Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Mündliche Verhandlung Erdgas Classic
Christian Guhl:
Vor dem Landgericht Hannover hat heute die mündliche Verhandlung zu den Erdgasverträgen Classic und Constant stattgefunden. Der Teil über den Festpreisvertrag Constant war kurz abgehandelt. In diesem Vertrag wurde ein Festpreis für 1 Jahr vereinbart der nach Ablauf dieser Zeit von Eon-Avacon einseitig neu für 1 Jahr festgesetzt werden konnte.Der Richter hält die entsprechende Preisklausel für unwirksam. Interessant war die Aussage, das ein Widerspruch der sich auf § 315 bezieht, auch als Widerspruch gegen eine unwirksame Preisklausel zu werten ist. Eine Entscheidung wird zu einem späteren Termin verkündet. Weitaus komplizierter gestaltet es sich mit dem \"Classic\". Eon-Avacon war mit drei Anwälten vor Ort : Dr.Tüngler, Dr.Auer und Herr Groß von der Kanzelei Göhmann,Magdeburg. Diese versuchten nun den Richter davon zu überzeugen, dass es sich bei dem Classic um die Grundversorgung handelt. Dies wollte nicht so recht gelingen, da dem Richter ein Kundenanschreiben vorlag, in dem für den Classic von Sondervertragspreisen die Rede ist. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass in dem Schreiben ausgeführt wurde: \"Die Erdgaspreise ändern sich bei einer nachhaltigen Änderung der Heizölpreise entsprechend.\" Dieser Satz wurde vom Richter als Hinweis auf das Bestehen eines Sondervertrages gewertet. Besonders hervorzuheben ist, dass der Richter mehrfach darauf hinwies, dass der Durchschnittskunde ein Laie ist, dem nicht höhere juristische Kenntnisse als der Rechtsabteilung der Versorgers abverlangt werden können.Wenn diese die Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel nicht erkannt hätten, wäre das dem Kunden erst recht nicht zuzumuten.Zur allgemeinen Erheiterung trug bei, dass Dr.Tüngler sein umfassendes Statement mit den Worten begann (an der Richter gewandt) : \"Pass mal auf......\" Der endlose Monolog der folgte, wurde vom Richter des öfteren mit Kopfschütteln begleitet. Auf die Aussage, dass zur Billigkeit der Gaspreise in ausreichenden Umfang vorgetragen wurde, meinte der Richter : \"Das glaube ich nicht !\"
Insgesamt hatte ich den Eindruck ( das wurde auch von der Anwälten der 54 klagenden Kunden, Herrn Gent und Herrn Brodt aus Hannover, bestätigt), dass die Klage auf dem richtigen Weg ist. Eine Entscheidung soll am 01.12. verkündet werden.
AKW NEE:
War in der Verhandlung auch von den ungekündigten Altverträgen (HASTRA) die Rede?
Christian Guhl:
In der Verhandlung kam dies nicht zur Sprache. Diese Tatsache ist aber, genau wie die für den Classic gezahlte, geringere Konzessionsabgabe, dem Gericht bekannt, wie mir die Anwälte sagten. Die Verhandlung dauerte ca. 3,5 Std.. Ich konnte nicht ein einziges mal feststellen, dass der Richter den Ausführungen von Eon-Avacon folgen würde. Diese versuchen jetzt (wahrscheinlich in Torschlußpanik) verstärkt Classic-Kunden unter Druck zu setzen. Einige haben von der Kanzlei Göhmann,Magdeburg (unterschrieben von dem bei der Verhandlung anwesenden Rechtsanwalt Herrn Groß)ein Schreiben bekommen, mit der Androhung der unverzüglichen Einleitung des Gerichtsverfahrens, wenn nicht innerhalb einer Woche die Rückstände gezahlt werden.
AKW NEE:
Es wäre gut, wenn Du für die verschiedenen Mail-Verteiler einen kurzen Bericht schreibst, dass wir so unsere Leute erreichen. wenn Du einverstanden bist kann ich aber auch aus den beiden Beiträgen hier etwas für unseren Verteiler schreiben.
AKW NEE:
@ Christian Guhl
Eine kurze Antwort wäre nett!
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