begründen?

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nomos:
Vor der Strafanzeige sollten die Abmahnungen durch die Verbraucherorganisationen stehen; z.B. wie hier

und Strafanzeigen wegen Betrug gab es ja schon in anderem Zusammenhang.

siehe hier:
Strafanzeige gegen Gaswerksverband wegen Betrug

Was ist daraus geworden?
PS:
dazu noch zur Info siehe hier    und hier [/list]

courage:
@ nomos

Zur Klarstellung: es muss nicht zuerst ein Abmahnverfahren vorgeschaltet worden sein, wenn es um die Prüfung der Frage von Betrug geht.

nomos:

--- Zitat ---Original von courage
@ nomos

Zur Klarstellung: es muss nicht zuerst ein Abmahnverfahren vorgeschaltet worden sein, wenn es um die Prüfung der Frage von Betrug geht.
--- Ende Zitat ---
Sicher nicht, das habe ich auch nicht geschrieben. Die Abmahnung sehe ich trotzdem als ersten richtigen Schritt. Der Hinweis sei doch noch gestattet  ;). Wenn ein EVU nach erfolgter Abmahnung die abgemahnte Praxis fortsetzt ist so manche Prüfungen hinfällig.

reblaus:
Diese ganze Diskussion ist völlig abwegig. Es liegt doch gar keine Täuschung vor!

courage:
@ reblaus

Gehen Sie bitte nicht von sich aus; Sie beschäftigen sich schon lange mit dem Thema und sind juristisch geschult.

Getäuscht wird der Durchschnittsverbraucher, der in gutem Glauben den Mitteilungen seines Versorgers und den Inhalten seines Vertrages vertraut.

Oder meinen Sie etwa, wer seinem Versorger vertraut, ist selber schuld und es geschieht im Recht, wenn er Preise bezahlt, die er gar nicht zahlen müsste, wenn er nicht so dämlich wäre.

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