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Umsatzsteuer-Rückerstattung für Trinkwasser-Hausanschlüsse
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Mrs.D.:
Hallo,
unter http://www.bundesfinanzhof.de/www/index3.html, Aktenzeichen V R 27/06 findet man ein interessantes Urteil zum Wasserhausanschluss. Demnach unterliegen diese Kosten dem ermäßigten Steuersatz von 7% und nicht 16%/19% Umsatzsteuer.
Teilweise haben die Versorger auf Ihren Internetseiten bereits Formulare für die Beantragung der Rückerstattung bereit gestellt. Betroffen sind wohl Hausanschlussrechnungen seit August 2000...
Hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt? Was ist mit der Verjährung?
Gruß,
Mrs.D.
nomos:
@Mrs.D., es gibt im Forum zum Thema Umsatzsteuerrückerstattung bei Wasserhausanschlüssen schon mehrere begonnene Diskussionen:
Hausbesitzer erhalten Rückzahlung -Wasseranschlüsse nur 7 % MWSt.-
ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung
Widerspruch: ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung II
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Das macht Sinn, dann findet man \"Erfahrungen\" leichter. Auch über die Verjährung steht viel Allgemeines im Forum. Die Verjährung ist vom Einzelfall abhängig.
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