Jetzt seit mal nicht so hart zum Fragesteller.
Der Unterschied zwischen \"aufnahmeverpflichtetem Netzbetreiber\" (avNB) und Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) liegt in der technischen Ausgestaltung des jeweiligen Netzes.
Das sog. Übertragungsnetz dient nur der Übertragung, also dem Transport von Elektrizität über ein Höchstspannungs- und Hochspannungsverbundnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern oder Verteilern, jedoch nicht die Belieferung der Kunden selbst (so auch § 3 Nr. 32 EnWG)
Das aufnehmende Netz ist jedoch im Schema von E.ON ein sog. Verteilnetz, dass dem Übertragungsnetz nachgelagert ist.
Bildlich gesprochen ist das Übertragungsnetz die Autobahn und das Verteilnetz die normale Straße vor die Haustür des Kunden.