Energiepreis-Protest > ENTEGA
Außergerichtliche Mahnung bzw. Sperrandrohung
Ready XL:
Hallo allerseits,
...bin Entega-Kunde, bezahle seit Jahren den einmal vereinbarten Stromtarif ENTEGA-Clever, Stand 30.04.2007 (Grundpreis, Grundgebühr usw.) Das war der zuletzt durch mich per Zahlung akzeptierte Preis).
Habe immer eine Eigenabrechnung erstellt und den permanent stattgefundenen Tarifänderungen sowie den Preisanpassungen nach
§ 307 BGB widersprochen. Entega ging darauf nie ein und hat immer auf
2 Urteile nach § 315 BGB ( BGH Urteil v. 28.03.2007 und v. 13.06.2007) verwiesen.
Heute kommt eine außergerichtliche Mahnung mit gleichzeitiger Sperrandrohung zum 28.09.2009 unter Hinweis auf § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV bzw. § 33 II der Allg. Versorgungsbedingungen.
Was ist zu tun, soll ich schon zum RA gehen?
Danke im Voraus.
Gruß
Ready XL
Cremer:
@Ready XL,
Sperrandrohungstermin ist wohl einwenig zu knapp ;)
Umgehend Schutzbrief am zuständigen Amtsgericht hinterlegen.
Schriftlich Hausverbot erteilen.
Ready XL:
@ Cremer,
danke für die Antwort. Habe jetzt Hausverbot erteilt und gleichzeitig je eine Schutzschrift an die, für den jeweiligen Wohnsitz, zuständigen Amtsgerichte geschickt.
Jetzt macht Entega folgendes. Obwohl meine a-conto Zahlungen mittels Dauerauftrag eindeutig zweckbestimmt sind (Verwendungszweck 1: Kunden-Nummer, Verwendungszweck 2: Pauschale lfd. Monat), geht Entega dreist her und verrechnet meine Vorauszahlungen mit der (nicht berechtigten) Forderung, der ich immer widersprochen habe.
Es ist ja allseits bekannt, dass Entega auf Fakten nicht reagiert und nur ihre eigene Sichtweise hat. Das ist System.
Jetzt aber eine Frage. Gibt es eigentlich irgendwo ein Urteil über diesen Mißbrauch von \"Zweckbestimmten\" Zahlungen?
Viele Grüsse
Ready XL
Cremer:
@Ready XL,
Ich gehe davon aus, dass Sie der Entega schriftlich diese Verrechnungsweise untersagt haben.
Abschlagszahlungen sind eindeutig für den laufenden Monat auf dem Überweisungsträger deklariert.
Vermutlich bleibt Ihnen jetzt nichts anderes übrig, als eigene Jahresrechnugnen zu erstellen, sofern Sie dies noch nicht getätigt haben. Damit sind die richtigen Abschlagszahlungen von Ihnen angerechnet.
Sofern Sie eigene Liegenschaft haben, kommt ja keiner von der Entega rein. Sollten Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, so ist es unbedingt ratsam,. dass am 28.9.09 jemand anwesend ist. Gerne Klingeln die Sperrbeauftragten an einer anderen Kolingel, damit Sie ins Haus reinkommen.
Sie sollten nochmals schriftlich Widerspruch gegen die Sperrandrohung einlegen mit verweis auf die Rechtsprechung, dass Sperrandrohnungen bzw. Sperren bei Widerspruch nach § 315 bzw. § 307 BGB rechtswidrig sind und zurv Anzeige führen können.
Ready XL:
@ Cremer,
..... Mann, Sie sind ja schneller als der Schall.
Also hier noch ein paar Details zu mir.
Bewohne ein eigene Immobilie (Einfam.-Haus), Entega kommt also nicht rein.
Die Verrechnungsweise habe ich nicht wörtlich \"untersagt\", aber die ENTEGA aufgefordert die Zahlungen für den angegebenen Verwendungszweck zu verbuchen mit dem Hinweis, dass ihre Vorgehensweise rechtswidrig ist.
Eigene Jahresabrechnungen mache ich seit 2006/2007, aber darauf geht ENTEGA ja nie ein. Sie schickt dann immer ihre eigene Abrechnung und Sie beharrt auf ihrer Forderung, obwohl sogar Rechenfehler drin sind.
Auch erging schriftl. Widerspruch gegen die letzte Sperrandrohung mit Hinweis auf § 307 BGB. (§ 315 kommt ja bei mir nicht zum Tragen, da ich Sondervertragskunde bin). Denen kann man aber schreiben was man will, sie reagieren einfach nicht, weil sie genau wissen, dass sie diesmal nicht am längeren Hebel sitz. Kenne da noch andere Fälle aus meinem näheren Umfeld (alle gleichartig gelagert).
MFG
Ready XL
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