Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: GVG kündigt Erdgasliefervertrag!  (Gelesen 20190 mal)

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Offline xalo

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« am: 02. September 2009, 16:58:06 »
Die GVG hat mir heute per Einschreiben die Kündigung meines Erdgasliefervertrages zukommen lassen. Hier der genaue Wortlaut:

\"...mit Schreiben vom 13.07.2009 hatten wir Ihnen den Abschluss eines neuen Gaslieferantenvertrages angeboten. Unser Angebot haben Sie bisher nicht angenommen.

Aufgrund neuer rechtlicher Entwicklungen halten wir es für notwendig, die vertraglichen Beziehungen mit unseren Kunden neu zu ordnen. Wir kündigen deshalb den zwischen Ihnen und der GVG mbH Rhein-Erft bestehenden Gaslieferungsvertrag fristgerecht zum 31. März 2010.

Für die Zeit ab dem 01. April 2010 bieten wir Ihnen einen neuen Liefervertrag auf Grundlage eines unserer home-Produkte an. Einzelheiten bitten wir der beigefügten Broschüre zu entnehmen; auch beraten wir Sie gerne telefonsich oder persönlich.\"

Wie sollte ich am besten vorgehen?

MfG.

Offline reblaus

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #1 am: 02. September 2009, 17:04:49 »
@Xalo
Prüfen Sie nach, ob Sie einen Sondervertrag haben und ob die Kündigungsmodalitäten eingehalten wurden. Wenn Sie beides mit ja beantworten können, suchen Sie sich einen günstigeren Lieferanten unter http://www.verivox.de

Offline RR-E-ft

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #2 am: 02. September 2009, 17:14:20 »
Als Mitglied des Bundes der Energieverbraucher sollte man die aktuelle Energiedepesche lesen, die gerade im Briefkasten lag, weil zu dieser Frage  ein unmfangreicher Beitrag von Frau Kollegin Holling im Heft enthalten ist.

Offline xalo

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #3 am: 02. September 2009, 17:43:07 »
Laut Infos in diesem Thread habe ich wohl einen Sondervertrag.

Hab mich inzwischen im Forum durchgelesen...und hab das Schreiben von \"AnJo\" gefunden. Macht der Musterbrief (in diesem Thread) in meinem Fall Sinn?

Offline Dan Cox

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #4 am: 07. September 2009, 11:14:16 »
Bei mir ist exakt das gleiche Kündigungsschreiben ins Haus geflattert, wie bei Xalo. In dem hier verlinkten Musterschreiben und auch in dem jüngsten Aufsatz von Frau Holling wird geraten, der Kündigung zu widersprechen, da kein Kündigungsrecht besteht. Da bin ich mir aber in meinem und wahrscheinlich auch in Xalos Fall nicht so sicher.

Auch ich habe eine \"Vollversorgung 2\" und mir liegt der Vertrag vor. Zwei Klauseln halte ich für bedeutend und zitiere sie daher:

§2 Abs.2: \"Die GVG ist berechtigt, die Erdgaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der GVG erfolgt. Änderungen von Preisen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben.\"

Frage: Ist diese Preisanpassungsklausel ungültig? In meinem bisherigen Preisprotest habe ich mich immer nur auf die Unbilligkeit berufen.

§5 Abs.1: \"Der Vertrag kann erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und danach jeweils zum Ende eines Abrechnungsjahres (31.3.) von einer der beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 3 Monate.\"

Demnach erscheint mir die Behauptung der GVG, fristgerecht zum 31.3.2010 zu kündigen, korrekt zu sein. Mit welchem Argument kann man sich da gegen die Kündigung wehren? Die Formalien wurden offenbar ebenfalls eingehalten.

MfG

Offline bolli

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #5 am: 07. September 2009, 13:13:59 »
Zitat
Original von Dan Cox
§2 Abs.2: \"Die GVG ist berechtigt, die Erdgaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der GVG erfolgt. Änderungen von Preisen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben.\"

Frage: Ist diese Preisanpassungsklausel ungültig? In meinem bisherigen Preisprotest habe ich mich immer nur auf die Unbilligkeit berufen.
Nach einer ersten Einschätzung, falls es keine anderen Punkte gibt, aus denen man ein Preisvereinbarungsrecht herleiten kann, ja, da u.a. nicht die PFLICHT zur Preissenkung enthalten ist und die Preisbildungsfaktoren nicht genannt sind. Genaueres kann nur ein RA unter Beiziehung aller Vertragsunterlagen sagen.
Die Geschichte mit dem Vorrang von § 307 BGB gegenüber § 315 BGB hat bei fast allen früher keine Rolle gespielt, selbst beim BdEV nicht. Erst mit dem BGH-Urteil 2008 ist das in den Mittelpunkt gerückt.

Zitat
Original von Dan Cox
§5 Abs.1: \"Der Vertrag kann erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und danach jeweils zum Ende eines Abrechnungsjahres (31.3.) von einer der beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 3 Monate.\"

Demnach erscheint mir die Behauptung der GVG, fristgerecht zum 31.3.2010 zu kündigen, korrekt zu sein. Mit welchem Argument kann man sich da gegen die Kündigung wehren? Die Formalien wurden offenbar ebenfalls eingehalten.
MfG
Das könnte durchaus sein. Es gibt hier in diesem Thread dazu auch eine Diskussion. Danach sei in Frau Hollings Artikel wohl eher die Unzulässigkeit der außerordentlichen Kündigung gemeint. Wäre auch logisch, denn der Versorger muss seinen Vertrag mit der unwirksamen Preisanpssungsklausel doch ändern dürfen, auch wenn dem verbraucher daran natürlich nicht gelegen ist.  ;)

Offline xalo

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #6 am: 08. September 2009, 11:34:48 »
@Dan Cox: wie alt ist Ihr Vertrag?

Ich bin seit 2002 bei der GVG und habe außer der Jahresrechnung von 2003 keinen Vertrag gefunden.

Ich verstehe nur noch Bahnhof und werde mich daher an einen Anwalt wenden.

MfG

Offline lujaman

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #7 am: 08. September 2009, 20:51:47 »
Hallo,

ich hab heute das gleiche Einschreiben bekommen,allerdings mit Kündigung zum 30.04.2010. Ich weiß auch nicht, wie ich mich verhalten soll, zumal noch eine hohe Forderung offen ist.
Wenn ich der Kündigung nicht widerspreche, wird dann auch die offene Forderung sofort fällig?

Ich weiß wirklich nicht, was ich machen soll. Sind andere Anbieter günstiger,evtl. besser- ich glaub, die tun sich alle nix.

Ich glaube, ich habe einen Sondervertrag, weiß es aber nicht genau, weil ich den Vertrag auch  nicht mehr finde.

Kann mir jemand helfen?

Danke & Gruß
Lujaman

Offline xalo

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #8 am: 09. September 2009, 08:46:07 »
Hallo \"lujaman\",

ich habe damals bei Einzug (2002) einfach der GVG den Zählerstand telefonisch mitgeteilt und weder einen Vertrag noch sonst etwas unterschrieben.

Auch ich habe eine große Summe nachzuzahlen und werde in den nächsten Tagen einen RA in Pulheim (Name wurde hier im Forum genannt) kontaktieren.

Ich gebe zu, dass das Thema für mich mittlerweile völlig undurchsichtig geworden ist. Doch werde ich das Gefühl nicht los, dass die Front gegen die erhöhten Gaspreise langsam bröckelt und keiner so richtig weiss, was Sache ist.

Ich würde an Ihrer Stelle die Gaspreise vergleichen... wechseln können Sie jeder Zeit.

Offline bolli

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #9 am: 09. September 2009, 09:12:56 »
Zitat
Original von xalo
Ich gebe zu, dass das Thema für mich mittlerweile völlig undurchsichtig geworden ist. Doch werde ich das Gefühl nicht los, dass die Front gegen die erhöhten Gaspreise langsam bröckelt und keiner so richtig weiss, was Sache ist.
Das Thema ist halt nicht ganz einfach,  zumal es neben der früher \'einfachen\' Unbilligkleitseinrede gem. § 315 BGB nun bei den Sonderverträgen noch die Frage nach einer zulässigen Preisanpassungsklausel gibt, die eine Beanstandung gem. § 307 BGB bedeutet und im Prinzip Vorrang hat (also wenn eine unwirksame Preisanpssungsklausel vorliegt, dann wird der Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB nicht mehr geprüft). Dazu kommt, dass zahlreiche Dinge (wie ja auch z.B. die unwirksame Preisanpssungsklauseln in den meisten Sonderverträgen) sich erst durch die Gerichtsentscheidungen ergeben und nicht durch Gesetze und Verordnungen KLAR herauszulesen sind.

Außerdem ist festzustellen, dass zahlreiche Sonderkunden derzeit erstmal damit beschäftigt sind, ihre alten Ansprüche auf Rückzahlung wegen der unwirksamen Preisanpassungsklauseln durchzusetzen und daher etwas von der ursprünglichen Intention, des Protestes gegen überhöhte Energiepreise, abgekommen sind. Hinzu kommt, dass einige Versorger derzeit über neue Verträge versuchen, neue Tatsachen zu schaffen.

Aber Sie haben durchaus Recht, wenn Sie der Meinung sind, dass manch einer nicht genau weiss, was Sache ist, da noch einige Punkte in der Rechtssprechung klärungsbedürftig sind.

Und bei derzeit nicht ganz so hohen Energiepreisen (Sommerloch) ist der Widerstand nicht ganz so groß. Warten Sie mal das Frühjahr ab, wenn die Versorger mal wieder ihre 2 Erhöhungsrunden eingelegt haben.

Zitat
Original von xalo
Ich würde an Ihrer Stelle die Gaspreise vergleichen... wechseln können Sie jeder Zeit.

Wenn derzeit eine Kündigung ausgesprochen wurde, kann man sich natürlich einen neuen Versorger suchen (muss man aber nicht, da im Zweifelsfall eine Grundversorgung durch den örtlichen Grundversorger vorgenommen wird, allerdings zu den höheren Grundversorgungspreisen),
wenn man dann einen neuen Vertrag abgeschlossen hat, kann man aber nicht automatisch jederzeit wieder wechseln. Das kommt auf ggf. vereinbarte Mindestvertragslaufzeiten an, die die meisten Verträge enthalten.

Dazu gibt es hier Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter? einen Thread, der allerdings auch nicht ganz einfach zu verstehen ist.

Ihr Anwalt wird Ihnen aber sicher auch noch etwas mehr dazu sagen können.

Offline lujaman

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #10 am: 09. September 2009, 10:50:35 »
Hallo xalo,

wir haben in 2000 das Anmeldung als Eigentümer zur GVG gemacht.Das hatte eigentlich alles mein Mann übernommen. Jetzt steh ich allein da, finde keinen Vertrag und bin vollkommen überfordert mit dieser Sache. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, weil ich auch keine Eigentümer-Rechtschutz habe. Bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als die sehr hohe Forderung zu zahlen und bei der GVG  zu bleiben oder einen anderen Anbieter zu wählen.

Mir wächst die Sache übern Kopf.

Gruß Lujaman

Offline reblaus

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #11 am: 09. September 2009, 12:17:48 »
@lujaman
Wenn Sie wegen der Altforderung das Prozessrisiko scheuen, können Sie sich immer noch mit der GVG in Verbindung setzen. Teilen Sie denen mit, dass Sie bereit sind, die Sache jetzt abzuschließen, und zum 1.04.2010 einen neuen Vertrag mit ihnen abschließen würden, wenn die GVG im Gegenzug die Altforderung zurücknimmt. Ansonsten kündigen Sie den Versorgerwechsel an.

Sie dürfen nur keinen Zweifel aufkommen lassen, dass Sie es auf einen Rechtsstreit gar nicht ankommen lassen wollen.

Durch die Kündigung räumt die GVG indirekt ein, dass mit Ihnen ein Sondervertrag abgeschlossen wurde. Sobald das geklärt ist, ist es Aufgabe der GVG zu beweisen, dass ein wirksames Preisänderungsrecht besteht. Dass Sie den Vertrag nicht mehr finden, ist daher gar nicht so tragisch.

Wenn Sie aber keinen Vertrag haben, dürfen Sie der Kündigung auch nicht widersprechen, sonst sagen Sie ja, dass ein Kündigungsrecht nicht besteht, und es sich um ein Grundversorgungsverhältnis handelt.

Offline bolli

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #12 am: 09. September 2009, 13:03:44 »
Zitat
Original von reblaus
Durch die Kündigung räumt die GVG indirekt ein, dass mit Ihnen ein Sondervertrag abgeschlossen wurde. Sobald das geklärt ist, ist es Aufgabe der GVG zu beweisen, dass ein wirksames Preisänderungsrecht besteht. Dass Sie den Vertrag nicht mehr finden, ist daher gar nicht so tragisch.
Meines Wissens haben schon mehrere Gerichte die Verträge der Beteiligten anders eingestuft, als diese sie vorher, ggf. sogar übereinstimmend, gesehen haben. Insofern wäre die Frage, was Ihnen möglicherweise die Tatsache nützt, wie die GVG die Vertragssituation sieht. Es ist allenfalls ein Indiz, aber für das Gericht nicht bindend. Da finde ich einen Preis in der Abrechnung, der dem eines Sondervertrages entspricht, deutlich klarer. Es bleiben aber durchaus Risiken.

Offline xalo

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #13 am: 09. September 2009, 15:06:35 »
...\"jeder Zeit\" war etwas unglücklich formuliert.

Hallo lujaman,

die GVG hat mir telefonisch bestätigt, dass ich einen \"Sondervertrag\" habe und dass sie mir eine Kopie des Vertrages zusenden werden.

An Ihrer Stelle würde ich mich nicht verrückt machen (lassen).

Wenn nix mehr geht, könnte man eventuell versuchen einen Handel mit der GVG abzuschließen (neuer Vertrag: im Gegenzug lässt die GVG alle Forderungen fallen)...

Ich möchte hiermit die Bereitschaft und die qualifizierten Antworten in diesem Forum ausdrücklich loben. Habe nur meine Eindrücke wieder gegeben.

Grüße

Offline lujaman

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GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
« Antwort #14 am: 09. September 2009, 21:26:51 »
@alle,

vielen Dank für die interessanten Antworten und die Ratschläge bzw. Tips. Ich werde mich an die GVG wenden und versuchen, einen Kompromis schließen zu können. Wäre es besser, sie anzurufen oder schriftlich zu kontaktieren?

Ganz herzlichen Dank.
Gruß lujaman

 

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