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Autor Thema: Gasversorger legt nach!  (Gelesen 11552 mal)

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Offline Jokeman14

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Gasversorger legt nach!
« am: 24. August 2009, 14:16:53 »
Hallo,

mein früherer Gasversorger, die GVL, hat sich gemeldet. In seinem Schreiben argumentiert er, dass eine ordentliche Kündigung meines Gas-Sonderabkommens zulässig gewesen sei und bezieht sich auf ein Urteil des LG Ansbach, ohne Aktenzeichen und Datum.

Kennt jemand dieses Urteil? Bei Google und auch hier im Forum finde ich nichts dazu. Zusätzlich wird das Urteil des BGH vom 13.06.2007 zitiert, das eine Monopolstellung grundsätzlich ausschließe.

Man bietet mir nun an:

* Verzicht auf die Forderungen aufgrund Rechnungskürzung aus 2005, 2006 und bis 30.06.2007 (--> Kündigung meines Sonderabkommens durch GVL)
* Nachzahlung meinerseits ab 01.07.2007 bis 30.09.2008 (Versorgerwechsel)

Dann kommt noch das Übliche, mit Entgegenkommen, keine Rechtsverpflichtung, keine Beanstandung durch die Landeskartellbehörde, etc..

Kein Wort zur Billigkeit der Preise o.ä.. Handelt es sich nun um eine Einzelaktion meines ehemaligen Versorgers oder ist das die neue Masche? Kann es sein, das man auf die Forderungen verzichtet, die man sowieso nicht durchsetzen könnte?

Gruß

Jokeman14

Offline RebellA

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Gasversorger legt nach!
« Antwort #1 am: 24. August 2009, 15:08:51 »
@jokemanm14

wenn sich ein EVU auf ein Urteil beruft, dann wird es das in Händen haben.
Ich würde um Zusendung bitten oder mir den link geben lassen.
Schließlich geht es ja nicht um ein Gesetz, das man im internet einfach abrufen kann.


Hier ein anderes - ebenfalls aus Bayern:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2441/

Vielleicht ist das von LG Ansbach auch in der Urteilssammlung des bdev zu finden?


Gruß

Offline Pedro

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Gasversorger legt nach!
« Antwort #2 am: 24. August 2009, 17:33:57 »
@Jokeman14
Wenn ein Versorger sich in einem Schreiben zur Zahlunsaufforderung auf ein LG-Urteil beruft, ohne Gesch.-Zeichen zu nennen, ist das mehr als unseriös. Vielleicht gibt es in dem Urteil etwas zu verbergen? Kommt vor!
Mein Vorschlag (falls niemand sonst das Urteil bereitstellt): Beim LG Ansbach (http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/an/) anfragen, was dort eine Kopie kostet.
Beim Amtsgericht erhält man so etwas z.B.  für rd. 13,- Euro (3 Seiten). Dann wäre man sicher, den Originaltext in Händen zu haben und nicht ein Exemplar, in  dem die \'\'kundenfreundlichen Passagen\'\' abgedeckt sind.
Ebenso kritisch ist der angebotene \'\'Verzicht auf die Forderungen aufgrund der Rechnungskürzungen\'\'.  Verzichtet der Versorger auf Nachforderungen oder will man nur die  \'\'Einrede der Verjährung\'\' erreichen?

Offline Jokeman14

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Gasversorger legt nach!
« Antwort #3 am: 21. Februar 2010, 17:00:03 »
Mit Schreiben vom Februar 2010 liefert der Versorger nun das Aktenzeichen nach. Es handelt sich um das Urteil des LG Ansbach vom 24.02.2009, Az. 3 O 1338/08.

Bevor ich mich an das LG wende: Hat jemand schon den Urteilstext und kann ihn mir zu Verfügung stellen?

 

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