Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH

Brief offene Forderungen

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RR-E-ft:
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung für den Fall, dass der Kunde mit der Vereinbarung bestimmter Vertragsänderungen nicht einverstanden ist.

Die dabei ausgesprochene Kündigung kann genauso wirksam sein, wie eine ordentliche Kündigung eines Sondervertrages (Form, Frist).

Wurde der bisherige Sondervertrag durch eine solche Künigung wirksam beendet, kann durch den Energiebezug über den Beendigungszeitpunkt hinaus ein neuer Liefervertrag zustande gekommen sein.

Sofern es sich beim Kunden um einen Haushaltskunden gem. § 3 Nr. 22 EnWG handelt und für den neuen Vertrag keine besonderen vertraglichen Abreden vereinbart wurden, handelt es sich bei dem Neuvertrag um einen Grundversorgungsvertrag, für den dann die sog. Tarifkundenrechtsprechung des BGH gilt.

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