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Autor Thema: EGS Preisinformation mit Vertragsänderung  (Gelesen 4907 mal)

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Offline Rosé

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EGS Preisinformation mit Vertragsänderung
« am: 23. August 2009, 21:30:12 »
Neues Preisinformation von Erdgas Südsachsen GmbH zum 01.10.2009 mit folgenden hinweis.

Wählen Sie keines der beschriebenen Angebote, rechnen wir Sie ab 1. Oktober 2009 gern in der Grundversorgung nach Preissystem Standart ab. Selbst mit Standart sparen Sie noch 0,34 cent pro Kilowattstunde gegenüber ihren derzeitigen Tarif.

Neuer Vertrag liegt wieder mit anbei.

Jetzt meine Frage ?

Widerspruch nur gegen die Preissenkung oder auch gegen die Vertragsänderung zur Grundversorgung Standart in der ich eingestuft werden soll wenn ich den Vertrag nicht unterzeichne.

Mfg

Offline mAcg

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EGS Preisinformation mit Vertragsänderung
« Antwort #1 am: 24. August 2009, 18:31:39 »
habe das identische Schreiben erhalten.
Als es damals um die GasGvv ging wollten EGS auch gleich neue Verträge schliessen.
Ich habe damals auch dem neuen Vertragsschluss widersprochen und darauf verwiesen, dass der alte Vertrag Gültigkeit behält.

Offline Gebhardt :-)

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EGS Preisinformation mit Vertragsänderung
« Antwort #2 am: 24. August 2009, 22:58:05 »
Habe die gleiche Frage.

Klar der Preissenkung wiederspreche ich und halte weiterhin an den Preisen von 2004 fest.
Neuen Vertrag schließe ich natürlich auch nicht ab, aber auf welchen soll ich mich berufen? Angefangen wurde mit \"Sonderpreisreglung I\" und seit 06/2005 wurde das ja umbenannt in \"Klassik I\".

So will man Kunden durch Preise in neue Verträge pressen - die beigefügten 4 Seiten AGB habe ich mir lieber nicht durchgelesen.

Erdgas Südsachsen wirbt: Das gute Gefühl, ganz sicher zu sein.\"

Ich bin mir auch ganz sicher von dem Laden schön abgezockt zu werden.:-)

Offline bolli

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EGS Preisinformation mit Vertragsänderung
« Antwort #3 am: 25. August 2009, 08:21:59 »
Zitat
Original von Gebhardt :-)
Habe die gleiche Frage.

Klar der Preissenkung wiederspreche ich und halte weiterhin an den Preisen von 2004 fest.

Da Sie gekündigt wurden und Ihnen die Einstufung in die Grundversorgung angedroht wurde, gehe ich mal davon aus, dass Sie derzeit einen Sondervertrag haben.
Daher sollten sie neben der Preissenkung gleichzeitig der Einstufung in die Grundversorgung widersprechen, da Ihr bisheriger Vertrag fortbestehe ( da er nicht ordnungsgemäß gekündigt wurde, letzteres würde ich aber nicht reinschreiben).

Zitat
Original von Gebhardt :-)
Neuen Vertrag schließe ich natürlich auch nicht ab, aber auf welchen soll ich mich berufen? Angefangen wurde mit \"Sonderpreisreglung I\" und seit 06/2005 wurde das ja umbenannt in \"Klassik I\".
Derzeit brauchen Sie sich auf gar keinen konkreten Vertrag berufen sondern sagen lediglich, dass der bisherige Vertrag (welcher der beiden von Ihnen auch immer gültig sein sollte) noch fortbesteht.

Dieses alles gilt natürlich nur, wenn in der sogenannten \'Preisinformation\' nicht doch auch eine Kündigung des alten Vertrages versteckt war (die alleinige Androhung, sie im Falle der Weigerung der Unterzeichnung des neuen Vertrages in die Grundversorgung einzustufen, stellt auf jeden Fall keine solche dar), oder falls doch, diese nicht form- oder fristgerecht war.

Sie sollten sich aber im klaren darüber sein, dass die Versorger mittlerweile dazu gelernt haben und anders reagieren, als bei der seinerzeitigen Umstellungswelle wegen der GasGVV (selbst wenn diese Umstellung seinerzeit bei Sonderverträgen gar nicht notwendig gewesen wäre).

Wie Sie hier in zahlreichen Unterforen lesen können, kommt nach solch einem Schreiben dann oft eine ordentliche Kündigung des bisherigen (Sonder-)Vertrages und Sie müssen neu überlegen, was Sie weiter machen.

Da gibt\'s dann hier einen neuen Thread. Wird leider kein einfacher Weg. Viel Glück dabei.

Offline Rosé

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EGS Preisinformation mit Vertragsänderung
« Antwort #4 am: 25. August 2009, 21:39:50 »
also eine kündigung meines Vertrages habe ich noch nicht erhalten, aber dies wird wohl mit diesem Widerspruch geschehen wenn man das so liest, was im forum so geschrieben wird.
Sollte eine kündigung auf dem widerspruch hin folgen, würde doch der Versorger zugeben das ich ein Sondervertragskunde bin.

 oder?

 

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