Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Vorgehensweise

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Lutz:
Hallo,

ich bin gestern auf dieses Forum gestoßen und versuche seitdem mich hier durch die Vielzahl von Einträgen zu „wühlen“ um möglichst schnell an die gewünschten Infos zu kommen. Doch je mehr ich lese, desto unsicherer werde ich…

Ich bin Kunde der ESB. Die ESB hat die Preise zum 1.9.04 um fast 9% und zum 1.7.05 nochmals um fast 15%(!) erhöht. Gleichzeitig steigt der Grundpreis um 10%.

Was soll oder kann ich als unbillig bemängeln? Die aktuelle Erhöhung auf jeden Fall, aber auch den Grundpreis? Und wie sieht es mit der Erhöhung vom 1.9.04 aus. Geht das auch noch nachträglich?

Bei der Erhöhung vom 1.9.04 habe ich nämlich das Problem, dass ich diese mit der Endabrechnung des vorherigen Hauses (wir sind im November umgezogen und hatten von August bis November 2 Verbrauchstellen angemeldet) anstandslos beglichen habe.

Schon mal herzlichen Dank für die Antworten.

RR-E-ft:
@Lutz

Den besten Einstig gibt es über \"Fragen und Antworten\" auf der Seite selbst.

In diese fließen regelmäßig die Erfahrungen hier aus dem Forum ein, weshalb es sich um einen gewissen Extrakt handelt.


Danach kann hier gezielt gesucht werden. Zu den grundsätzlichen Fragen in den Beiträgen auf den letzten Seiten lesen, als die Diskussion im Oktober 2004 begann.....


Dann pirschen Sie sich leicht zu den Lösungen.

Leider gibt es kein Stichwortverzeichnis/ Glossar zu diesem Forum.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Lutz:
@RR-E-ft

Nach Lesen der \"Fragen und Antworten\" bin ich ein wenig schlauer, aber noch unsicher: \"ein rückwirkender Einspruch ist nicht mehr möglich, sobald die Jahresrechnung beglichen wurde.\" Dies ist beim ehemaligen Haus der Fall. Für das neue Haus habe ich die Jahresrechnung erst gestern erhalten, die Abbuchung ist für Ende Juli vorgesehen. Habe ich jetzt die Preiserhöhung zum 1.9.04 anerkannt oder nicht?

Thema Grundpreiserhöhung: die Suchfunktion hier im Forum bringt mich nicht weiter. Kann diese Erhöhung auch als unbillig angesehen werden? (Link reicht).

Gruß
Lutz

Cremer:
@ Lutz,

schlage vor, umgehend Widerspruch gegen die Preiserhöhung vom 1.9.04 und 1.7.2005 einzulegen gemäß Musterbrief (Download hier auf den Seiten Energienetz).

Lag eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung vor?

Bei einer Nachzahlung könnten Sie noch fluks \"gegensteuern\", indem Sie sich auf Ihren Widerspruch beziehen und die Abrechnung gemäß Preisen August 2004 x Verbrauch erstellen und nur diese Differenz als Nachzahlung überweisen.

Lutz:
@Cremer

Es handelt sich um eine Nachzahlung. Die Gegenrechnung wollte ich aufstellen, daher ja auch meine Frage zu der Preiserhöhung vom 1.9.04.

Sorry wenn ich so hartnäckig bin: wie sieht es bei der Preiserhöhung des Grundpreises aus. Kann ich den auch als unbillig anmahnen oder muss ich den akzeptieren?

Gruß
Lutz

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