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Autor Thema: Ich kündige meinen Gasversorgungsvertrag  (Gelesen 9597 mal)

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Offline Chriskraus

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Ich kündige meinen Gasversorgungsvertrag
« am: 25. August 2009, 10:52:32 »
Hallo zusammen,
hier im Forum habe ich zum Thema Kündigung nichts passendes gefunden und brauche jetzt Hilfe:

Ich bin Kunde der GVG Brühl. Seit 2004 bin ich Gasrebell, habe bei jeder Gaserhöhung Widerspruch eingelegt und jedes Jahr wie hier empfohlen nur 2% Preissteigerung akzeptiert und bezahlt.

Mittlerweile sind 2.365,03 € offen und wurde mit Schreiben vom 13.7.09 aufgefordert, bis zum 14.8.09 den offenen Betrag zu zahlen.
Die Frist habe ich verstreichen lassen.

Nun werden wir uns eine Wärmepumpe zulegen und ich möchte meinen Gasvertrag kündigen.
was muss ich dabei beachten?
Soll ich weiter nicht reagieren wegen des offenen Betrages?
Oder muss ich jetzt alles zurückzahlen?

Die GVG beruft sich im e. Schreiben auf das urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.7.07, wonach
- die einseitige Preiserhöhung rechtens sei
- eine gerichtliche Überprüfung bis zum ersten Widerspruch geltend gemachten Preisniveaus ausscheidet und damit eine Offenlegung der Preiskalkulation ausscheidet und
- die auf einer vorgelagerten  Lieferstufe praktizierte Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes heizöl nicht Gegenstand der Billigkeitskontrolle sei

Die GVG würde die vom BGH vorgegebenen Kriterien erfüllen


was nun?

Offline bolli

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Ich kündige meinen Gasversorgungsvertrag
« Antwort #1 am: 25. August 2009, 12:13:50 »
Die erste Frage ist zunächst einmal, ob Sie einen Sondervertrag haben oder in der Grundversorgung sind.

Bei einem Sondervertrag ist sodann zu prüfen, ob die GVG eine wirksame Preisanpassungsklausel verwendet hat. In ALLEN bisher bekannt gewordenen Fällen waren in den Sonderverträgen der Versorger unwirksame Preisanpassungklauseln verwendet worden, weshalb die Versorgern nun versuchen, mit einer anderen Argumentation praktisch die unwirksame Preisanpssungklausel \'zu heilen\' und doich noch an des Verbrauchers Geld zu kommen, was aber nicht möglich ist, AUßER das gesetzliche Preisanpassungsrecht wurde wirksam in den Sondervertrag eingebunden, was aber in den allermeisten Fällen auch nicht der Fall war.

Hier kann im Zweifelsfall aber nur ein Anwalt unter Betrachtung des Einzelfalles entscheiden, was richtig ist. Den brauchen Sie aber frühestens beim Mahnbescheid, eher noch bei einer Klageerhebung seitens des EVU. SIE brauchen aber derzeit nichts weiter zu machen, als wie NICHT ZU ZAHLEN und der GVG dieses mitzuteilen (wenn Sie einen Sondervertrag haben).

Diese würden, wenn Sie der Meinung sind, ihnen stünde das Geld zu, entweder einen Mahnbescheid beantragen (der Regelfall) oder direkt eine Klage erheben (eher selten). Dem Mahnbescheid können Sie getrost wieder widersprechen und dann müsste die GVG doch Klage erheben. Diese Klageerhebung, die natürlich immer wieder angedroht wird, wird aber sicher nur erfolgen, wenn die GVG Erfolgsaussichten sieht. Bei einem Sondervertrag sind die aber eher gering. Also nicht Bange machen lassen.

Offline reblaus

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Ich kündige meinen Gasversorgungsvertrag
« Antwort #2 am: 25. August 2009, 19:18:18 »
@Chriskraus

Wie bolli schon erwähnt hat, ist es das wichtigste, dass Sie zuerst in Ihren Unterlagen forschen, ob Sie damals nicht einen Sondervertrag abgeschlossen haben. Dies kann auch dadurch geschehen sein, dass Ihnen die GVG ein Schreiben mit Lieferbedingungen geschickt hat. Sichten Sie mal Ihre Korrespondenz zur Anmeldung Ihres Gaszählers.

Das was die GVG Ihnen da schreibt, ist vom BGH erst im Juli 2009 eindeutig zu Gunsten der Verbraucher entschieden worden. Der Versorger muss seine Kostensteigerungen nachweisen. Er muss es schon dann tun, wenn Sie gegen seine Behauptungen einwenden, dass Sie nicht wissen, ob das stimmt. Die Ölpreisbindung ist zwar nicht Teil der Billigkeitskontrolle. Sollte sich aber herausstellen, dass die Ölpreisbindung gesetzeswidrig ist, so ist der gesamte Bezugsvertrag nichtig, mit der Folge, dass Ihre Preise nicht erhöht werden durften. Der Versorger muss beweisen, dass sein Bezugsvertrag überhaupt rechtlich bindend vereinbart wurde.

Ich würde sagen, die Chancen mit einem Unbilligkeitseinwand durchzukommen standen für die Verbraucher noch nie so gut wie heute.

Die Forderungen aus Rechnungen von 2004 und 2005 dürften nun verjährt sein.

Melden Sie Ihren Gasanschluss ganz einfach ab, wenn Sie kein Gas mehr benötigen. Ihre alten Rechte verlieren Sie dadurch nicht.

Offline bolli

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Ich kündige meinen Gasversorgungsvertrag
« Antwort #3 am: 26. August 2009, 08:34:58 »
Zitat
Original von reblaus
Die Forderungen aus Rechnungen von 2004 und 2005 dürften nun verjährt sein.
Die Rechnungen ja, aber je nach Abrechnungszeitraum finden sich in der Rechnung aus 2006 auch noch Abnahmezeiten aus 2005 (z.B. in der Rechnung 2006 ist der Abnahmezeitraum von Mai 2005 bis April 2006 erfasst). Diese verjähren erst am 31.12.2009 (am Schluss des Jahres, welches 3 Jahre nach entstehen des Anspruchs (Forderung) liegt). Maßgeblich ist hier das Rechnungs- und nicht das Entnahmedatum.

Offline Cremer

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Ich kündige meinen Gasversorgungsvertrag
« Antwort #4 am: 26. August 2009, 10:14:07 »
ich würde da abwarten, ob der Versorger klagen wird.

Aber,
warum wollen Sie eine Wärmepumpe installieren?

Da haben Sie die nächste größere Abhänigkeit. Die Wärmepumpe benötigt Strom.

Da würde ich mich erst mal erkundigen, weil solche Verbraucher nur vom dem örtlichen EVU versorgt werden.

Und dies ist dann ebenfalls die GVG Brühl?

Außerdem, so günstig wie bei der GVG die Gaspreise von 2005 erhalten Sie nie wieder so günstig Gas.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline bolli

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Ich kündige meinen Gasversorgungsvertrag
« Antwort #5 am: 26. August 2009, 15:17:36 »
Zitat
Original von Cremer
Außerdem, so günstig wie bei der GVG die Gaspreise von 2005 erhalten Sie nie wieder so günstig Gas.
Gehen Sie mal davon aus, das er das auch nicht mehr lange erhält. Wie schon mal geäußert: Auch die EVU lernen dazu und wissen mittlerweile, wie man frist- und formgerecht kündigt. Zumindest in der Masse. Da auf eine längerfristige Belieferung zu alten Konditionen zu bauen, ist eher abwegig.

Offline reblaus

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Ich kündige meinen Gasversorgungsvertrag
« Antwort #6 am: 26. August 2009, 15:36:20 »
@Cremer
Ich habe davon gehört, es gäbe demnächst die ersten Wärmepumpen, die mit Gas funktionieren. Das wäre die optimale Kombination.

Die GVG dürfen dem Widerspruchskunden keinen Straftarif aufdrücken.

Offline Chriskraus

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Ich kündige meinen Gasversorgungsvertrag
« Antwort #7 am: 23. September 2009, 08:30:37 »
Die GVG hat mir als Sondervertragskunde nun auch den Vertrag zum 31.3.10 gekündigt.

Für den Fall der Fälle suche ich empfohlene Rechtsanwälte. ich habe jetzt schon viel geklickt und gezielt gesucht, finde aber keine empfohlenen Rechtsanwälte.

Kann mir jemand schreiben, wo ich diese finde.

Danke

Offline DieAdmin

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Ich kündige meinen Gasversorgungsvertrag
« Antwort #8 am: 23. September 2009, 08:44:30 »
Zitat
Original von Chriskraus
...
Für den Fall der Fälle suche ich empfohlene Rechtsanwälte. ich habe jetzt schon viel geklickt und gezielt gesucht, finde aber keine empfohlenen Rechtsanwälte.

Kann mir jemand schreiben, wo ich diese finde.
...

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