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Autor Thema: RWE hat´s eilig mit der Abrechnung  (Gelesen 16526 mal)

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Offline userD0010

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« am: 07. September 2009, 18:09:57 »
Statt wie jährlich um den 20. Okt. erscheint heute, 07. Sept. bereits der Ableser der RWE zur Zählerablesung auf. Die Frage nach dem frühen Erscheinen wurde mit einer angebl. EDV-Umstellung erklärt. Auf die Vermutung, dass sein Erscheinen mit der Geburt der RWE Energie AG zu tun habe, wusste er keine bejahende oder verneinende Antwort.
Schon etwas ungewöhnlich, bereits nach 321 Liefertagen abzulesen, wo doch sonst immer zwischen 365 oder 378 Tagen diese Tätigkeit erfolgte.
Oder stehen wir vor den nächsten Preisrunden?

Offline Gridpem

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #1 am: 07. September 2009, 20:24:08 »
@h.terbeck

es hat tatsächlich mit einer Umstellung der EDV bei RWE zu tun. Bei den Abrechnungsdienstleistern wird auf ein \"Zweimandantenmodell\" umgestellt. Dauer der ganzen Aktion ca 5 Wochen. In diesem Jahr wird 5 Wochen früher abgelesen als sonst. Dafür dauert das nächste Abrechnungsjahr dann 5 Wochen länger.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline bjo

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #2 am: 07. September 2009, 20:50:57 »
man muß das aber nicht hinnehmen!

ein Vermieter z. B. kommt ganz schön in die Klemme wenn er eine Abweichung
von fast 10% beim Ablesetermin berücksichtigen muß!

ich für meinen Teil werde
- den Ableser (Gas) nicht reinlassen
- nach 365 Tagen abrechnen wie bisher!

Offline userD0010

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #3 am: 07. September 2009, 21:24:48 »
Gridpem:
es hat tatsächlich mit einer Umstellung der EDV bei RWE zu tun. Bei den Abrechnungsdienstleistern wird auf ein \"Zweimandantenmodell\" umgestellt

Bedeutet das Zweimandantenmodell etwa, dass die RWE nun unterscheidet zwischen den sog. Normalzahlern und den Protestlern?

Und aus welchem Hause bitte stammen die sog. Abrechnungsdienstleister, oder ist das etwa nur eine sog. Tochtergesellschaft, durch deren Existenz uns die RWE die Kosten für Rechnungserstellung, Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung etc. permanent Jahr für Jahr auf´s Auge drückt?

Offline bjo

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #4 am: 07. September 2009, 22:01:16 »
hallo,

ich hab noch mal nachgeschaut

http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/75960/data/75968/46529/rwe/angebote-services/privatkunden/gas/rwe-erdgas-klassik/ergaenzende-bedingungen-2009-download.pdf

Dort steht

2. Rechnungsstellung, Zahlungsweisen
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Ablauf eines Abrechnungsjahres (= Jahresturnus) mit der Jahresrechnung.

10 % unter einem Jahr paßt da nicht!

Offline userD0010

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #5 am: 08. September 2009, 09:08:14 »
bjo:
10 % unter einem Jahr paßt da nicht!

Das stört doch einen Monopolisten nicht !!!!

Offline bjo

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #6 am: 08. September 2009, 11:00:00 »
Zitat
Original von h.terbeck
bjo:
10 % unter einem Jahr paßt da nicht!

Das stört doch einen Monopolisten nicht !!!!

mit Verweis auf deren eigenen Richtlinien eine unterjähre Abrechung
ablehnen!

Offline Cremer

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #7 am: 08. September 2009, 15:51:34 »
Die Ablesung erfolgte \"unterjährig\"

So machen es die Stadtwerke Kreuznach auch.

Ablesung im November.

Dann erfolgt auf der Rechnung eben eine maschinelle Hochrechnung der verbleibenden Tage bis Ende des Jahres auf 365 Tage.

Also mal die Rechnung abwarten.

Sofern der Abrechnungszeitraum unterjährig ist, wüde ich auch widersprechen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Gridpem

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #8 am: 08. September 2009, 20:05:49 »
@ alle

woher sollen denn 10% Abweichung kommen ?

Es wird in diesem Jahr einen Monat früher abgelesen. Das ist die eine Seite.

Was kann passieren ? Zwei Möglichkeiten

Abrechnung wie gewohnt, dann aber mit hochgerechneten Zählerständen.

Oder

Abrechnung einen Monat früher, damit fällt auch ein Abschlag weniger an und dann das nächste Abrechnungsjahr einen Monat länger mit einem Abschlg mehr.

Es ist doch nur eine Verschiebung der Ablesung.

@ h.terbeck

Zweimandantenmodell - die Abrechnungsdienstleister stellen ebenso wie viele der Energieversorgungsunternehmen und Abrechnungsdienstleister auf eine Abrechnung getrennt nach Netzkunden und Vertriebskunden um, so wie es von der Bundesnetzgentur gefordert ist. Die Frist für eine solche Umstellung läuft in diesem Jahr aus.

Ganz nebenbei: Abrechnungsdienstleister sind keine Erfindung der 4 Großen, sondern eher eine Notwendigkeit der vielen kleinen Vertriebe und Netze, die sich für die Abrechnung ein Mehrmandantenmodell, wie es für den liberalisierten Energiemarkt vorgeschrieben ist einfach nicht mehr leisten können.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline bjo

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #9 am: 08. September 2009, 20:18:45 »
Zitat
Original von Gridpem
@ alle

woher sollen denn 10% Abweichung kommen ?

Gruß aus Meck-Pomm

die 10% beziehen sich auf das ablesen an sich!
RWR schreibt selbst eine Jahresabrechung dann sollen sie gefälligst solch eine
erstellen Punkt! Nicht nur wir Verbraucher müssen uns an das geschriebene halten sondern auch Konzerne!

PS: Vermieter werden richtig in schwitzen kommen! ich hab das miterlebt was es bedeutet einen Anbieter zu wechseln und die sich überschneidenden Rechnungen durchzusetzen! Denn ein Mieter hat Anspruch auf eine Jahresrechnung! Oder im Klartext, wenn der Vermieter in einem Jahr 12 Monate
richtig abrechnet und dann erst nach 15 Monaten weil er es verpennt hat
braucht der Mieter nicht zahlen !

Offline userD0010

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #10 am: 08. September 2009, 20:58:49 »
Abrechnung, aber mit hochgerechneten Zählerständen.

Eine Hochrechnung der Zählerstände würde bei mir auf energischen Widerstand stoßen. Eine derartige Ab-/Rechnung würde ich mit einem entsprechenden Kommentar zurückschicken.

Habe ähnliches vor zwei Jahren erlebt in einer Jahresabrechnung, in der man für meinen Verbrauch im Monat Juli  eine Zahl NULL \"hochgerechnet\" hatte, obwohl ich anwesend war und lt. meiner monatlichen Zählerablesung auch Energie verbraucht hatte.
Eine Begründung für diese \"ermittelte\" Zahl ist bis heute nicht abgegeben worden.

Was wollen wir uns noch alles bieten lassen ? Hochgerechnete und damit geschätzte Verbräuche und wie wollen wir dann am Tage des insgesamt geschätzten Verbrauches gemäß Jahresrechnung auf Grund unserer eigenen Zählerablesungen in die Diskussion mit dem Energielieferanten eintreten?

Offline Gridpem

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #11 am: 09. September 2009, 20:35:24 »
@ bjo; @ h.terbeck,

diese Probleme brauch Ihr doch gar nicht zu haben. Schafft Euch den Smart-Zähler von Yello an und es kann jeden Monat ein Zählerstand abgelesen und ab nächstes Jahr auch abgerechnet werden.

Das Angebot dazu findet Ihr hier

http://www.yellostrom.de/privatkunden/sparzaehler/index.html

Erkundigt Euch doch mal, es gibt bei Euch sicherlich auch noch ander Anbieter für solche Zähler. Damit ist dann alles möglich bis zur Onlinekontrolle des Verbrauches.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline userD0010

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #12 am: 09. September 2009, 21:02:45 »
Gridpem:
diese Probleme brauch Ihr doch gar nicht zu haben. Schafft Euch den Smart-Zähler von Yello an und es kann jeden Monat ein Zählerstand abgelesen und ab nächstes Jahr auch abgerechnet werden.

gridpem:  es geht doch hier gar nicht um vermeintliche Probleme, sondern um Sachverhalte, die vom Energieversorger trotz vertraglicher Grundlage wegen irgendwelcher obskurer interner Änderungen dem Kunden auf´s Auge gedrückt werden sollen. Wenn jährliche Ablesung vertraglich vereinbart und ausbedungen ist, so gilt dies für beide Vertragsparteien, die letztendlich darin auch einen überschaubaren Ablauf festgeschrieben sehen.
Dies ohne Vorankündigung abzuändern, ist sicherlich nur Monoplisten möglich bzw. ihrer Vorstellungskraft entsprechend.
Administrative Ablaufänderungen gerade bei Vermietern bedeuten im Regelfall auch Dispute bzw. Diskussionen mit Mietern, deren Abschlagzahlungen durcheinander geraten (können). Gleiches gilt für die Abschlagzahlungen des Energieverbrauchers an den Energielieferanten, die bereits geleistet sind, sich aber mit der neuen Abrechnung überschneiden und u.U. (wie bereits geschehen) in der neuen Jahresrechnung noch nicht erfasst sind (waren), was dann wieder unnötige Schreibereien erforderlich macht.
Und gegen solche eigenmächtigen Änderungen seitens des Energieversorgers verwahren wir uns halt.

Erfreulich scheint für Meck Pomm zu sein, dass man dort einen agilen Vertreter/Werber für Yello gefunden hat.
Yello hat (zumindest bei mir) in den vergangenen Jahren seine eigenen Werbemaßnahmen innerhalb von 3 Jahren ad absurdum geführt und in dieser Zeit peu a peu mit dem Monopolisten preislich gleichgezogen.
Und um meinen Zählerstand abzulesen, bedarf es nicht der Fa. Yello dank Fielmann oder Apollo.
Vermutlich auch bjo erwartet wie ich nur, dass im Jahresturnus abgelesen und abgerechnet wird und vermutlich werden wir auch eine Verbrauchs-Hochrechnung akzeptieren, damit die RWE dem Vertrag genüge tun und jahresbezogen abrechnen.

Offline dattelner

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #13 am: 16. September 2009, 18:38:34 »
Habe heute die \"Jahresabrechnung\" unterjährig erhalten. Abgelesen wurde Anfang August anstatt wie sonst üblich Anfang Oktober, also eine Abrechnung über 10 Monate statt 12. Damit ist natürlich auch nicht der Minimalverbrauch der letzten 6 Wochen (600kwh) erfasst und für die neuen Abschläge berücksichtigt- also nichts mit Hochrechnung. Wie üblich sind natürlich auch die geleisteten Abschläge der letzten 10 Monate nicht gelistet, sondern nur ein Bruchteil davon (statt 1400 nur knapp 300); der Rest wurde offenbar mal wieder den \"Schulden\" zugebucht.

Habe deshalb wegen a) Nichteinhaltung der turnusmässigen Ablesung widersprochen, b) zugleich auch der übliche Rechnungs-Widerspruch und  eine eigene, als Unterjährig gekennzeichnete Abrechnung erstellt. In den von mir daraus berechneten Abschlägen ist natürlich die VerbrauchsHochrechnung anhand des aktuellen Zählerstands bis Anfang Oktober sowie der geminderte Preis enthalten.

Zuviel Aufwand getrieben? Oder was falsch gemacht und nur die unterjährige Rechnung ohne Kommentar nicht akzeptieren?

Offline userD0010

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RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
« Antwort #14 am: 16. September 2009, 19:33:37 »
dattelner:

Zuviel Aufwand getrieben? Oder was falsch gemacht und nur die unterjährige Rechnung ohne Kommentar nicht akzeptieren?

Die Jahresrechnung  n i c h t   akzeptieren, sondern mit dem Hinweis auf den Vertrag (jährliche Abrechnung) zurückweisen. Dazu ausdrücklich anmerken, dass der freundl. Energieversorger wohl die dort eingegangenen Abschlagzahlungen für die laufende Lieferung nicht berücksichtigt hat!

So lange bei dem jährlichen Unbilligkeitseinwand der ausdrückliche Hinweis auf den Ausschluss anderweitiger Verrechnungen nach §§ 366/367 erklärt ist und bei den monatlichen Abschlagzahlungen der jeweilige Verwendungszweck angegeben ist, könnte man -so man böswillig ist- dem freundl. Energieversorger die Unterschlagung von Geldbeträgen unterstellen.

Man muss so langsam den Eindruck gewinnen, dass  man in Bochum (ver-)trieb-haft versucht, die Kunden mit windigen Taschenspielertricks hereinzulegen. Und wenn mit normalen kaufmännischen Methoden nicht mehr zielführend gearbeitet werden kann, versucht man es halt mit Einschüchterungsversuchen oder Verwirrspielchen.

Also:  Unterlagen kopieren für die eigene Akte und die Originale zurück nach Bochum mit der Aufforderung, sich mit der korrekten Jahresrechnung wieder zu melden und vorher die eigentlich übliche Zählerablesung vorzunehmen.

Man berechnet doch sogar in den Verrechnungspreisen sog. Gebühren für die ordnungsgemäße Ablesung und ordnungsgemäße Rechnungserstellung. Und die muss in etwa nachg 365 Tagen vorgenommen werden.

Wenn man diese Praktiken akzeptiert, wird es nicht mehr lange dauern, bis der freundl. Energieversorger vierteljährlich Rechnungen erstellt.

Ein weiterer vielleicht hilfreicher Hinweis, warum man diese Trickserei nicht hinnehmen sollte. Die meisten Kunden zahlen doch mittels Dauerauftrag und da kann es dann passieren, dass bei unterjährigen Abrechnungen die eine oder andere Abschlagzahlung \"vergessen\" wird, weil es Überschneidungen bei Geldeingang und Rechnungslegung gibt. Das bietet dann u.U. dem freundl. Energeiversorger die Möglichkeit, nicht sofort zuzuordnende Zahlungen auf frühere angebliche Rückstände zu übernehmen.

 

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