Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: GVG Vertragsänderung  (Gelesen 11819 mal)

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Offline xalo

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GVG Vertragsänderung
« am: 27. August 2009, 09:18:25 »
Hallo,

ich bin seit 2001 GVG-Kunde und widerspreche seit 2004 deren Gaspreisen.

Die GVG hat mittlerweile neue Preismodelle, die um einiges günstiger sind als die Preise in meinem alten Vertrag (natürlich im Vergleich zu 2004-Preisen deutlich teurer).

Was passiert, wenn ich jetzt meinen Vertrag auf ein aktuelles Preismodell umstellen lasse oder zu einem anderen Anbieter wechsle? Ich gehe davon aus, dass ich mit einem neuen Vertrag (egal bei welchem Anbieter) den bisherigen Widerspruch unterwandere oder?

Was sollte ich generell zu diesem Thema beachten?

MfG

Offline bolli

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #1 am: 27. August 2009, 11:14:16 »
Nun, wenn du einen Sondervertrag hast, der eine ungültige Preisanassungsklausel beinhaltet, solltest du tunlichst gar nichts tun, außer weiterhin fleißig zu kürzen.

Wenn du einen neuen Vertrag abschließt, gelten ab diesem Datum natürlich die neuen Bedingungen und zumindest bei einem Sondervertrag erkennst du damit auch den derzeit gültigen Preis an, den du dann nicht mehr angreifen kannst. Zukünftige Erhöhungen aber sehr wohl.
Deine Forderungen aus dem alten Vertragsverhältnis gibst du damit aber nicht auf, d.h. wenn du vom EVU noch was raus zu bekommen hast, weil du z.B. widersprochen hast, aber nicht fest auf den Preis seit dem Widerspruch gekürzt hast, so kannst du diese Ansprüche weiter seperat durchsetzen.

Wichtig ist als erstes die Unterscheidung Sondervertragskunde/Grundversorgungskunde, da die rechtliche Beurteilung da sehr unterschiedlich ist.

Offline xalo

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #2 am: 27. August 2009, 13:46:26 »
Wie kann ich feststellen, ob ich ein Sondervertragskunde bin?

Steht das womöglich auf der Rechnung?

Offline reblaus

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #3 am: 27. August 2009, 14:42:49 »
@Xalo
Grob gesagt: Sie sind Sondervertragskunde wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, der mehr regelt als die AVBGasV. Das ergibt sich in erster Linie aus dem, was Sie 2001 vereinbart haben. Diese Unterlagen müssen Sie genau prüfen.

Wenn dort eine Klausel auftaucht, nach der der Versorger das Recht hat die Preise zu erhöhen, dann kommt es darauf an, ob diese Klausel überhaupt vereinbart werden durfte, oder ob sie gegen das Gesetz verstößt. Hierfür ist der genaue Wortlaut entscheidend.

Offline bolli

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #4 am: 27. August 2009, 15:29:37 »
Zitat
Original von xalo
Wie kann ich feststellen, ob ich ein Sondervertragskunde bin?

Steht das womöglich auf der Rechnung?

Wenn Sie 2001 einen Vertrag unterschrieben haben, der z.B. eine Mindestlaufzeit hatte und Sie und die GVG diesen unterschrieben haben, haben Sie vermutlich einen Sondervertrag. Die alten Verträge waren oft auch mit \"Sondervertrag\" überschrieben.
Heute heißen die bei der GVG \"Vollversorgungsvertrag\". Dieser Begriff tauchte bei mir auch in der Rechnung auf. Außerdem sind die Preise in diesen Sonderverträgen in der Regel günstiger als die der Allgemeinen Versorgung (Grund- und Ersatzversorgung).
Wenn Sie denn einen Sondervertrag haben, ist, wie reblaus beschrieben hat, die Preisanpassungsklausel zu überprüfen. Allerdings scheint es so, dass die weit überwiegende Anzahl dieser Klauseln in den Sonderverträgen unwirksam waren (sind). Daher ist eher der erste Schritt genau zu prüfen.

Offline Cremer

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #5 am: 27. August 2009, 17:56:55 »
@xalo,

mal genau prüfen, welche Vertragsart Sie beim jetzigen Versorger haben.

Sonderverträge sind allgemein, wenn es eine Festpreisbindung, eine bestimmte Laufzeit oder besondere Preise gegenüber der Grund- und Ersatzversorgung gibt.

Selbstverständlich erhalten Sie einen neuen, anderen Vertrag, wenn Sie den Anbieter wechseln. Dann geltendie Preise ab heute.
MFG
Gerd Cremer
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Offline xalo

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #6 am: 28. August 2009, 08:05:12 »
Guten morgen,

ich habe in meinen Unterlagen keinen Vertrag mit der GVG gefunden. Auf der Rechnung von 2003 steht folgender Satz:

\"Grundlagen für unsere Lieferung sind die \"Verordnung über allg. Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)\" vom 21. Juni 1979, die \"Verordnung über allg. Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)\" vom 20. Juni 1980, unsere ergänzenden Bestimmungen zur AVB und/oder der mit Ihnen abgeschlossene Sondervertrag. Änderungen der allg. tarife bzw. Sonderpreise werden in der Tagespresse veröffentlicht oder bekannt gegeben.\"

Im September 2007 habe ich ein Schreiben über \" Anpassung des Erdgasliefervertrages\" erhalten, den ich unterschreiben und zurücksenden sollte. Darin stand unter anderem: \"...Sollten wir ein unterschriebenes Exemplar bis zum 07.11.2007  nicht erhalten, werden wir davon ausgehen, dass Sie mit den Änderungen Ihres Erdgasliefervertrages ohne weiteres einverstanden sind. Der geänderte Vertrag gilt dann ab dem 08.11.2007.\"

Dieses Schreiben habe ich ignoriert und nicht darauf reagiert...

Kann ich bei der GVG erfragen was für einen Vertrag ich habe/hatte?

Offline reblaus

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #7 am: 28. August 2009, 08:15:47 »
@xalo
Keinesfalls sollten Sie dem Versorger mitteilen, dass Sie nicht wissen, welche Vertragsbeziehung zu ihm besteht.

Der Versorger geht aber davon aus, dass Sie einen Sondervertrag haben, ansonsten hätte er Ihnen nicht eine Anpassung dieses Vertrages angeboten. Die Grundversorgung ist gesetzlich geregelt, da kann er nichts anpassen.

Welchen Preis überweisen Sie denn aktuell an die GVG? Den Preis von 2004?
Bezahlen Sie unter Vorbehalt den vollen Preis? Zahlen Sie jedes Jahr 2% mehr?

Offline bolli

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #8 am: 28. August 2009, 08:16:32 »
Zitat
Original von xalo

Kann ich bei der GVG erfragen was für einen Vertrag ich habe/hatte?

Können Sie, allerdings ist fraglich, ob Sie da zeitnah eine Antwort bekommen. Derzeit sind die EVU\'s da ein wenig \'zäh\'.

Zitat
Original von xalo
Im September 2007 habe ich ein Schreiben über \" Anpassung des Erdgasliefervertrages\" erhalten, den ich unterschreiben und zurücksenden sollte. Darin stand unter anderem: \"...Sollten wir ein unterschriebenes Exemplar bis zum 07.11.2007  nicht erhalten, werden wir davon ausgehen, dass Sie mit den Änderungen Ihres Erdgasliefervertrages ohne weiteres einverstanden sind. Der geänderte Vertrag gilt dann ab dem 08.11.2007.\"

Dieses Schreiben habe ich ignoriert und nicht darauf reagiert...

Dieses Schreiben deutet eher auf einen Sondervertrag hin, da man Ihre Unterschrift unter einen neuen Vertrag haben wollte. Die automatische Umstellung ohne eine solche Unterschrift dürfte bei einem Sondervertrag wohl nicht zulässig gewesen sein.

Haben Sie denn vielleicht Ihre letzte Rechnung aus 2009 (Abrechnungszeitraum 2008/2009) ? Schauen Sie doch mal da nach, ob sich keine Vertragsinfo findet. Sonst einfach mal den Kwh-Preis hier rein schreiben und fragen, ob jemand anderes aus Ihrem Versorgergebiet sagen kann, zu welchem Vertrag dieser Preis gehört.

Offline xalo

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #9 am: 28. August 2009, 11:59:06 »
Vorab möchte ich mich bei Allen bedanken, die antworten und ein großes Lob an dieses Forum loswerden.

@reblaus: Ich mache die Abrechnung auf Basis der Preise von 2004 ohne die 2%.

@bolli: Auf der Rechnung von 2009 stehen folgende Preise:

Leistung: Vollversorgung 2
Verbrauch: Umrechnungsfaktor (9,7493)
Arbeitspreis (Ct/kWh):
4,73 ( 01.07.2008 ) Preisänderung
5,63 ( 01.10.2008 ) Preiserhöhung
6,38 ( 01.01.2009 ) Preissenkung
6,044 ( 01.01.2009 ) Preissenkung
Grundpreis/Jahr: 171,72

Hinweise zum Vertrag bzw. Sondervertrag stehen nicht auf der Rechnung.

Offline Cremer

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #10 am: 28. August 2009, 13:13:49 »
@xalo,

es kann davon ausgegangen werden, dass Sie einen Sondervertrag haben.

Empfehle keinen Versorgerwechsel und weiterhin eigene Jahresrechnungen zu erstellen.

So günstig wie 2004 erhalten Sie nirgendwo heute das Gas.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bolli

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #11 am: 28. August 2009, 13:27:45 »
@Xalo,

wie schon vermutet, dürfte es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Sondervertrag handeln, da bei Ihnen auf der Rechnung \"Vollversorgung  2\" drauf steht und dieses ist lt. der GVG-Seite ein Sondervertrag.

Nun wäre für eine endgültige Beurteilung, ob ihre Preisanpassungsklausel tatsächlich unwirksam ist, der Vertrag notwendig. Was ich im Forum aber bisher gelesen habe (und das deckt sich mit den Erfahrungen der allermeisten Kunden) hat auch die GVG nur eine \"Preiserhöhungklausel\" als Preisanpassungsklausel in ihrem Vertrag stehen.

Damit wären alle Preiserhöhungen seit Ihrem Vertragsabschluss 2001 unwirksam und Sie hätten wahrscheinlich sogar noch einen Rückforderungsanspruch, wenn Sie ab 2004 den damaligen Preis gezahlt haben. Allerdings könnten Sie wegen der Verjährungsfristen wahrscheinlich nur Ansprüche aus den Abrechnungen 2006 bis 2008 geltend machen.

Da die wesentlichen Preiserhöhungen ja erst ab 2004 erfolgten ist die Frage, ob sich ein Rechtsstreit mit der GVG lohnt. Aber zahlen brauchen Sie wahrscheinlich auch nicht.

Entspannt zurücklehnen und die GVG kommen lassen.  :D

Offline reblaus

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #12 am: 28. August 2009, 14:50:14 »
@Xalo
Im Gegensatz zu Bolli und Cremer sehe ich schon noch ein juristisches Restrisiko. Die Frage, ob allein der Tarif entscheidend ist, um bei Ihnen einen Sondervertrag anzunehmen, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden.

Allerdings muss die GVG beweisen, dass sie ein wirksames Preisänderungsrecht haben. Die GVG muss daher einen Vertrag vorlegen, in dem eine wirksame Klausel enthalten ist, oder sie muss nachweisen, dass Sie seinerzeit einen Grundversorgungsvertrag abgeschlossen haben.

Zur Frage der Verjährung wurde im Forum gerade ein höchst interessantes Urteil des AG Dannenberg veröffentlicht, das besagt, dass solche Rückforderungsansprüche erst nach 10 Jahren verjähren. Ob das einer höchtsrichterlichen Überprüfung standhält bleibt abzuwarten. Das Urteil enthält aber eine überzeugende Begründung.

Offline xalo

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #13 am: 28. August 2009, 14:56:16 »
Das sind ja interessante Neuigkeiten ;-)

Ich habe mittlerweile eine Forderung seitens GVG über etwa 1400 EUR! Ich gedenke die Sache bis zum (bitteren) Ende forzuführen. Gestern kam wieder eine Antwort auf meinen letzten Widerspruch (nach § 315 BGB ) mit den üblichen Floskeln...

Danke an Alle.

Offline bolli

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GVG Vertragsänderung
« Antwort #14 am: 28. August 2009, 20:11:22 »
Zitat
Original von reblaus
@Xalo
Im Gegensatz zu Bolli und Cremer sehe ich schon noch ein juristisches Restrisiko. Die Frage, ob allein der Tarif entscheidend ist, um bei Ihnen einen Sondervertrag anzunehmen, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden.

Allerdings muss die GVG beweisen, dass sie ein wirksames Preisänderungsrecht haben. Die GVG muss daher einen Vertrag vorlegen, in dem eine wirksame Klausel enthalten ist, oder sie muss nachweisen, dass Sie seinerzeit einen Grundversorgungsvertrag abgeschlossen haben.
Ich leite den SV auch nicht alleine aus dem Tarif her sondern AUCH aus der Tatsache, dass man Xalo 2007 eine Vertragsänderung angekündigt und einen neuen Vertrag zur Unterschrift vorgelegt hat.

Darüber hinaus ist der heutige \"Vollversorgung 2\" Tarif, den Xalo in seiner Rechnung stehen hat, laut der Internet-Seite der GVG wohl eindeutig ein Sondertarif, da er z.B. eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten hat, was in der Grundversorgung wohl nicht geht.

Mir ist bis heute kein Sondervertrag bekannt geworden, der eine gültige Preisanpassungsklausel enthalten würde. Kennen Sie ein EVU, welches eine solche (eigenständige) gültige Klausel in seinen Verträgen hatte ?

Und zu der 10- Verjährungsfrist des AG Dannenberg kann ich nur sagen, dass ich da vorsichtig wäre mit der Bestandskraft in weiteren Instanzen.
Aber nochmals gesagt: Die meistens haben ja nichts gegen die Zahlung von \"angemessenen\" Preisen und unter diesem Aspekt kann man wahrscheinlich mit einem Preis auf dem Stand von 2004 leben, da die heftigen Erhöhungen, zumindest bei uns, erst danach kamen. Da würde ich jetzt nicht gierig werden.  ;)

@Xalo
Falls Sie einen Sondervertrag haben, würde sich ihr Widerspruch vorrangig auf § 307 BGB begründen (wegen der fehlerhaften Preisanpassungsklausel) und nur hilfsweise auf § 315 BGB. Das sollten Sie im weiteren Verfahren, vor allem, wenn es juristisch wird (Gericht) beachten.

 

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