Gridpem:
diese Probleme brauch Ihr doch gar nicht zu haben. Schafft Euch den Smart-Zähler von Yello an und es kann jeden Monat ein Zählerstand abgelesen und ab nächstes Jahr auch abgerechnet werden.
gridpem: es geht doch hier gar nicht um vermeintliche Probleme, sondern um Sachverhalte, die vom Energieversorger trotz vertraglicher Grundlage wegen irgendwelcher obskurer interner Änderungen dem Kunden auf´s Auge gedrückt werden sollen. Wenn jährliche Ablesung vertraglich vereinbart und ausbedungen ist, so gilt dies für beide Vertragsparteien, die letztendlich darin auch einen überschaubaren Ablauf festgeschrieben sehen.
Dies ohne Vorankündigung abzuändern, ist sicherlich nur Monoplisten möglich bzw. ihrer Vorstellungskraft entsprechend.
Administrative Ablaufänderungen gerade bei Vermietern bedeuten im Regelfall auch Dispute bzw. Diskussionen mit Mietern, deren Abschlagzahlungen durcheinander geraten (können). Gleiches gilt für die Abschlagzahlungen des Energieverbrauchers an den Energielieferanten, die bereits geleistet sind, sich aber mit der neuen Abrechnung überschneiden und u.U. (wie bereits geschehen) in der neuen Jahresrechnung noch nicht erfasst sind (waren), was dann wieder unnötige Schreibereien erforderlich macht.
Und gegen solche eigenmächtigen Änderungen seitens des Energieversorgers verwahren wir uns halt.
Erfreulich scheint für Meck Pomm zu sein, dass man dort einen agilen Vertreter/Werber für Yello gefunden hat.
Yello hat (zumindest bei mir) in den vergangenen Jahren seine eigenen Werbemaßnahmen innerhalb von 3 Jahren ad absurdum geführt und in dieser Zeit peu a peu mit dem Monopolisten preislich gleichgezogen.
Und um meinen Zählerstand abzulesen, bedarf es nicht der Fa. Yello dank Fielmann oder Apollo.
Vermutlich auch bjo erwartet wie ich nur, dass im Jahresturnus abgelesen und abgerechnet wird und vermutlich werden wir auch eine Verbrauchs-Hochrechnung akzeptieren, damit die RWE dem Vertrag genüge tun und jahresbezogen abrechnen.