Energiepreis-Protest > MVV Energie

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Aufsichtsratsmitglieder der MVV

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nomos:

--- Zitat ---Aufsichtsratsmitglieder des Energieversorgers MVV sollen Summen in bis zu fünfstelliger Höhe zu Unrecht in die Taschen gesteckt haben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

...

Ihnen sei die entsprechende Vorschrift in der Gemeindeordnung Baden-Württembergs nicht bekannt gewesen, wonach alle Einnahmen über 6100 EUR wieder an die Stadt abgeführt werden müssen, behaupten die Ertappten heute. Dabei gilt der Gesetzestext schon seit 30 Jahren.
--- Ende Zitat ---
Wieder einmal hat man offensichtlich die  kommunalen Pflichten missachtet. Das kommunale Wirtschaftsrecht und Gemeindeordnungen sind offensichtlich schon lange Makulatur.

hier klicken und weiterlesen

... und da liegen wohl die Wurzeln dafür:

Petition gegen überhöhte Gewinne
[/list]

Pedro:
Zitat aus SÜDWEST aktiv:

--- Zitat ---\"Seit dem Börsengang vor zehn Jahren stecken die Gemeinderäte im MVV-Kontrollgremium in einem Dilemma: Sie müssen sowohl die Wünsche der Kommune als auch die Interessen des Unternehmens in ihre Entscheidungen einbeziehen.\"
--- Ende Zitat ---

Ich vermisse in dieser Aufzählung die Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher. Aber man kann ja nicht an alles denken u. nicht alles wissen! Hauptsache die eigene Kasse stimmt. :D

reblaus:
@Pedro
Es ist nicht Aufgabe einer Aktiengesellschaft die Interessen von Verbrauchern zu wahren. Sie hat allenfalls die Interessen ihrer Kunden in dem Umfang zu wahren, wie sie sich ihnen gegenüber vertraglich verpflichtet hat oder gesetzlich verpflichtet ist.

Aufsichtsräte haben deher zu prüfen, ob der Vorstand seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nachkommt. Gemeinderäte sind zu solchen Prüfungen meist schon aufgrund ihrer Qualifikation gar nicht in der Lage. Ich erinnere daran, dass noch nicht einmal der ehemalige Bundesbankpräsident Tietmeyer in der Lage war, als Aufsichtsrat der Hypo Real Estate, deren Desaster zu verhindern, obwohl nach der gleichen Methode schon im Mittelalter reihenweise Banken zugrunde gingen, man es daher hätte wissen können.

Wie soll dann ein Handwerksmeister oder eine Verwaltungsangestelle einen Vorstand beaufsichtigen. Die können noch nicht einmal die richtigen Fragen stellen, geschweige denn würden sie die Antwort verstehen.

courage:
@reblaus

Bundesbankpräsidenten, Handwerksmeister und Verwaltungsangestellte sehen Sie als ungeeignet für die Aufgaben in Aufsichtsräten an.

Dann bleiben ja nur Konzernmanager, Konzernvorstände und Politiker übrig für diese verantwortungsvolle Kontrolltätigkeit.

reblaus:
@Courage
Bundesbankpräsidenten sollten eigentlich der Aufgabe gewachsen sein, eine Bank zu kontrollieren. Erschreckend, dass das bei der HRE nicht so war.

Generell bin ich der Ansicht, dass Aufsichtsräte über fundierte ökonomische Fachkenntnisse gerne auch Spezialkenntnisse in der spezifischen Branche verfügen sollten.

Politiker haben oft von nicht allzuviel Ahnung. Deren Aufgabe in Aufsichtsräten beschränkt sich dann darin, die Vergütung zu vereinnahmen.

Ein Hauptproblem bei Aufsichtsräten ist aber, dass diese nicht unbequem genug sind. Sie meinen, ihre Aufgabe läge darin, das Unternehmen im Konsens zu führen.

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