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Autor Thema: Wechsel des Versorgers  (Gelesen 5185 mal)

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Offline hantschmann

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Wechsel des Versorgers
« am: 11. September 2009, 10:57:26 »
Da ich den Eindruck habe, daß doch immer mal jemand aus dem MITGAS-Bereich hier hereinschaut, stelle ich mal eine Frage: Was wird eigentlich, wenn ich den Versorger wechseln will, mit dem durch Widerspruch und Kürzung der Rechnungsbeträge angeblich entstandenen und durch MITGAS immer wieder angemahnten von mir noch zu zahlenden Betrag? Hat jemand in dieser Situation schon mal gewechselt? Ich könnte mir vorstellen, daß dann versucht wird, den Betrag einzutreiben. Und wer hilft mir dann, die Richtigkeit oder Höhe des Betrages zu bestreiten?

Gruß
hantschmann
ha

Offline reblaus

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Wechsel des Versorgers
« Antwort #1 am: 11. September 2009, 11:08:34 »
@hantschmann

Ein Versorgerwechsel hat keinerlei Einfluss auf die angebliche Forderung der Mitgas gegen Sie. Diese ist entweder berechtigt oder unberechtigt.

Ob die Forderung berechtigt ist, hängt unter anderem davon ab, ob Sie mit der Mitgas einen Sondervertrag abgeschlossen haben. Das müssen Sie in Ihren Unterlagen nachsehen. Ein solcher Vertrag wurde eventuell bei Einzug in Ihre Wohnung abgeschlossen. Dies kann Jahrzehnte zurückliegen. In solchen Sonderverträgen sind meist unwirksame Preisänderungsklauseln verwendet worden. Das hat zur Folge, dass die Mitgas überhaupt kein Recht hatte, die Preise zu erhöhen.

Sollten Sie einen Grundversorgungsvertrag haben, besteht ein gesetzliches Preisanpassungsrecht. Dann kommt es darauf an, ob die Mitgas ihre Preise nur in dem Maße erhöht hat, wie ihre eigenen Kosten gestiegen sind. Anderenfalls sind auch diese Preiserhöhungen falsch vorgenommen worden. Um entsprechende Behauptungen der Mitgas in einem Prozess überprüfen zu können, sollten Sie jemanden um Mithilfe bitten, der sich gut in betriebswirtschaftlichen Fragen und Bilanzerstellung auskennt.

 

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