Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Gibt es schon Kunden/-erfahrungen?

<< < (5/12) > >>

dickerwaldbaer:
Ist mir genauso gegangen. Antrag aus Gaslieferung  im Nov.2010 bei EGNW.
Bestätigung der Lieferung durch Energensued zum 1.1.2011. Dann nichts mehr.
Telefonisch nicht erreichbar – E-Mails werden nicht beantwortet. Gestern dann der Brief mit dem Lieferbeginn zu 1.4.2011. Bin ja mal gespannt.
Von der Stromlieferung, im Dezember 2010 beantragt, habe ich noch gar nichts gehört.
Sollte jemand mit dem gleichen Problem auf die Idee kommen bei der EGNW anzurufen -Zwecklos – Hr. Redeker geht zwar ans Telefon, weiß aber von nichts. Ich soll gefälligst bei der Energensued  nachfragen oder mir einen anderen Anbieter suchen.

angeljustus:
Zum Strom muss ich fairerweise sagen, der Wechsel klappte einwandfrei zum 1.1.11.

Wenn der Herr Redeker wirklich solche Sprüche loslässt, dann liegt er vollkommen falsch. Immerhin ist man Mitglied in der EGNW, somit sind die auch erster Ansprechpartner.

Wer kommt eigentlich für die erhöhten Kosten durch nicht eingehaltene Vertragsversprechnungen auf? Laufen die verlorenen drei Monate beim Vorversorger zum alten Preis oder im Grundtarif? Wer informiert den Altversorger? Fragen über Fragen.....

bolli:

--- Zitat ---Original von angeljustus
Wer kommt eigentlich für die erhöhten Kosten durch nicht eingehaltene Vertragsversprechnungen auf? Laufen die verlorenen drei Monate beim Vorversorger zum alten Preis oder im Grundtarif? Wer informiert den Altversorger? Fragen über Fragen.....
--- Ende Zitat ---
Tja, das ist so ein Knackepunkt. In vielen Bedingungen steht zwar so ein (oder ähnlicher) Satz

--- Zitat ---Die Preisänderungen werden darüber hinaus gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages ab der Bekanntgabe der Preisänderung die Einleitung des Wechsel seines Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
--- Ende Zitat ---
Faktisch ist es aber ja oft so, dass man, um das Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung auch fristgemäß wahrnehmen zu können, man zur Sicherheit selbst kündigt, da man bei Kündigung durch den neuen Versorger Gefahr läuft, diese Frist zu verpassen, wenn dieser es nicht zeitgerecht schafft.
Das bedeutet aber, man hat zu einem bestimmten Termin gekündigt, ohne schon einen neuen Lieferanten zu haben. Verzögert sich die Lieferung durch den neuen Lieferanten (natürlich, ohne das man jemandem die Verantwortung für diesem Vorgang nachweisen kann  ;) ), so entlässt einen der alte Versorger aufgrund der Kündigung aus dem Sondervertrag und mangels neuem Sondervertrag wird man bis zur Belieferung in diesem durch den neuen Versorger kraft Gesetzes in der Grundversorgung beliefert, sobald man Energie abnimmt (ein schriftlicher Vertrag mit dem Grundversorger ist dafür nicht zwingend nötig).

Meine Erfahrung ist, dass diese Verzögerungen meist zu Lasten des Verbrauchers ausgehen.

angeljustus:
@bolli

Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Echt ärgerlich!
So wird man fürs Wechseln noch betraft.........

Energietourist:
Man kann es nicht oft genug wiederholen: immer dem neuen Versorger -egal, ob bei Gas oder Strom- die Kündigung überlassen. Man kreuzt beim Wechsel im Formular ja sogar an, dass man dem neuen Versorger alle Vollmachten überträgt Wenn es dann zu Schwierigkeiten kommt ist man selbst doch fein raus. Der neue Versorger muss sich darum kümmern, dass Fristen eingehalten werden. Kündigt er zu früh und man landet in der Grundversorgung, ist es geanuso seine Schuld, wie wenn er zu spät kündigt und man ist noch ein Jahr beim alten Versorger. Also, niemals selbst kündigen!

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